02. Juni 2025

Reaktion auf Pressemeldungen

Pensionszahlungen für Beamte "explodieren"

Die Diskussion um die steigenden Pensionsausgaben für Beamte in Thüringen wird derzeit von alarmistischen Schlagzeilen dominiert. Solche Darstellungen verzerren jedoch die Realität und ignorieren die strukturellen Grundlagen des Beamtenversorgungssystems.

Mehrere Pressemeldungen erwecken den Eindruck, als seien die Pensionsausgaben für Beamte in Thüringen eine überraschende Verpflichtung, die plötzlich über den Staat hereinbricht. Die Beamtenversorgung ist kein unerwarteter Kostenfaktor, sondern seit Jahrzehnten Teil des Berufsbeamtentums – abgesichert durch das Grundgesetz und fest einkalkuliert.

Wie der Thüringer Beamtenbund (tbb) klarstellt, hat der Dienstherr bereits mit der Verbeamtung volle Kenntnis über die künftigen Versorgungsverpflichtungen. Es gibt keinen „Generationsvertrag“ wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, der auf die Beiträge künftiger Generationen angewiesen ist. Stattdessen garantiert der Staat die Alimentierung seiner Beamten und sorgt dafür, dass diese ihren Lebensunterhalt während und nach der aktiven Dienstzeit bestreiten können.

Die steigenden Pensionsausgaben sind keine Überraschung, sondern eine logische Folge der demografischen Entwicklung. Die Ausgaben steigen, weil mehr Menschen in Pension gehen, nicht weil das System außer Kontrolle gerät. In Thüringen begann die Verbeamtung in nennenswertem Umfang erst Mitte der 1990er Jahre. Daher ist es erwartbar, dass die höchsten Pensionsausgaben zwischen 2035 und 2040 anfallen werden, wenn diese Beamten in den Ruhestand treten.

Das Beamtenversorgungssystem basiert nicht auf einem Umlageverfahren wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auf dem Alimentationsprinzip. Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten und deren Angehörigen eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist im Grundgesetz verankert und stellt sicher, dass die Versorgungsleistungen langfristig kalkulierbar sind.

Statt Alarmismus braucht es eine sachliche Diskussion über nachhaltige Finanzierung, generationengerechte Rücklagenbildung und die Achtung verfassungsrechtlich garantierter Ansprüche. Die Pensionsverpflichtungen sind kein überraschender Haushaltsbrocken – sie sind bekannt, kalkulierbar und ein fester Bestandteil der Staatsverantwortung.

Finanzielle Vorsorge: Eine politische Aufgabe

Auch der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass Thüringen bislang kaum finanzielle Vorsorge für die steigenden Pensionsausgaben getroffen hat. Dies ist jedoch weniger ein strukturelles Problem des Versorgungssystems als vielmehr eine Klärung politischer Prioritätensetzung. Andere Bundesländer haben durch Pensionsrücklagen vorgesorgt und zeigen, dass eine vorausschauende Haushaltsplanung möglich ist. In Sachsen ist der Pensionsfonds mit ca. 11 Mrd. Euro gefüllt. Die Finanzierung dieser Ansprüche ist auch eine Frage der politischen Haushaltsplanung – nicht ein „explodierendes“ Problem.

Beamtenstatus: Garant für einen funktionierenden Staat

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten und Lehrer verbeamtet sein sollten. Diese Beamten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Bildung. Ihre Versorgung im Alter ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung.

Sachlichkeit statt Alarmismus

Die steigenden Pensionsausgaben in Thüringen sind vorhersehbar und planbar. Statt alarmistische Schlagzeilen zu produzieren, sollte die Diskussion sachlich geführt werden. Es bedarf einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die die langfristigen Verpflichtungen gegenüber Beamten anerkennt und entsprechend vorsorgt. Nur so kann das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und die Attraktivität des Beamtenstatus erhalten bleiben.

Übrigens:

Dem Pensionsfond wurden von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundesgesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozentpunkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Beiträge zugeführt. Das Sondervermögen hatte am 31.12.2017 einen Stand von 286 Mio. Euro. Damals war eine Entnahme allein zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen und nach Maßgabe des Gesetzes möglich. Nachdem bereits einmal ohne Beteiligung des tbb eine Entnahme von 141 Mio. Euro erfolgte und damals nach massiver Kritik des tbb eine Beteiligung im Vorfeld versprochen wurde, wurde der Thüringer Pensionsfonds im Haushaltsjahr 2022 endgültig aufgelöst.

Als Nachfolgemodell wurde das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell (Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung) nur im Land Thüringen eingeführt, um die Landesschulden zu verringern. Für jeden seit dem 01.01.2017 neu ernannten Beamten oder Richter wurde ab dem Jahr 2018 ein Pauschalbetrag in Höhe von 5.500 Euro pro Jahr für die Vorsorge für auflaufende Pensionsverpflichtungen verwendet und verbindlich der Schuldentilgung zugeführt. Allerdings ist dies, je nach Haushaltlage, ausgesetzt worden. Die letzte Aussetzung erfolgte mit dem Beschluss zum Thüringer Landeshaushalt 2025. Eine Beteiligung oder Information zur "Aussetzung des Pauschalbetrags" an den tbb ist zum wiederholten Mal nicht erfolgt. Was als alternativloses Erfolgsmodell verkauft wurde, ist zur Sparbüchse im Thüringer Landeshaushalt geworden.

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