09. Oktober 2018

Verwaltungsreform Thüringen

Umfangreiches Maßnahmenpaket verhandelt - Tarifvertrag

  • Bildrechte beim tbb

Am 8. Oktober 2018 konnte der dbb ein Tarifergebnis für die Betroffenen der Thüringer Verwaltungsreform erzielen. Gemeinsam mit der Finanzministerin Heike Taubert konnten die letzten Hürden auf der Zielgeraden beseitigt werden. Der Tarifvertrag umfasst alle Reformmaßnahmen von Anfang 2017 bis Ende 2020.

Entgeltabsicherung

Alle Beschäftigten, deren Arbeitsplatz inhaltlich oder räumlich wegfällt, werden von dem neuen Tarifvertrag geschützt. Grundsatz ist, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen sind. Änderungskündigungen sind nur gestattet, wenn Beschäftigte die Mitarbeit bei dem System der Arbeitsplatzsicherung verweigern. Sollte der Arbeitsplatz wegfallen, soll zunächst ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der gleichen Dienststelle am gleichen Ort gefunden werden. Gelingt dies nicht, soll ein gleichwertiger Arbeitsplatz an einem anderen Ort zugewiesen wer-den. Erst, wenn dies nicht möglich ist, kann eine Weiterbeschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt erfolgen. In diesen Fällen wird das Entgelt je nach Beschäftigungszeit bis zu 24 Monate dynamisch gesi-chert. Erst danach erfolgt eine schrittweise und moderate Anpassung dieser Sicherung. Dies erfolgt, indem zukünftige Tariferhöhungen zur Hälfte weitergegeben werden.

Sozialverträgliche Umsetzung

Die Tarifeinigung enthält ferner Regelungen für eine Mobilitätsprämie. Bei Verlegung des Arbeitsortes und Mehrfahraufwand werden ab 31 bis 50 Kilometer 1500 Euro, zwischen 51 und 70 Kilometer 1750 Euro und ab 71 Kilometer 2200 Euro einmalig gezahlt. Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, beispielsweise Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt. Weitere Regelungen sind unter anderem zu Qualifikationsansprüchen, Fortbildungskosten und Informationspflichten festgelegt worden.

„Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der mögliche Nachteile auf Seiten der Kolleginnen und Kollegen abfedert, und unser Ziel widerspiegelt, eine sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen,“ erklärte der Verhandlungsführer Sebastian Wiegandt. Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt und soll Anfang November unterzeichnet werden.

Hintergrund:

In Thüringen steht mittlerweile fest, dass es nur noch eine Verwaltungsreform innerhalb der Landesbehörden geben wird. Dies kann für manche Beschäftigte geringe bis gar keine Auswirkungen haben. Unter Umständen ändert sich nur die Zuordnung zu einem Ministerium. Für andere könnten die Änderungen ganz erheblich sein und bis zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Deswegen ist der dbb im Gespräch mit dem Freistaat. Ziel ist es, die Nachteile zu vermeiden und den Übergang so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Mitglieder-Info als pdf

Rundschreiben des TFM

Tarifvertrag Verwaltungsreform im Wortlaut

Information auf dbb.de

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