tbb stellt IMAG Vorstellungen für Personalrahmenkonzept vor
Der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann stellte heute, Montag 10. Oktober 2016, auf Einladung der Thüringer Staatskanzlei der interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG, bestehend aus den Staatssekretärinnen/Staatssekretären aller Ressorts) seine Vorschläge für ein Personalrahmenkonzept vor. Die in einem solchen Rahmenkonzept festgelegten personalrechtlichen Grundsätze sollen bindend für alle im Rahmen von Strukturänderungen vorgenommenen Personalentscheidungen sein.
Liebermann betonte in seinem halbstündigen Vortrag vor den Abteilungsleitern und Staatssekretären, dass es trotz Vorschalt- und Grundsätzegesetz noch keine Aussagen zu personalrechtlichen Themen gibt. Spätestens in einem Personalrahmenkonzept, besser noch jetzt im Grundsätzegesetz sollten Aussagen getroffen werden, wie zum Beispiel:
- Es wird weder Änderungs- noch Beendigungskündigungen im Rahmen der Umstrukturierungen geben.
- Es gilt Bestandsschutz (keine Verschlechterungen).
- Personalentscheidungen dürfen nur im Einvernehmen mit den Beschäftigten getroffen werden.
- Wenn Personal der Aufgabe folgt, gibt es auch Reisekostenerstattung und Trennungsgeld.
Der tbb setzt sich im Rahmen der Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform für ein Personalrahmenkonzept ein, für eine Verbesserung der Beteiligung der Spitzengewerkschaften im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung mit der Landesregierung sowie für eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor Inkrafttreten der Verwaltungsreform.
Personalrahmenkonzept (PDF)