13. Dezember 2023

Tarifeinigung TV-L 2023

tbb fordert Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger

Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften auf ein Ergebnis für die Beschäftigten der Länder (TV-L) geeinigt. Die Einigung um-fasst auch den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich).

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen vertritt die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten im Landes- und Kommunaldienst sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wir werden uns daher mit der Forderung nach einer systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Versorgungsempfänger an die Finanzministerin wenden. Ein Gesprächstermin für nächste Woche Donnerstag ist bereits vereinbart. Besonders Augenmerk werden wir bei der Übernahme der Ergebnisse der Einkommensrunde der Länder auf die Berücksichtigung der Urteile des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation setzen.

Die Tarifbeschäftigten der Länder sollen noch im Dezember 2023 1.800€ Sonderzahlung und in der Folge bis Oktober 2024 monatlich 120 €erhalten. Für die Beamten war eine Sonderzahlung abhängig vom Personenstand (ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder) für das Jahr 2023 monatlich ausgezahlt worden. Die Unterscheidung im Personenstand wurde für die Tarifbeschäftigten mit dem jetzigen Abschluss nicht vorgenommen.

Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt. Welche Nachzahlungen im Beamtenbereich 2023 zu erwarten sind, ist somit nicht offensichtlich. 

Eine Erhöhung um Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, ist der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier müssten demnach prozentuale Lösungen gefunden werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Bürgergeld zum 01.01.2024 um 12% angehoben werden soll und in Folge der Rechtsprechung des BVerfG hier wiederum das Verhältnis zwischen Grundsicherung (sprich Bürgergeld) und Besoldung gewahrt bleibt.

 

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