Personalvertretungsrecht
Umlaufbeschlüsse im Personalrat wieder möglich
Heute hat der Thüringer Landtag das „Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ verabschiedet.
Mit der Verabschiedung wurde jetzt auch endlich § 37 Absatz 5 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) dahingehend geändert, dass Umlaufbeschlüsse wieder möglich sind.
In § 37 Abs. 5 ThürPersVG heißt es damit: „(5) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 können Beschlüsse des Personalrats ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.“
Der dementsprechende Artikel ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.