17. Januar 2024

Einkommensrunde TV-L

Übertragung Tarifergebnis auf Beamte

Eines Vorab – es gibt noch keine klare Antwort, wie die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden sollen. Einig sind sich jedoch alle Seiten, dass es eine Übertragung geben wird. Aber auch ein „Mehr“, da neben der Übertragung der Tarifergebnisse zusätzlich die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation zu beachten sind. In Thüringen ist man sich dieser Tatsache mehr als in anderen Bundesländern bewusst. Und daher dauert es noch.

„Es gibt kein einfaches Übertragen des Tarifergebnisses auf die Beamten mehr. Wir müssen mittlerweile Alimentation und die tariflich erstrittene Entlohnung getrennt betrachten“, so hieß es gestern in einem Spitzengespräch aus den Reihen des Finanzministeriums.

Gemeint ist damit, dass der Besoldungsgesetzgeber Thüringen für eine amtsangemessene Alimentation nicht nur die Einkommensentwicklung im TV-L betrachten darf, sondern darüber hinaus auch auf das Abstandsgebot zur Grundsicherung achten muss. Bekanntermaßen ist das Bürgergeld zum Anfang des Jahres nicht unerheblich gestiegen. In einigen Tagen sollen aber die letzten Abstimmungsprozesse abgeschlossen sein und die Eckdaten der Besoldungsanpassung verkündet werden.

In der Zeit des – hoffentlich geduldigen Wartens – sollten wir aber nicht vergessen, dass Thüringen im letzten Jahr das einzige Bundesland war, welches, um die Amtsangemessenheit der Alimentation abzusichern die Besoldung angehoben hat. Es wurde unabhängig vom Tarifabschluss im Jahr 2023 die Besoldung um 3,25% und eine vom Familienstand abhängige steuerfreie Zahlung vorgenommen.

Man könnte hier argumentieren - mit Blick auf die Urteile des Verfassungsgerichtes-, dass diese Erhöhung geboten war. Ein Blick auf die Nachbarländer und den Bund, die allesamt keine weitergehende Erhöhung gewährt haben, zeigt uns aber, dass eine solche Erhöhung keine Selbstverständlichkeit ist und war.

Im Gespräch mit den Vertretern des Finanzministeriums war jedoch herauszuhören, dass die steuerfreien Inflationsausgleichs-Zahlungen unter Anrechnung der für das Jahr 2023 bereits an die Beamten geleisteten familienstandabhängigen Sonderzahlungen bis zur Höhe von 3000 € erfolgen soll.

Wir als tbb, werden unter Beachtung der Urteile zur amtsangemessenen Alimentation, die Übertragung des Tarifergebnisses im Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch für die Thüringer Beamten begleiten.

Mitteilung als PDF.

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