11. März 2024

Übertragung Tarifergebnisse auf Beamte

Wann kommt die Erhöhung für die Beamten? Nachgefragt

Tarifergebnisse werden verhandelt. Besoldungserhöhungen werden durch ein Gesetz geregelt.

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften war am 20. Februar 2024 im Kabinett zur 1. Lesung.

Bevor der Gesetzentwurf vom Landtag beraten und auch verabschiedet werden kann, muss er ein zweites Mal durchs Kabinett. Das ergibt sich aus den §§ 19 ff ThürGGO (Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen).

Der Zweite Kabinettsdurchgang kann nach dem aktuellen „Fahrplan“ der Landesregierung frühestens Anfang April 2024 stattfinden. Danach kann der Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag zugeleitet werden (vielleicht Mitte oder Ende April). Hier erfolgt dann eine erste Beratung, in der höchstwahrscheinlich eine Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) beschlossen wird. Im HuFa erfolgt dann wiederum, mit großer Wahrscheinlichkeit, der Beschluss zur Anhörung (entweder schriftlich oder mündlich). Nach Beschlussfassung im HuFa wird der Entwurf mit einer Empfehlung des HuFa zur zweiten Beratung im Thüringer Landtag angesetzt. In dieser erfolgt hoffentlich eine Beschlussfassung. Bis zum 30. Juni 2024 sollte das Gesetz durch das Parlament verabschiedet werden.

Erfolgt eine Beschlussfassung des Landtags im Juni ist nach der bisherigen Vorgehensweise davon auszugehen, dass eine Auszahlung des Restes der Inflationsausgleichszahlung frühestens mit der Vergütung für Juli/August 2024 erfolgt. Erst im November 2024 ist eine prozentuale Erhöhung der Besoldung bzw. Versorgung vorgesehen.

Mitteilung als PDF

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