01. Dezember 2021

Amtsangemessene Alimentation

Gesetz in Kraft – erste Auszahlungen im Landesdienst

Das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts ist seit heute in Kraft. Auszahlungen erfolgten für die Landesbeamten mit den Dezemberbezügen am 30. November 2021.

 

Ebenfalls am 30. November 2021 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt  das Gesetz verkündet.

Zum gleichen Tag erfolgten die Nachzahlungen für 2020 und 2021 in Form einer Sonderzahlung. Diese wurde steuerbegünstigt mit der Fünftelregelung geleistet. So haben Beamtinnen und Beamte mit einem Kind für das Jahr 2020 1.344 € (12 Monate x 112€) brutto sowie für das Jahr 2021 1.661,00 € brutto (11 Monate x 151,00 €, für 12. Monat erfolgte reguläre Zahlung mit den Bezügen) erhalten. Für das 2. Kind kamen 2020 nochmal rund 3.328,56 € (12 Monate x 277,38€) sowie für 2021 3.623,95 € (11 Monate x 329,45 €, für 12. Monat erfolgte reguläre Zahlung mit den Bezügen) hinzu. Für das dritte Kind wurden für 2020 3.696,00 € (12 Monate x 308,00 €) sowie für 2021 3.520,00 € (11 Monate x 320,00 €, für 12. Monat erfolgte reguläre Zahlung mit den Bezügen) hinzu. Ab dem vierten Kind sowie für jedes weitere wurden für 2020 3.480,00 € (12 Monate x 290,00 €) sowie für 2021 3.256,00 € (11 Monate x 296,00 €, für 12. Monat erfolgte reguläre Zahlung mit den Bezügen) nachgezahlt.

Beamte der Besoldungsgruppen A 6 und A 7, die am 31. Dezember 2019 das Grundgehalt der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe erhalten
haben, erhielten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 das Grundgehalt der zweiten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Beamte der Besoldungsgruppen A 6 und A 7, denen in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum Ablauf des 30. November 2021 erstmals ein Grundgehalt der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe gewährt wurde, erhielten ab dem Zeitpunkt der Gewährung das Grundgehalt der zweiten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe.

Die Nachzahlungsbeträge ergaben sich nach den Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums in der Begründung zu dem oben genannten Gesetzentwurf aus der Verletzung des Abstandsgebotes im Vergleich einer 4-köpfigen Beamtenfamilie zu einer Familie im Bezug der Grundsicherung (Hartz IV), sowie aus den notwendigen Mehrbedarfen für mehr als zwei Kinder ebenfalls mit dem Vergleichspunkt der Bedarfe der Grundsicherung. Die Finanzministerin hatte nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2020 eine Rückwirkung für alle Beamtinnen und Beamten (mit Kindern) ab Januar 2020 zugesagt.

Berechnungen des Finanzministeriums sowie des tbb ergaben jedoch, dass seit 2009 das Abstandsgebot in Thüringen bis zur Besoldungsgruppe A 10 verletzt wurde. Der Besoldungsgesetzgeber muss jedoch nur denjenigen Beamtinnen und Beamten rückwirkend Nachzahlungen leisten, die sich rechtzeitig gegen die Besoldung im jeweiligen Haushaltsjahr mit Widersprüchen und anschließender Klageerhebung gewehrt hatten. Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem Widersprüche gegen die Besoldung nicht ruhend gestellt wurden.

Der tbb empfiehlt allen Beamtinnen und Beamten, die davon überzeugt sind, dass die Grundbesoldung hätte angepasst werden müssen, Widerspruch gegen die Besoldung auch in 2021 einzulegen sowie nach Zugang des Widerspruchsbescheides innerhalb eines Monats Klage vor den Verwaltungsgerichten in Thüringen zu erheben. Der tbb wird hierzu weitere Informationen veröffentlichen.

Ausführliche Informationen zur Alimentation erhalten Sie hier.

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