Pauschale Beihilfe
Informationsveranstaltung konnte einige Fragen klären
Im Juli 2019 hat der Thüringer Landtag (GVBl. S. 298) beschlossen, das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) ab dem 1. Januar 2020 im Bereich der Beihilfe zusätzlich, um die Variante der Pauschalen Beihilfegewährung zu ergänzen.
Diese neue Form der Beihilfegewährung wirft bei Anwärtern und Beamten viele Fragen auf. Gilt das auch für kommunale Beamte? Welche Versicherungsform ist für mich die bessere? Kann ich meine Wahl rückgängig machen? Wie gestaltet sich ein eventueller Wechsel zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV)?
In der Informationsveranstaltung des tbb am Montag, dem 21. Oktober 2019 in der tlv-Geschäftsstelle zum Thema „Was bringt mir die Pauschale Beihilfe?“ konnte der tbb gemeinsam mit Vertretern der Debeka (PKV) sowie der AOKplus (GKV) einige dieser Fragen beantworten.
Unser Fazit der gestrigen Veranstaltung:
Die neue Regelung gilt für alle beihilfeberechtigten Landes- und Kommunalbeamten. Doch die im Gesetzesverfahren und in der Presse propagierte Wahlfreiheit mit Schwerpunkt Wechsel in die GKV gibt es tatsächlich nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis der Bestandsbeamten sowie für alle Neubeamten. Sehr vereinfacht ausgedrückt ist ein Wechsel in die pauschale Beihilfegewährung durch Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillig Versicherter nur möglich, wenn man vorher bereits Mitglied in der GKV war. Die einmal durch schriftlichen Antrag getroffene Entscheidung für die individuelle oder pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und wird bei der Verbeamtung (auf Widerruf oder Probe) abgefragt. Ein Hin-und Herwechseln zwischen der pauschalen und der „individuellen“ Beihilfe ist nicht möglich.
Die Systeme der PKV und der GKV unterscheiden sich grundlegend. Der Beitrag in der PKV berechnet sich nach dem eigenen Gesundheitsrisiko und ist unabhängig vom persönlichen Einkommen. Der Geringverdiener und der Spitzenverdiener zahlen das Gleiche bei gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen und gleichem gewählten Leistungsumfang. Der Beitrag in der GKV ist sozial gestaffelt nach der Summe aller Einkünfte (auch Witwer(n)renten, Mieteinnahmen etc.).
In der Veranstaltung wurden durch die Fachleute der debeka und der AOKplus die Vor- und Nachteile sowie Kostengegenüberstellungen herausgearbeitet. Es wurde deutlich, dass die neue Form der Beihilfegewährung nur für einen kleinen Personenkreis kostengünstiger ist. Die klassische Form der Beihilfegewährung in Form der individuellen Beihilfe mit Restkostenversicherung in der PKV ist nach den dargestellten Vergleichsrechnungen nach unserer Ansicht für den Großteil der Anwärter und Beamten die kostengünstigere und leistungsumfangreichere Form der Absicherung im Krankheitsfall. Bei Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen oder aufgrund familiärer Lebensumstände (mittlerer Dienst, mehr als 1 Kind und/ oder Einverdienerhaushalt) kann die pauschale Beihilfe mit einer freiwilligen Versicherung in der GKV aufgrund der Familienversicherung eine Alternative darstellen. Im Rahmen der Veranstaltung konnte auch mit einem alten Vorurteil gegenüber der PKV aufgeräumt werden. So wurde geklärt, dass die Beiträge im Alter nicht steigen. Für Versorgungsempfänger mit Wahl individuelle Beihilfe und Restkostenversicherung in der PKV sinkt der zu versichernde Anteil sogar auf 30 Prozent (bis dahin 50 Prozent) aufgrund des gestiegenen Beihilfeanteils.
Das alles zeigt, dass man sich in jedem Fall schon vor Ausbildungsbeginn/ Probezeitverbeamtung informieren und auch mehrere Vergleichsangebote einholen sollte, die ggf. auch die persönliche Lebens- und Familienplanung mit einschließen. Denn, ob die pauschale Beihilfe gegenüber der „individuellen“ Beihilfe Vorteile hat, ist Ergebnis der eigenständigen freiwilligen Entscheidung der (zukünftigen) beihilfeberechtigten Person. Alle Krankenkassen sind Ihnen gegenüber in der Beratungspflicht. Nutzen Sie das!
Der tbb plant weitere Infoveranstaltungen hierzu. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Die Präsentationen der Versicherungen finden Sie hier:
Weitere Informationen Debeka (externe Verlinkung)
Weitere Informationen zu dem Thema: