Gesetz- und Verordnungsblatt 2/2021
Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1
Die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 14. Januar 2021 finden Sie in der aktuellen Ausgabe des GvBl. Nr 2/2021 ab Seite 21.
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