Einkommensrunde TV-L 2021
Wir stehen dahinter! Die Bediensteten benötigen auch das Fühlen der Anerkennung im Geldbeutel!
Die 3. Verhandlungsrunde der TdL in der Einkommensrunde 2021 beginnt am 27./28. November 2021 in Potsdam. Wir, der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, stehen hinter den berechtigten Forderungen: Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 5 %, mindestens um 150 Euro monatlich (Beschäftigte im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro), Erhöhung der Azubi-/Studierenden/Praktikantinnen/Praktikanten-Entgelte um 100 Euro monatlich, Laufzeit 12 Monate, Wiederinkraftsetzen der Regelung zur Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
Weiterhin fordern wir:
- eine Anhebung der Jahressonderzahlung für die EG 9a und 9b von 60 auf 90%
- die Einführung einer dynamischen Pflegezulage von 120 EUR monatlich für alle Pflegekräfte im Justizvollzug und den Justizvollzugskrankenhäusern
- die Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zur Entgeltordnung für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau analog der tarifvertraglichen Regelung bei der Autobahn GmbH des Bundes
- die Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffende Besitzstandswahrung vom 27. Februar 1964 gemäß Anlage 1 Teil C des TVÜ-H und eine Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H / pauschalierte Erschwerniszulagen
- die Weiterentwicklung von Eingruppierungsvorschriften im TV-H bzw. Anpassung an das Tarifrecht im übrigen öffentlichen Dienst, z.B. in den Bereichen Landschaftsingenieure, Meisterinnen und Meistern, Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten, Laborantinnen und Laboranten
- Digitalisierung und Home-Office: Im Zuge der Modernisierung der Arbeitswelt erwarten wir eine tarifvertragliche Regelung zum mobilen Arbeiten bzw. Home-Office, in der die Rahmenbedingungen hierfür festgelegt werden, sowie die Absicherung / Qualifizierung der Beschäftigte im Zusammenhang mit digitalem Arbeiten
- Entlastung der Beschäftigten z.B. durch Verringerung der Jahresarbeitszeit, Anerkennung von Reisezeit als Arbeitszeit
- Beschränkungen im Befristungsrecht: In § 40 wird Nr. 8 zu § 30 TV-H dahin ergänzt, dass die Ausweitung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte auf zunächst 35 % zum Jahr 2023 und mindestens 50 % bis zum Jahr 2025 angestrebt wird. Für administrativ-technische Beschäftigte sollen Befristungen nur in Fällen persönlicher Vertretung möglich sein
- die Einbeziehung wissenschaftlicher und künstlerischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H
Weiterhin erwartet der dbb/tbb die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen / Beamten.