02. Februar 2021

Neues zur Amtsangemessene Alimentation

TFM – Absage an bundeseinheitliche Lösung

Noch immer ist kein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes mit einem Vorschlag zur Abschaffung des verfassungswidrigen Zustands der Unteralimentation vorgelegt worden, trotz Zusagen der Landesregierung für Januar. Der tbb hatte im Januar in einer gemeinsamen Aktion mit allen Landesbünden und dem dbb das TFM angeschrieben und eine bundeseinheitliche Lösung gefordert. Das TFM hat mit Schreiben vom 20. Januar 2021 (Posteingang 2.2.2021) einer bundeseinheitlichen Vorgehen eine Absage erteilt.

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 hatte das TFM mit Schreiben an alle Bediensteten bereits über das Urteil informiert und avisiert, dass sie eine Änderung der kinderbezogenen Familienbestandteile ändern wollen. Der tbb hatte als Alternative zur Anpassung der Grundbesoldung die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes vorgeschlagen, um auf diese Weise auch wieder eine Parallelität zum Tarifbereich herzustellen.

Zur avisierten Lösung des TFM sollte man wissen, dass sich das TFM im Vorfeld zur Heilung des verfassungswidrigen Besoldungsabstands zur Grundsicherung mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten befasst hat: So wurde im Petitionsausschuss vom Vertreter des TFM vorgetragen: Bei der Option des Familienzuschlags, bezogen auf das zweite Kind, würden sich geschätzte Kosten von 25 Mio. Euro ergeben. Mit Ausgaben von 36,5 Mio. Euro sei zu rechnen, wenn der Familienzuschlag auf das erste und zweite Kind verteilt würde. Bei der Erwägung einer Option im Bereich des Grundgehalts müsse das Abstandsgebot beachtet werden. Fehlten bspw. 320 Euro in der Besoldungsgruppe A 6 Stufe 1 und würde das Grundgehalt um diesen Betrag ergänzt werden, müssten alle anderen Besoldungsgruppen um den Prozentsatz dieses Betrags ebenfalls erhöht werden. Diese Variante würde Kosten von ca. 265 Mio. Euro im Jahr erzeugen und stelle die teuerste Option dar. Die Einführung von einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent eines Monatsgehalts sei ebenfalls denkbar und koste zwischen 80 und 82 Mio. Euro im Jahr, und ein 13. Monatsgehalt hätte Kosten von ca. 160 Mio. Euro zur Folge.

Die bislang vom TFM kommunizierte Variante, die Anhebung der Kinderzuschläge ab dem 2. Kind, wäre demnach die für den Haushalt „günstigste“ Variante. 

Für den tbb stellen sich daher folgende Fragen: Welche Wert-(schätzung) hat eine verfassungsgemäße Besoldung seiner Landesbeamt*innen für die Landesregierung? Und natürlich: Mit welcher Verzögerung kommt der für Januar 2021 mehrfach zugesagte Gesetzentwurf?

Schreiben TFM

 

Hintergrund

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht haben der tbb, der und auch alle anderen dbb Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 8. 1. 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingenden Neugestaltung angeboten. Zum Nachlesen.

Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drs. 7/2429

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