02. Mai 2023

Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst

Verbesserung der Bezahlung dringend nötig

„Im Gehaltspoker um bessere Bezahlung hat nunmehr der Justizvollzug in Justizministerin Doreen Denstädt eine verdiente Führsprecherin gefunden. Aber Symptome bekämpfen reicht auf Dauer nicht – wir müssen endlich an die Ursachen ran!“, so Frank Schönborn Vorsitzender des Thüringer Beamten-bundes (tbb).

„Der öffentliche Dienst in Thüringen hat ein strukturelles Problem bei der Bezahlung seiner Fachkräfte. Es hilft nichts, immer wieder die Symptome anzugehen, wenn sich an den strukturellen Ursachen nichts ändert“, so der Thüringer Beamtenbund. So würden die Korrekturen bei Professoren (Anhebung der W Besoldung), bei Lehrern (Anhebung von A11/ A12 auf A13), sowie Polizisten und Steuerfachleuten (Anhebung von A7 auf A8, Stellenhebungen A9) und die generelle Anhebung des einfachen Dienstes in den mittleren Dienst in den letzten 8 Jahren in Thüringen zeigen, dass an verschiedenen Stellen der Bezahlung im öffentlichen Dienst nur mutlos geflickt wurde, ohne sich dem Gesamtproblem zu stellen. Das gilt im Übrigen auch für die Tarifbeschäftigten. Hier kann es der Freistaat Thüringen jedoch nicht allein richten.

In Thüringen haben wir auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht einmal annähernd eine Bezahlung des einzelnen Beamten wie in den alten Bundesländern. Auch nach 30 Jahren Verbeamtung befinden sich viele unserer Kolleginnen und Kollegen noch im sogenannten Eingangsamt, maximal jedoch im ersten Beförderungsamt. Das bedeutet in den unteren Einkommensgruppen einen Gehaltsunterschied zwischen einem Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung und einem seit 25 Jahren Berufserfahrenen von 400€ bis 600€ brutto monatlich.

Etwa ein Drittel aller Thüringer Landesbeamten gehören zur Laufbahn des mittleren Dienstes, darunter auch die Justizvollzugsbediensteten, für die sich Ministerin Doreen Denstädt jetzt stark gemacht hat. Letztere arbeiten im unausgesetzten Wechselschichtdienst, natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Bediensteten sind in der überwiegenden Zeit ihres Dienstes für bis zu 30 Gefangene zuständig. Dabei handelt es sich nach Angeben des BSBD-Bund der Strafvollzugsbediensteten Thüringens um schwierige, teilweise schwerkriminelle und psychisch auffällige Menschen unterschiedlicher Nationalitäten mit multiplen Problemen. Die Anzahl von Gefangenen mit einer Drogenproblematik und psychischen Auffälligkeiten nimmt stetig zu. Die Bediensteten sind oft Anfeindungen und Beleidigungen ausgesetzt, Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ist im Justizvollzug ein Dauerthema.

Der BSBD-Bund der Strafvollzugsbediensteten Thüringens, Fachverband im Thüringer Beamtenbund fordert seit 2018, in Thüringen das Eingangsamt im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst auf die Besoldungsgruppe A8 anzuheben unter Aufhebung der Stellenbewertungsobergrenzen und bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung in einem ersten Schritt im Haushaltsplan die Voraussetzungen zur Auslastung der Stellenobergrenzen im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst zu schaffen.

Dazu wären zuletzt etwa 100 Stellenhebungen erforderlich gewesen. Zudem fordert der BSBD die Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages in vergleichbarer Höhe zu anderen Bundesländern (in Niedersachsen währen dies 50%, andere Bundesländer 100%).

In den Haushaltsforderungen 2024 des Thüringer Landtags wird sich der tbb dafür einsetzen, dass auskömmlich Stellen für Personal und regelmäßige Personalentwicklung geschaffen werden.

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