Pauschale Beihilfe
Thüringer Beamte setzen weiterhin überwiegend auf die private Krankenversicherung
Auch fünf Jahre nach Einführung der pauschalen Beihilfe entscheidet sich die Mehrheit der Thüringer Beamtinnen und Beamten weiterhin für eine private Krankenversicherung.
Seit 2020 können Beamte in Thüringen zwischen zwei Modellen wählen: dem klassischen System aus privater Krankenversicherung und individueller Beihilfe oder einer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das Land über die sogenannte pauschale Beihilfe einen Teil der Beiträge übernimmt. Bislang haben sich rund 2.000 Beamte und Versorgungsempfänger für die pauschale Beihilfe entschieden.
Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe in Thüringen reagierte das Land auf eine lange bestehende Ungleichbehandlung. Während Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, mussten gesetzlich versicherte Beamte ihre Beiträge zuvor vollständig aus eigener Tasche finanzieren. Die neue Regelung gleicht diesen Nachteil aus, indem das Land die Hälfte des Beitrags übernimmt.
Nach Einschätzung des Thüringer Beamtenbundes (tbb) eröffnet die pauschale Beihilfe vor allem Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen neue Perspektiven. Wer aufgrund von Vorerkrankungen in der privaten Krankenversicherung mit hohen Risikozuschlägen rechnen muss, findet in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig eine finanziell günstigere Alternative. Der Thüringer Beamtenbund (tbb) bewertet die zusätzliche Option grundsätzlich positiv.
Dass sich dennoch viele Beamte weiterhin für die private Krankenversicherung entscheiden, führt der tbb nicht allein auf etablierte Strukturen oder Gewohnheiten zurück. Ein wesentlicher Faktor sei die Endgültigkeit der Entscheidung: Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe entscheidet, kann später in der Regel nicht mehr in das traditionelle Beihilfesystem zurückkehren. Diese fehlende Rückkehrmöglichkeit sorge bei vielen Betroffenen für Zurückhaltung.
Ungeachtet der bislang begrenzten Nutzung wird die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung als wichtiger Baustein für einen modernen und attraktiven öffentlichen Dienst angesehen. Sie ermöglicht eine stärker an individuellen Lebenssituationen orientierte Absicherung und erweitert die Optionen für angehende und bestehende Beamte.
Es wäre sinnvoll, die Beratung zu beiden Modellen zu verbessern, damit Beamtinnen und Beamte eine informierte Entscheidung treffen können, so wie es auch die Informationsseiten des Thüringer Landesamts für Finanzen (TLF) empfehlen.
Quelle TLF: https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/pauschale-beihilfe
