14. Dezember 2017

Alimentation kinderreicher Beamter: dbb empfiehlt Widerspruch

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter (drei oder mehr Kinder) rechtens ist. „Wir empfehlen daher den Betroffenen, vorsorglich noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Besoldungserhöhung zu stellen und Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge einzulegen“, sagte dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer am 12. Dezember 2017.

„Ob das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zur Entscheidung annimmt und das Urteil des OVG NRW bestätigt, kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden“, erklärte Schäfer. Das betreffe auch die Frage, welche Auswirkung das Urteil letztlich auf die in Bund und Ländern völlig unterschiedlich ausgestaltete Besoldung haben könnte. „Grundsätzlich raten wir daher Beamten, Richtern und Soldaten beim Bund und in den Ländern mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern: Legen Sie vorsorglich zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember 2017 bei Ihrem Dienstherrn einen Widerspruch gegen die bisherige familienbezogene Besoldung ein und verbinden Sie ihn mit einem entsprechenden Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das dritte und gegebenenfalls jedes weitere Kind. Dieser Widerspruch sollte zudem den Antrag enthalten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen.“

Muster für kinderreiche Beamte: Antrag auf Besoldungserhöhung / Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge (PDF)

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