Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
In der gestrigen Plenarsitzung (19. Juni 2025) wurde der Gesetzentwurf zum Dienstrecht einstimmig in den Innenausschuss überwiesen.
Gewerkschaftliche und kommunale Spitzenverbände hatten über Monate, Anforderungen für die Modernisierung und Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts im öffentlichen Dienst in Thüringen erarbeitet und den Gesetzentwurf überwiegend im Konsens begleitet. In den so entstandenen (neuen) Gesetzentwurf flossen viele, für eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Thüringen, notwendige Regelungen ein.
Das Gesetzesvorhaben zur Dienstrechtsnovellierung nahm bereits in der letzten Legislatur den parlamentarischen Weg, fiel aber der Diskontinuität zum Opfer. Im 100-Tage-Programm der jetzigen Thüringer Landesregierung war die Modernisierung des Dienstrechts auf Drängen des Thüringer Beamtenbundes (tbb) ein fester Bestandteil.
Die Beamtenschaft wartet dringend auf das Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts!
Die Modernisierung der Dienstrechtsnovellierung sieht bislang vor, über 50 Regelungsbereiche aus vier Beamtengesetze zu ändern: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG), Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG), Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG), Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG).
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Polizei vor, aber auch wichtige Änderungen, die unter anderem Erleichterungen bei der Anerkennung der Laufbahnbefähigung, zum Erwerb/Anerkennung der laufbahnrechtlichen Zugangsvoraussetzungen oder den Wechsel in eine andere (höhere) Laufbahn (Laufbahndurchlässigkeit) erleichtern. Nach bislang geltendem Recht müssen Beamte, die innerhalb oder außerhalb ihres Dienstverhältnisses eine neue Laufbahn einschlagen wollen und dafür einen neuen Vorbereitungsdienst und eine neue Probezeit ableisten müssen, sich vorher aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entlassen lassen.
Der Entwurf enthält zudem notwendige Änderungen in Bezug auf das „Stechuhr-Urteil“ des BAG sowie notwendige laufbahnrechtliche Regelungen zur Fachkräftegewinnung für die Arbeit in den Kommunen. Auch regelt der Entwurf Anreize für den öffentlichen Dienst, eigene Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Eine Notwendigkeit, um endlich den letzten Platz beim Vergleich der Ausbildungsquote der Länder zu verlassen. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, Ausbildungskosten bei abwerbendem Dienstherrn erstatten zu lassen. Im Bereich Beihilfe sollen klarstellende Regelungen, den zeitgemäßen Erfordernissen angepasst werden.
Darüber hinaus verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die Rechtssicherheit zu erhöhen und durch eine effizient agierende öffentliche Verwaltung zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes beizutragen.
Noch steht die Anhörung und die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Thüringer Beamtenbundes (tbb) als gewerkschaftlicher Spitzenverband aus. Hier bliebe gegebenfalls Raum für weitere Anmerkungen oder mögliche Korrekturen.