21. Juni 2021

Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Thüringen spart zu Lasten seiner Bediensteten

Jede dritte Beamtenfamilie im Freistaat lebt nur knapp über Hartz-IV-Niveau.

Seit 13 Jahren ist das bekannt. Doch erst jetzt soll ein Gesetz das ändern. Der Thüringer Beamtenbund (tbb) vermutet allerdings, dass sich R2G mit einer Billiglösung freikaufen will, weil die Finanzlücke vor allem mit höheren Kinderzuschlägen geschlossen werden soll.

"Statt fairer Besoldung sollen nun Alleinerziehende und kinderlose Verheiratete schlechter gestellt werden. Das ist nicht nur verfassungswidrig – das spaltet auch den Berufsstand", ist tbb-Boss Frank Schönborn sauer.

Das umstrittene Gesetz von der für die Besoldung zuständigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) soll morgen (am Dienstag) im Schnelldurchlauf das Kabinett passieren und dann dem Landtag zugeleitet werden. Es läge somit an den Abgeordneten, ob sie das brisante Papier durchwinken oder in die zuständigen Ausschüsse verweisen.

Der tbb hat für diesen Fall bereits ein Gutachten beim renommierten Prof Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis in Auftrag gegeben. Auch Bündnis 90/ Die Grüne suchen Rat durch ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtages.

Es wird ein Ringen gegen die Zeit, denn die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgegebene Frist für eine verfassungskonforme Mindestbesoldung endet am 30. Juni 2021. Sollte das Gesetz nicht bis 19. Juli 2021 verabschiedet sein, droht ihm die automatische Erledigung aufgrund der bevorstehenden Landtagsauflösung.

Das Fazit des tbb:
Der tbb weist den Gesetzentwurf zurück.
Das Thüringer Finanzministerium (TFM) verkenne, dass die mangelhafte Besoldung in Thüringen nicht durch Anheben der Familienzuschläge beseitigt werden kann, so Schönborn. "Hier wurde augenscheinlich das kostengünstigste Modell gewählt, obwohl im TFM bekannt sein dürfte, dass so die vom BVerfG vorgegebenen Parameter nicht erfüllt werden. Der tbb hält daher weiterhin an einer allgemeinen Anhebung der Grundbesoldung fest."


Hintergrund - die Kritik des tbb am ersten Gesetzentwurf:
1. Um die gesetzlichen Versäumnisse auszugleichen, ist die generelle Anhebung der Grundgehälter verfassungsrechtlich geboten.
2. Der Gesetzentwurf gewährt nicht das Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen.
3. Die dort geplante Anhebung des Familienzuschlags verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definierten Charakter des Familienzuschlags als „die Grundbesoldung ergänzend“.
4. Ein so definierter Familienzuschlag diskriminiert Alleinstehende, aber auch kinderlose Verheiratete.
5. Eine verfassungsgemäße Besoldung hat sich nicht vom Bemühen, Ausgaben zu sparen, zu leiten: Das Finanzministerium hat mit dem geplanten Anheben der Familienzuschläge offensichtlich die kostengünstigste Lösung gewählt – wohlwissend, dass dies nicht verfassungsrechtlich ist.
6. Das Finanzministerium hat andere Werte als das BVerfG gewählt, sodass der Anpassungsbedarf weiterhin zu niedriger Besoldung führen würde.

Pressemeldung als PDF

 

 

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