Entlastungen für alle zügig umsetzen
Energiepauschale für Versorgungsempfänger in Thüringen
Die Landesregierung wird sich zeitnah offiziell für eine systemgerechte Übertragung der Energiepauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen bemühen, so heißt es in einem Antwortschreiben der Finanzministerin Taubert.
Der Thüringer Beamtenbund (tbb) forderte in einem Schreiben Anfang September an Finanzministerin Heike Taubert diese auf, die von der Bundesregierung im dritten Entlastungspaket beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern von Energiepreis-Explosion und Inflation, auch eine Regelung für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von Ländern und Kommunen zu gewähren.
Das dritte Maßnahmenpaket des Bundeskabinetts vom 3. September 2022 sieht unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner vor. Diese soll die Belastung durch die aktuell rasant steigenden Energiekosten abfedern. Nachdem der Bund die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfänger des Bundes bereits zugesichert hat, sind nun die Länder am Zug.
Wegen der Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für alle Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten in den Ländern regeln. Der Freistaat ist deshalb hier in der Pflicht. Die hohen Energiekosten, die auch Menschen im Ruhestand treffen, unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden.
Landesvorsitzender Frank Schönborn meint: „Es ist wichtig, dass diese Gruppe nicht vergessen wird. Schließlich haben wir genau dieser Zielgruppe unsere heutige Arbeitsgrundlage zu verdanken.