11. Januar 2021

Corona-Pandemie und Kinderbetreuung

Umsetzung für zusätzliches Kinderkrankengeld unklar

Schulen und Kitas dicht - viele Eltern stellt das vor riesige Probleme. Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen soll ihnen geholfen werden, doch bislang gibt es keine gesetzliche Regelung.

Die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Regelungen für das Kinderkrankengeld anlässlich der Coronapandemie ist weiterhin unklar. So gebe es derzeit Gespräche zwischen dem zuständigen Bundes­gesund­heitsministerium (BMG) mit den anderen Ressorts, erklärte ein BMG-Sprecher heute.

Die Minis­ter­präsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin hatten Anfang der Woche vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von zehn auf 20 zu erhöhen, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Eltern sollen die Krankentage ausdrücklich auch nehmen können, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen eingeschränkten Schul- und Kitabetriebs zu Hause bleiben müssen.

Laut Familienministerin Franziska Giffey soll das auch gelten, wenn die Einrichtung gar nicht komplett geschlossen ist, Eltern aber der Bitte nachkommen, ihre Kinder zu Hause zu lassen.

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Kran­ken­versicherung für jedes gesetzlich versicherte Kind normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kön­nen. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Für Thüringer Beamte verweist die Thüringer Urlaubsverordnung in § 25 Absatz 3 auf die Regelungen für gesetzlich Krankenversicherte (§ 45 SGB V). Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Sozialversicherungsrecht gilt damit die Regelung in Form von Sonderurlaub auch direkt für die Beamten.

Der tbb sieht die angekündigte Regelung trotzdem kritisch. Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen. Gerade auch die Tatsache, dass Eltern deren Kinder nicht krank sind, Kinderkrankentagegeld erhalten, halten wir für rechtlich problematisch, genauso wie die daraus folgende Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Der tbb wird die bundesrechtliche Regelung mit den Verantwortlichen im Thüringer Kabinett auf mögliche Probleme für Angestellte und Beamte besprechen und darüber informieren.

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