10. Juni 2020

dbb begrüßt neue Verordnung zu Corona-Massentests

Virus unterscheidet nicht zwischen GKV und PKV

Mit einer neuen Testverordnung, die rückwirkend zum 14. Mai 2020 in Kraft getreten ist, werden Corona-Tests auch für Menschen ohne Symptome bezahlt. Die Grundlage dafür war bereits mit dem Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelegt worden, das der dbb im Rahmen des Anhörungsverfahrens begrüßt hatte.

Die Verordnung sieht vor, künftig alle Personen vor einer Aufnahme ins Krankenhaus zu testen. Die Untersuchung von Kontaktpersonen, die beispielsweise im Zuge des Einsatzes der geplanten COVID-19 App ermittelt werden, ist ebenso vorgesehen wie die Durchführung von Reihentests beispielsweise in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeheimen. „Jetzt kommt endlich Schwung in die Testungen“, kommentiert dbb Chef Ulrich Silberbach den Vorstoß. Die Testkapazitäten seien nach wie vor endlich und mit wahllosen Tests sei niemandem geholfen. „Eine Fokussierung ist also erforderlich und sinnvoll.“

Die Finanzierung der Corona-Tests erfolgt sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte und Menschen ohne Versicherungsschutz zunächst aus den Reserven des Gesundheitsfonds und damit aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da entsprechende, verdachtsunabhängige Tests derzeit in der Regel nicht im Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung (PKV) enthalten sind, wird die Finanzierung vereinheitlicht. „Das ist sinnvoll, denn das Virus kennt keinen Versicherungsstatus.“ Weil die Pandemie die gesamte Gesellschaft betreffe fordere der dbb „die Testkosten als versicherungsfremde Leistung zu behandeln und den Gesundheitsfonds aus Steuermitteln wieder aufzufüllen. Der Bund hat bereits eine allgemeine Finanzierungszusage abgegeben, das begrüßen wir!“ so Silberbach.

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