17. November 2021

Amtsangemessene Alimentation

Auszahlung mit dem Dezembergehalt

Bei einem Gespräch am 15. November 2021 mit der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert wurde verkündet, dass die Nachzahlungen aufgrund der Erhöhung der Kinderzuschläge für Thüringer Landesbeamte rückwirkend zum 1.1.2020 mit dem Dezembergehalt am 30.11.2021 erfolgen sollen.

Das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 22. Oktober 2021 vom Thüringer Landtag von den Regierungsfraktionen beschlossen. Bislang steht nur noch die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt aus. Das Gesetz sieht vor, dass rückwirkend zum 1. Januar 2020 in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden.

So steigt der Kinderzuschlag für das erste Kind um rund 112 €, für das zweite Kind um rund 277 €, für das dritte um 308 € und für das vierte und jedes weitere um 290 €. Die Erhöhung und Auszahlung ist unabhängig von einer vorangegangenen Widerspruchserhebung in 2020. Sie erfolgt jedoch nur, insoweit der oder die Beamte/in 2020 noch Kinder im Kindergeldbezug hatte. Für die Auszahlung kommt die steuerliche Ermäßigung des § 34 EStG zur Anwendung, sog. Fünftelregelung. Das bedeutet, dass die Lohnsteuer bei einem sonstigen Bezug in der Weise zu ermäßigen ist, dass der sonstige Bezug mit einem Fünftel anzusetzen  und der Unterschiedsbetrag zu verfünffachen ist, siehe § 39b Abs. 3 EStG.

Der tbb hält das Gesetz trotz der massiven Anhebung der Familienzuschläge für weiterhin nicht mit den Vorgaben des BVerfG zu einer amtsangemessenen Alimentation vereinbar.

Wir werden alle unsere Mitglieder auffordern, über ihre privaten Rechtsschutzversicherungen den Klageweg zu beschreiten. Voraussetzung dafür ist die Widerspruchserhebung spätestens in 2020 und das Abwarten des Abhilfe- bzw. Widerspruchsbescheides. Wir werden zeitnah Formblätter und Muster zur Verfügung stellen.

Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied und/ oder führen auch Sie die Klage. Weitere Informationen folgen.

Information als PDF

Hintergrund zur Alimentation erfahren Sie hier.

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