Einkommensrunde TV-L
Übertragung auf Landesbeamte in Thüringen
Die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen wird im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. Dies ist eine der Kernaussagen aus dem Gespräch des tbb mit dem Finanzministerium.
Da das Bürgergeld zum 01. Januar 2024 um 12 % erhöht werden soll und in Folge der Rechtsprechung des BVerfG hier wiederum das Verhältnis zwischen Grundsicherung (sprich Bürgergeld) und Besoldung gewahrt bleiben muss, wird dies angehalten bei der Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L.
Die vereinbarten Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lösungen gefunden werden.
Als Erfolg kann gewertet werden, dass die bisher erfolgte Auszahlung der Inflationsausgleichprämie in Abhängigkeit vom Personenstand (ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder) für das Jahr 2023 überprüft wird. Es ist davon auszugehen, dass hier der Maßstab vom Tarifabschluss gilt und alle Beamtinnen und Beamten gleichbehandelt werden.
Der tbb wird daher im Jahr 2024 kritisch den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung begleiten und sich für die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen stark machen.