31. Mai 2024

Besoldung Thüringen

Thüringer Kabinett beschließt Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.

Die Stundensätze für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden demnach wie folgt erhöht: An Sonn- und Feiertagen von 3,80 € auf 5,00 €, an Samstagen (13 Uhr bis 20 Uhr) von 1,05 € auf 1,50 € sowie in den Nachtstunden (20 Uhr bis 6 Uhr) von 1,76 € auf 5,00 €.
Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.

Die Erhöhung der Zulagen betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten. Dies betrifft vorrangig den Polizei- und Justizbereich.

Der tbb begrüßt die finanziellen Verbesserungen für den davon betroffenen Personenkreis. Der tbb hatte sich im Vorfeld der Erhöhung eingesetzt für eine besoldungsrechtliche Gesamtbetrachtung aller Beschäftigtengruppen und ihrer Besonderheiten, anstelle immer wieder in herausgepickten Einzelgruppen Änderungen ohne Gesamtbezug zu vollziehen.

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