26. April 2024

Geschafft!

Thüringer Verfassung stärkt künftig das Ehrenamt

„Ein Signal der Wertschätzung der Arbeit ehrenamtlich Engagierter!“, als solches begrüßt der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes Frank Schönborn die Aufnahme des Ehrenamtes als Staatsziel in die Thüringer Verfassung.

 

Der Landtag hatte auf seiner letzten Sitzung eine Änderung von Artikel 30 der Thüringer Verfassung beschlossen. Darin soll es künftig heißen: „Das Land schützt und fördert den ehrenamtlichen Einsatz für die Gemeinschaft.“

Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die sozialen Bindungen und den Erhalt stabiler demokratischer Strukturen von großer Bedeutung und tragende Säule unseres Gemeinwesens. Der tbb setzt sich daher seit Jahren dafür ein, den Staat in die Pflicht zu nehmen, Ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu schützen und damit in vielen Bereichen auch überhaupt erst zu ermöglichen.

Viele Mitglieder in den Gewerkschaften setzen sich für ihre Ziele ein und sind auf Basis des Ehrenamtes bereit, ein Stück ihrer Freizeit dem Verbandsleben "Gewerkschaft" zu dienen.

Als Teil der Initiative Verfassungsreform Thüringen setzte sich der tbb für die Verfassungsänderung ein. „Unser Bündnis hat dazu beigetragen die Stagnation zu überwinden und gezeigt, was zivilgesellschaftliches Engagement bewegen kann. Jetzt hoffen wir, dass CDU, FDP, SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen diese Punkte in der kommenden Legislatur mit Inhalt in Form von Gesetzen und Richtlinien, weiter untersetzen. Hieran konstruktiv mitzuwirken bieten wir als Bündnis gern an“, so Josef Ahlke, Vorstandsvorsitzender Zukunftsfähiges Thüringen e.V..

Anlage zum Artikel Verfassungsänderung

Link zur Thüringer Verfassung

Reform der Thüringer Landesverfassung beschlossen

 

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