27. Mai 2015

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz - tbb bei Anhörung im Thüringer Landtag

Der Landesvorsitzende Helmut Liebermann äußerte sich gestern, am 26. Mai 2015, im Rahmen der Anhörung zum Bildungsfreistellungsgesetz im Thüringer Landtag zum Gesetzentwurf.

Sein Fazit fiel weitestgehend positiv aus. So lobte er die Einbeziehung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamten in den Anwendungsbereich des Gesetzes genauso wie die Einbeziehung der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Den Kritikpunkt, dass Lehrer Bildungsfreistellung ohne Ausnahmemöglichkeiten allein in den Schulferien beanspruchen dürfen, erhielt er aufrecht. Hier forderte er, dass Ausnahmen ermöglicht werden, um einzelfallbezogene abweichende Entscheidungen treffen zu können, da nicht alle förderlichen oder notwendigen Weiterbildungen im Sinne dieses Gesetzes in der unterrichtsfreien Zeit der Thüringer Schulen angeboten werden. Der tbb hatte diesen Punkt in allen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf bislang kritisiert.

Die Einbeziehung der Spitzengewerkschaften bei der Anerkennung der Maßnahmeträger wurde durch ihn begrüßt. Positiv wurde auch bewertet, dass das Bildungsfreistellungsgesetz als Freistellungsgrund nicht nur die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen anerkannter Träger auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen und der arbeitsweltbezogenen Bildung vorsieht, sondern zukunftsweisend auch der ehrenamtsbezogenen Bildung berücksichtigt. Hierdurch wird das für das gesellschaftliche Zusammenleben bedeutsame Ehrenamt angemessen gewürdigt.

Die Verabschiedung eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes entspricht einer langjährigen Forderung des tbb. Liebermann bezeichnete das Gesetz als notwendigen weiteren kleinen Mosaikstein zur Herstellung der inneren Einheit Deutschlands.

tbb konkret: tbb bei Anhörung im Thüringer Landtag (PDF)

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