Endlich beschlossen!
Beamtenbesoldung steigt um 3,25 Prozent rückwirkend*
Am 02. Juni 2023 hat der Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/7122) einstimmig (sich enthaltend AfD) verabschiedet.
Das Gesetz enthält eine lineare Erhöhung der Grundgehälter, Anwärterbezüge, Versorgungsbezüge sowie der Stellenzulagen um 3,25 % ab Januar 2023 vor.
Erhöhte Familienzuschläge
Gleichzeitig erhöht sich rückwirkend zum 1. Januar 2023 zudem der Monatsbetrag des Familienzuschlags um 3,25 %. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erhöht sich der Monatsbetrag des Familienzuschlags für das dritte zu berücksichtigende Kind um 58 Euro und für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 67 Euro (der Erhöhungsbetrag gilt als Familienzuschlag). Die entsprechenden Tabellen haben wir unten verlinkt. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Bezüge mit den Bezügen für Juli ausgezahlt werden und dann auch die Nachzahlung für den Zeitraum ab Januar erfolgen wird. Mit der Verkündung des Gesetz- und Verordnungsblatts für den Freistaat Thüringen Ausgabe 9/2023 vom 29. Juni 2023 tritt das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in Kraft.
Steuerfreie monatliche Sonderzahlung
Darüber hinaus erhalten Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eine monatliche, steuerfreie Sonderzahlung in Abhängigkeit vom Familienstand mindestens 83,33 € (unverheiratet, keine Kinder). Dies entspricht einem Jahresbetrag von knapp 1.000 €. Nur Beamte mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufen 1 und 2 sowie 2 Kindern kommen auf einen Jahresbetrag von knapp 3.000 €.
Auch Empfänger von Ruhegehalt erhalten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine monatliche Sonderzahlung in Abhängigkeit vom Familienstand mindestens 50 €. Allein Anwärter sind von dieser Regelung ausgenommen.
Anrechnung aufgrund Übertragung Tarifergebnisse auf Beamte
Die vorbenannten Zahlungen sollen auf künftige tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassungen angerechnet werden, soweit trotz Anrechnung eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet bleibt.
Fazit
Der tbb und seine Fachgewerkschaften sind sehr stolz auf ihre unermüdliche Arbeit zur Schaffung einer amtsangemessenen Alimentation in Thüringen. Dieser seit Jahren auch durch unsere Klagen unterstützte Kampf, hat maßgeblich zu diesem Gesetz beigetragen. Unser Dank gilt aber auch der Finanzministerin Heike Taubert und den Abgeordneten im Thüringer Landtag, die für dieses Gesetz gestimmt haben. Ein besonderer Dank gilt den Abgeordneten der Fraktion der CDU, die sich nach unserem Kenntnisstand dafür eingesetzt haben, dass das Gesetz in diesem Plenum noch behandelt wurde.
*Der tbb hat diese Information aufgrund einiger Rückfragen aus den Reihen der Mitglieder ergänzt.
Unterstützen auch Sie unsere Arbeit und werden Sie Mitglied in einer unserer Fachgewerkschaften!
Besoldungstabelle (ohne Gewähr)
Youtube-Video der 112. Plenarsitzung zur Alimentation vom 02.06.2023 ab Uhrzeit 1:36:15
Weitere Informationen zu unserem Kampf um die Amtsangemessene Alimentation finden Sie hier.