10. Mai 2019

Thüringer Personalvertretungsgesetz

Thüringer Personalräte werden allzuständig

Der Thüringer Landtag verabschiedete am 09. Mai 2019 ein in großen Teilen überarbeitetes Personalvertretungsgesetz für Thüringen, nachdem künftig der Personalrat mitbestimmt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle für die in der Dienststelle Beschäftigten.

„Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber“, resümiert Frank Schönborn, für das Sachgebiet Personalvertretung zuständiger stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes über das Gesetz. „Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.“

Künftig müssen Personalräte und Dienstherrn zum Wohle der Belegschaft konstruktiv und offen in allen organisatorischen, sozialen, personellen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen zusammenarbeiten. So sind die Personalräte zukünftig frühzeitig und umfassend und fortlaufend mit den einschlägigen Unterlagen zu unterrichten. Um die neue Aufgabenmehrung bei den Personalräten zu meistern wurde auch die Möglichkeiten der Freistellung der Personalräte von der Arbeit verbessert. Auch wurden verbindliche Anhörungsrechte für die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte festgelegt.

„Damit enthält die neue Fassung des Personalvertretungsgesetzes viele notwendige positive Regelungen, einige von uns angesprochene handwerkliche Fehler jedoch blieben“, fasst Schönborn seine Eindrücke zur Novellierung zusammen.

V.i.S.d.P. Helmut Liebermann 0178-4773917

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