28. Juli 2021

NEU! Amtsangemessene Alimentation Thüringen || Digitalvortrag: Vorstellung Rechtsgutachten Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis

„Es geht um die - dem Amte nach angemessene Besoldung“

Am 21. Juli 2021 stellte der renommierte Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis sein Rechtsgutachten zur amtsangemessenen Alimentation in einem Digitalvortrag vor. Dieses hatte der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen in Auftrag gegeben.

„Es geht um eine dem Amte nach angemessene Besoldung. Der Familienstatus ist danach nur von untergeordneter Bedeutung. Zu sagen, der alleinstehende Beamte wäre übervorteilt, ist halt der Denkfehler. Jedes Amt muss amtsangemessen bezahlt werden. Geht man nur über den Familienzuschlag, dann bleibt es bruchstückhaft. Wenn ich nur einem Teil der Beamten das Geld gebe, dann bleibt die Besoldung eben nicht amtsangemessen“, so führt Prof. Dr. Dr. h.c. Ullrich Battis bezugnehmend auf den von ihm betrachteten „Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung“ in seinem Vortrag aus.

Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis sieht als Hauptkritikpunkt, dass auch mit dem neuen Entwurf der Thüringer Landesregierung nicht sachgerecht alimentiert und das Abstandsgebot (Anm. d. Verf.:  d.h. der Besoldungsgruppen untereinander) nicht eingehalten wird. „Das BVerfG sagt ja, der Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum und das, was wir vorgeben, ist nur der Mindestzustand. Das aber hat der Thüringer Gesetzgeber verfehlt. Er hat sich nur an das absolute Minimum herangerechnet und den Gestaltungsspielraum nicht ausgenutzt.“

Battis erklärt dies näher: Der vorliegende Entwurf ist mit einer über 100-seitigen Begründung versehen, die insbesondere eine gründliche Abarbeitung an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erkennen lässt. Allerdings wird dabei verkannt, dass der gerichtliche Kontrollmaßstab für die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation nicht deckungsgleich ist, mit dem gesetzgeberischen Maßstab für die Ausgestaltung derselben. Das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Prüfung der evidenten Sachwidrigkeit. Vom Gesetzgeber wird hingegen von Verfassungswegen, eine sachgerechte Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation verlangt. Wenn sich Thüringen als Landesbesoldungsgesetzgeber darauf beschränkt, lediglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, verkennt er seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag.

Anzuerkennen sei, dass das Thüringer Finanzministerium seinen Verstoß seit 2008 einräumt und damit klar zu Ausdruck bringt, Thüringer Beamte haben über Jahre hinweg zu wenig gezahlt bekommen. Dieses Eingeständnis und Bekenntnis, seine eigenen Beamten die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung vorenthalten zu haben, allein reicht nicht. „Das Abstandsgebot gilt eben nicht nur gegenüber der Grundsicherung. Das Abstandsgebot gilt als hergebrachter Grundsatz auch zwischen den Besoldungsgruppen.“

Battis stellte zum Schluss seines Vortrags nochmal heraus: Die Absicht hinter den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts sei klar, das Streikverbot für die Beamten wird gehalten. Aber dann müssen wir für die Besoldung Mindestfestlegungen treffen.

Aus Sicht des tbb ist es traurig und ein, aus fiskalischen Gründen vorsätzlich herbeigefügter Rechtsbruch, dass hier insbesondere eine R2G-Landesregierung, von der man vermuten sollte, dass sie sich zumindest bei der gesetzlichen Bezahlung an die Mindeststandards hält, den Beamten genau diese vorenthält. Der Einsatz der Landesregierung für einen Mindestlohn an anderer Stelle wird vehement eingefordert. Und das ist gut so! Wie wirkt es dann, wenn die gleiche Landesregierung mit Fingern auf andere zeigt, die dies nicht tun und selbst sein eigenes Personal nicht besser behandelt?

Zur Person: Professor Ulrich Battis, geboren 1944 im pfälzischen Bergzabern, war bis zu seiner Emeritierung Universitätsprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Battis ist Staats- und Verwaltungsrechtler.

zurück