BVerfG:
Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einstimmigen Urteilen vom 5. Mai 2015 festgestellt, dass die R 1-Besoldung in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2010 verfassungswidrig war. Zugleich hat das Gericht jedoch die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 1 in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 sowie die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2012 für verfassungsgemäß erklärt.
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