Verbeamtungen erst zum 1. Oktober, nicht zum 1. August
Zum 1. August 2017 waren Verbeamtungen für Thüringer Lehrerinnen und Lehrer geplant, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag gestellt haben
Die Verschiebung dieses Termins auf den 1. Oktober war bereits im Zusammenhang mit der Regierungserklärung von Minister Prof. Dr. Hoff Gegenstand einer breiten Presseberichterstattung. Die Passage zu diesem Sachverhalt lautete: „Eine der wichtigsten Maßnahmen ist in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Verbeamtung. Alle neuen Kolleginnen und Kollegen, die im August an die Schulen kommen, können sich verbeamten lassen.
Auch für diejenigen Lehrkräfte, die bereits als Angestellte im Schuldienst tätig sind, gibt es dieses Angebot. Inzwischen haben bereits über 2.000 Kolleginnen und Kollegen einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Verbeamtung erfolgt bei Neueinstellungen und bei denjenigen, die im August oder September an die beamtenrechtlich festgelegte Altersgrenze gelangen zum 1. August. Für die anderen Lehrerinnen und Lehrer wird die Umstellung zum 1. Oktober 2017 vollzogen.“
Um Unsicherheiten zu begegnen, informiert das TMBJS in diesen Tagen vor Ende des Schuljahres alle Schulen über die Schulämter:
„Mit Stand Juni 2017 sind weit über 2.000 Anträge zur Verbeamtung eingegangen. Mit jeder einzelnen Verbeamtung sind erhebliche Umstellungen in der Personalbetreuung verbunden. Insbesondere zwei Problemkreise sind hier zu benennen. Für die richtige Zuordnung innerhalb der Besoldungsgruppe zu den Erfahrungsstufen sind stets Einzelfallprüfungen erforderlich. Zudem muss sichergestellt werden, dass die technische Überführung aus dem Gehaltslauf der Angestellten in das Zahlungssystem für Beamte in der Landesfinanzdirektion garantiert wird und die Bediensteten pünktlich ihre Besoldung erhalten. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass es zu Zahlungsausfällen oder Überzahlungen mit anschließenden Rückforderungen der überzahlten Beträge kommt.
Vor diesem Hintergrund hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entschieden, den landeseinheitlichen Verbeamtungstermin für Bedienstete, die einen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, auf den 1. Oktober 2017 festzusetzen. Dieser Termin stellt sicher, dass Probleme im Zuge der Verbeamtung zu Lasten des einzelnen Bediensteten vermieden werden.
Ausgenommen von Nr. 1 sind Bedienstete, die
- vor dem 1. Oktober 2017 die gesetzliche Altersgrenze für die Verbeamtung überschreiten würden. Diese Bediensteten werden zum 1. August 2017 verbeamtet, soweit sie dies wünschen.
- zum 3. August 2017 neu in den Thüringer Schuldienst eingestellt werden. Diese Bediensteten werden im Beamtenverhältnis eingestellt, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen und sie eine Verbeamtung wünschen.“
Hinweis: Da Gehaltszahlungen für Tarifbeschäftigte zum Monatsende erfolgen, die Beamtenbesoldung hingegen vorab zum Monatsbeginn ausgezahlt wird, ist für den Fall des Wechsels in den Beamtenstatus zum 1. Oktober am 30. September die letzte Zahlung als Tarifbeschäftigte/r und einen Tag später am 1. Oktober die erste Zahlung als Beamte/r zu erwarten.