07. August 2025

Statement

Thüringer Beamtenbund plädiert für Beamte in allen hoheitlichen Bereichen, insbesondere bei Lehrern und Berufsfeuerwehrleuten

Die Aussagen des CDU-Generalssekretärs Carsten Linnemann zur "Sommerloch"-Debatte, um das infrage stellen des Berufsbeamtentums bei Lehrern und Feuerwehrleuten, verwundert den Thüringer Beamtenbund (tbb). Vor allem die Lehrer standen im Fokus der Linnemann-Debatte. Was im Bund als Thema aufgeworfen wird, führt zu Irritationen in Thüringen.

Lehrerinnen und Lehrer

Übernehmen Lehrer nicht hoheitliche Aufgaben? Stellen Lehrer nicht staatliche Zeugnisse aus? Arbeiten Lehrer nicht nach den Vorgaben der Bildungspläne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)? Und, ist nicht gerade der Bildungsbereich am stärksten von unbesetzten Stellen betroffen? Warum verbeamtet der Freistaat seine Lehrer?

Der Freistaat Thüringen verbeamtet seit 2017 wieder im Allgemeinen seine Lehrerinnen und Lehrer.

Dieser Schritt war mehr als überfällig gewesen, um die Abwanderung in andere Bundesländer zu entgegnen. Denn wer als Pädagoge einmal weg ist, bleibt meistens auch weg und steht den Thüringer Bildungsbereich als Beschäftigter nicht zur Verfügung und fehlt. Seit Jahren hat der Lehrerbereich einen Fachkräftemangel. Dennoch verrichten die Lehrerinnen und Lehrer einen anstrengenden Job, kompensieren hier und da und Agieren vor allem zum Wohle der Bildung unserer Kinder - unserer Zukunft.

>>Der Thüringer Beamtenbund befürwortet die Verbeamtung der Lehrer!

Berufsfeuerwehr

Wie schaut es bei der Debatte um die Berufsfeuerwehrleute als Beamte aus? Auch hier zeigt der tbb absolutes Unverständnis für die aktuelle Denkweise von Herrn Linnemann. Verbeamtete Berufsfeuerwehrleute dürfen nicht streiken. Stellen Sie sich vor, es brennt und die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr im Brand- und Katastrophenschutz hätten als tarifbeschäftigte Angestellte ein Streikrecht in den Tarifrunden und der nächste größte Waldbrand seit Jahrzehnten in Thüringen lodert auf den trockenen Feldern.

>>Der Thüringer Beamtenbund befürwortet die Verbeamtung der Berufsfeuerwehr!

Pensionszahlungen

Rührt die aktuelle Debatte Linnemann's aus den steigenden Pensionszahlungen? Zu den steigenden Pensionszahlungen hat sich der Thüringer Beamtenbund bereits mehrfach geäußert.

Für die Pension seiner Beamten hat der Freistaat Thüringen dem Pensionsfond von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundesgesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozentpunkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Beiträge zugeführt. Das Sondervermögen hatte am 31.12.2017 einen Stand von 286 Mio. Euro. Damals war eine Entnahme allein zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen und nach Maßgabe des Gesetzes möglich. Nachdem bereits einmal ohne Beteiligung des tbb eine Entnahme von 141 Mio. Euro erfolgte und damals nach massiver Kritik des tbb eine Beteiligung im Vorfeld versprochen wurde, wurde der Thüringer Pensionsfonds im Haushaltsjahr 2022 endgültig aufgelöst.

Als Nachfolgemodell wurde das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell (Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung) nur im Land Thüringen eingeführt, um die Landesschulden zu verringern. Für jeden seit dem 01.01.2017 neu ernannten Beamten oder Richter wurde ab dem Jahr 2018 ein Pauschalbetrag in Höhe von 5.500 Euro pro Jahr für die Vorsorge für auflaufende Pensionsverpflichtungen verwendet und verbindlich der Schuldentilgung zugeführt. Allerdings ist dies, je nach Haushaltlage, ausgesetzt worden. Die letzte Aussetzung erfolgte mit dem Beschluss zum Thüringer Landeshaushalt 2025.

Statt Sommerdebatten zu produzieren, sollte die Diskussion sachlich geführt werden. Es bedarf einer verantwortungsvollen Finanzpolitik von Bund und Land, die die langfristigen Verpflichtungen gegenüber Beamten anerkennt und entsprechend vorsorgt.

>>Die steigenden Pensionsausgaben, so auch in Thüringen, sind vorhersehbar und planbar!

Der öffentliche Dienst und seine Menschen sind qualifizierte Beschäftigte, die gewonnen und gehalten werden müssen und eine Wertschätzung durch den Dienstherrn verdienen, egal ob Bund oder Land.

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