Verbescheidung nicht vor Mitte 2020
Widersprüche wegen nicht amtsangemessener Alimentation für das Jahr 2019
- Foto: Thüringer Finanzministerium Bernd Fricke (DSTG), Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert (TFM), Helmut Liebermann (tbb)
Mit einer Zusage, Widersprüche wegen gegebenenfalls nicht amtsangemessener Besoldung im Jahr 2019 nicht vor Mitte 2020 und erst nach einem erneuten Gespräch zwischen tbb, DSTG und TFM voraussichtlich im Mai 2020 zu verbescheiden, endete heute ein Gespräch zwischen den Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes Helmut Liebermann, dem Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft Thüringen DSTG Bernd Fricke und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.
„Ein Teilkompromiss“, kommentiert Bernd Fricke dieses Ergebnis, dem ein zäher Argumenteaustausch vorangegangen war. „Hilfreich, aber eben nur ein kleinster gemeinsamer Nenner“, ergänzt Helmut Liebermann mit Blick auf das im ersten Halbjahr 2020 zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Beide Gewerkschaftsvorsitzende hatten sich vor den anwesenden Vertretern des Finanzministeriums dafür eingesetzt, alle Widersprüche für das Jahr 2019 ruhend zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass für 2019 bisher erst etwa 100 Widersprüche eingegangen sind und man in Thüringen - mit Blick auf die immer inhaltsgleiche (nur zeitversetzte) Übernahme von Tarifergebnissen und der Integration des Weihnachtsgeldes in die Tabelle anstelle des in anderen Bundesländern vorgenommenen ersatzlosen Wegfalls - von einer Verfassungskonformität ausginge – war die Ruhendstellung der Widersprüche für 2019 ein diesmal nicht zu erreichendes Ziel.
Die Gespräche hierzu werden jedoch in jedem Fall vor Verbescheidung fortgesetzt.
Hintergrund (siehe auch tbb-konkret vom 27.11.2019):
Dem Bundesverfassungsgericht liegen zahlreiche Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Besoldung vor, unter anderem zur Ausgestaltung der Grundbesoldung. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht mit veröffentlichter Entscheidung vom 21. Februar 2019 (Az. 2 C 50.16) seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und noch einmal betont, dass Beamtinnen und Beamte ihre eventuell bestehenden Ansprüche auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation im jeweiligen Haushaltsjahr geltend machen müssen.
So hat u.a. das Bundesverwaltungsgericht mit Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen vom 22.09.2017 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die den Berliner Richtern gewährte Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 noch amtsangemessen war.
Beim Bundesverfassungsgericht liegen, über oben genannten hinaus, mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln zur Entscheidung vor, die die Frage der amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern zum Gegenstand haben.
Der dbb hat zu diesen Verfahren (BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17) am 13. Mai 2019 Stellung genommen. Auch diesbezüglich gilt es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.