06. November 2015

Thüringer Besoldungsanpassungsgesetz:

Trotz Kritik – Besoldung steigt halbes Jahr später als im Tarifbereich

Das Thüringer Besoldungsanpassungsgesetz wurde vom Thüringer Landtag mit leichten Änderungen beschlossen. Danach ist nunmehr über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in den Jahren 2015 und 2016 entschieden. Rückwirkend zum 1. September 2015 und damit 6 Monate später als bei den Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst steigen die Bezüge um 1,9 Prozent. Zum 1. September 2016 erfolgt eine weitere Anpassung der Bezüge um 2,1 Prozent.

Die Kritik fast aller Gewerkschaften blieb ungehört und größtenteils unkommentiert. Es scheint dass die Rollen der Argumentation zwischen Regierenden und Opposition klar verteilt sind: Die Regierung hält dies – wie immer – für einen guten Kompromiss. Die Opposition fordert zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse. Diese Forderungen sind bekannt. Nur die Rollen sind vertauscht.

Nun hieß es vom sozialdemokratischen Finanzstaatssekretär Schubert, die vorgesehene Anpassung sei ein „guter Kompromiss“ der der Haushaltssituation geschuldet sei und zudem „gängige Praxis, die auch von Minister Voß (CDU - Anm. d. Redaktion) so eingebracht worden war.“ Im März 2013 hieß es noch in einer Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion zur damaligen zeitversetzten Besoldungsübertragung: „Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich für zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis aus.“ Weiter hieß es in dieser Meldung: „Auch wenn es ein erheblicher finanzieller Kraftakt für das Land ist, sollten wir die Beamtenbezüge zeitnah angleichen, um die Vergütung von Angestellten und Beamten nicht auseinanderdriften zu lassen.“

Auch die Fraktion DIE LINKE hatte durch Frau Abgeordnete Renner noch im September 2013 argumentiert: „Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten des Landes, nicht mehr und nicht weniger.“ Und sie führte weiter aus: „Wir wollen, das ist der Kern unseres Änderungsantrags, die tatsächliche Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten.“ Weitere Argumente für die bisher schlechteste zeitlich versetzte Übertragung der Tarifergebnisse wurden weder von Staatssekretär Schubert (SPD) noch von einem anderen Vertreter der Regierungskoalition vorgetragen.

Warum die um ein halbes Jahr verzögerte Anpassung auch noch ein weiteres fast Vierteljahr auf sich warten ließ, lag an der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Amtsangemessenheit der Besoldung von Richtern, so Schubert.

Ein Änderungsantrag wurde jedoch noch in das Anpassungsgesetz mit aufgenommen und beschlossen: Beamte, die in Erstaufnahmeeinrichtungen länger als 1 Monat eingesetzt sind, erhalten künftig für die Dauer der Verwendung eine Stellenzulage nach Anlage 8. Längstens jedoch bis 31. Dezember 2017.

Thüringer Besoldungsanpassungsgesetz: Trotz Kritik – Besoldung steigt halbes Jahr später als im Tarifbereich (PDF)

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