Kind Krank – Kinderkrankengeld
Wochenende betroffen? Achtung bei Antragstellung!
Erstreckt sich die Krankschreibung des Kindes über das Wochenende (z. B. Fr bis Mo), haben die Betroffenen einen Gehaltsverlust für alle Tage, die in der Krankschreibung enthalten sind (hier 4 Tage). Die GKV zahlt Kinderkrankengeld aber nur für die Werktage, an denen die Betroffenen regulär arbeiten würden (2 Werktage).
Daher sollte man die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt bitten, zwei nach Wochen getrennte Krankenscheine ausstellen (Mo-Fr), die so das Wochenende aussparen. Analog gilt dies auch für Teilzeitkräfte, die in keiner 5-Tage-Woche arbeiten.
Hintergrund:
Sind Beschäftigte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, haben sie für
ihr Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht beendet hat oder behindert und auf Hilfe
angewiesen ist, pro Kalenderjahr und je Elternteil maximal 10 Kinderkrankentage zur
Verfügung, in denen die GKV Kinderkrankengeld zahlt. Eltern können pandemiebedingt im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen.