25. August 2016

tbb im Spitzengespräch mit Vertretern der Landesregierung und des DGB

  • tbb im Spitzengespräch mit Vertretern der Landesregierung und des DGB
    v.l.n.r.: Udo Götze (TMIK-Staatssekr.), Bodo Ramelow (MP), Heike Taubert (Finanzmin.), Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Chef d. Staatskanzlei), Gabriele Kailing (DGB Hessen Thüringen), Helmut Liebermann (tbb), Sandro Witt (DGB Thüringen) Foto: tbb

Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform stand im Mittelpunkt des Spitzengesprächs zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am Donnerstag, dem 18. August in Erfurt. Teilgenommen haben neben Ministerpräsident Bodo Ramelow, Finanzministerin Heike Taubert, Staatskanzleichef Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Innenstaatssekretär Udo Götze die Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing, der stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt, und der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbundes (tbb), Helmut Liebermann.

Ministerpräsident Bodo Ramelow warb für den für Thüringen notwendigen Veränderungsprozess und versicherte, dass die Landesregierung die anstehenden Reformen gemeinsam mit den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung angehen will.

Der notwendige Umbau der Verwaltung im Rahmen der Verwaltungsreform und die Maßnahmen zur Kommunalisierung von Aufgaben in der Funktionalreform würden dazu führen, dass einige Beschäftigte ihre Tätigkeitsfelder innerhalb der Landesverwaltung ändern müssten. „Wir machen keine Reform der Reform wegen, Dreh- und Angelpunkt ist für uns die Leistungsfähigkeit des Landes, seiner Gemeinden und Landkreise, die wir für unsere Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherstellen“, sagte der Ministerpräsident.

Der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann kritisierte die bisherige Vorgehensweise der Landesregierung und wiederholte die Forderung, nicht die Frage zu stellen: „Was kann kommunalisiert werden?“ sondern: „An welchen Stellen sind strukturelle Änderungen sinnvoll, im Sinne von Zukunftsfähigkeit der Verwaltung notwendig und nachvollziehbar?“ Ein Personalrahmenkonzept sei unabdingbar. In einem solchen müssten, wie in der sog. „Heimatstrategie“ der Bayerischen Staatsregierung, grundlegende Festlegungen für das Personal im Falle reformbedingter Veränderungen festgehalten werden.

Die beiden Spitzenverbände waren sich einig, dass Regelungen zu eventuellen personellen Veränderungen in einem Überleitungsgesetz geregelt werden sollen, in deren Erarbeitung die gewerkschaftlichen Spitzenverbände im Rahmen einer erweiterten Beteiligungsvereinbarung von Anfang an mitgestaltend einzubeziehen sind. Darüber hinaus müsse die in Arbeit befindliche Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes zügig zu Ende geführt werden, so dass unvermeidliche personelle Änderungen auf der Grundlage des novellierten Gesetzes von den Personalräten begleitet werden.

Finanzministerin Heike Taubert betonte, dass die Verwaltung sich der eigenen demografischen Entwicklung stellen muss. Schließlich werde sich gerade die Personalstruktur im öffentlichen Dienst des Freistaats in den nächsten Jahren drastisch verändern. Allein im Zeitraum 2017 bis 2025 werden ca. 16.000 Arbeitnehmer bzw. Beamte altersbedingt ausscheiden. Neben den sich daraus eröffnenden Chancen für eine künftige Personalentwicklung müsse der Wissenstransfer zwischen den ausscheidenden Mitarbeitern und den neu hinzukommenden Beschäftigten sichergestellt werden.

Übereinstimmend wurde unter den Teilnehmer am Spitzengespräch der Wille geäußert, die Gespräche fortzusetzen – ganz im Sinne der bestehenden Beteiligungsvereinbarung, welche unter anderem die enge Einbindung der Gewerkschaften, ihre Anhörung und Mitbestimmung bei Gesetzgebungsverfahren, regelt. Wichtig ist, dass der anstehende Umbau der Verwaltungen und die Personalentwicklung im Einklang erfolgen. Dazu soll auch ein intensiver Austausch mit den Personalvertretungen stattfinden.

tbb im Spitzengespräch mit Vertretern der Landesregierung und des DGB (PDF)

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