27. April 2023

Anmerkungen des tbb zu den Presseberichten zum Pensionsbericht 2023

Was steckt hinter den Aussagen im Pensionsbericht?

Die Beamtenversorgung ist als zentraler Bestandteil des Berufsbeamtentums durch das Grundgesetz geschützt (Alimentationsprinzip). Hiernach hat der Staat die Pflicht, den Unterhalt seiner Beamten und deren Angehörigen während und nach der Dienstzeit durch angemessene Bezüge, bzw. in anderen Fällen wie z. B. Krankheit durch entsprechende Beihilfen sicherzustellen. Bereits mit der Verbeamtung, also viele Jahre im Voraus, kennt der Dienstherr seine Ausgaben für seine Beamten und hat die Finanzierung der Pension fest im Blick. Anders als bei der Rente gibt es bei der Beamtenversorgung keinen „Generationsvertrag“.

 

Die Pensionsausgaben steigen mit der Anzahl an Pensionären

Richtig ist, dass die künftigen Pensionsausgaben allein durch die zunehmende
Anzahl von Pensionären (Baby-Boomer-Generation) steigen werden. Das Berufsbeamtentum beinhaltet das Versprechen auf lebenslange Alimentation, sprich Besoldung und im Ruhestand Pensionszahlung. In Thüringen wurde erst Mitte der 90er Jahre und Anfang 2000 verbeamtet. Demzufolge sind die höchsten Pensionsausgaben auch 40 Jahre später in den Jahren 2035 bis 2040 laut Pensionsbericht zu erwarten.

Es besteht ein breiter Konsens, dass Polizisten Beamte sein müssen. Erst vor wenigen Jahren war man sich einig, auch Lehrer sollten in Thüringen wieder Beamte sein. Ziehen wir beide Personengruppen von der Anzahl der Thüringer Beamten ab, reden wir noch über die Pensionen von ca. 14.000 Landes- und Kommunalbeamten. Unter diesen befinden sich Feuerwehrleute, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter der Steuerverwaltung, der Justiz, aus dem Bericht Rechtspflege, Gerichtsvollzieher, Eichbeamte, Arbeitsschutz- und Lebensmittelinspekteure …

Trifft der Staat Vorsorge?

Ja, aber … . 10,6% spart sich der Arbeitgeber monatlich, wenn er sich für die Verbeamtung entscheidet. Das ist die Höhe des Arbeitgeberanteils an Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bereits in den 50er Jahren wurde die Besoldung und die Altersversorgung gekürzt, um entsprechende Rücklagen zu bilden. Die hier vorgenommenen Kürzungen beliefen sich in Summe auf 14% und wirkten sich in der Besoldungshöhe bis heute aus. Die sich daran anknüpfende Rücklagenbildung ist allerdings in der Praxis in Thüringen in dieser Form nicht umgesetzt worden.

Thüringen hatte viele Jahre Einzahlungen in einen sogenannten Pensionsfonds dadurch vorgenommen, dass sie allen Beamten pauschal 0,2 Prozent bei jeder gesetzlichen Erhöhung abgezogen haben, um dieses Geld dem Fonds zuzuführen. Dem Pensionsfond wurden von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundes- später landesgesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozentpunkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Beiträge zugeführt. Der Pensionsfonds hatte am 31.12.2017 einen Stand von 286 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2021 wurden davon 145 Mio. € entnommen zur Deckung von Versorgungsaufwendungen. Weitere Entnahmen und die Auflösung erfolgten im Haushaltsjahr 2022, trotz der 474 Mio. Mehreinnahmen des Freistaates in diesem Haushaltsjahr. Seit 2017 wurde von Finanzministerin Taubert (SPD) als Nachfolgemodell zur Einsparung in den Pensionsfonds eingeführt, dass verbindlich für jede Neuverbeamtung eine Schuldentilgung von 5.500 € vorsieht.

Warum dürfen Beamte mit 62 Jahren in Ruhestand?

Auch das ist eine Thüringer Regelung seit 2012 und Teil des damaligen Personalabbaukonzeptes der Landesregierung. Es war als Einsparmodell geplant, denn Beamte in Thüringen dürfen zwar damit 1 Jahr früher als Rentner in den Ruhestand, dafür aber auch mit 18 Prozent dauerhaften Abzügen auf die erarbeitete Pension.

Warum empfinden wir in Thüringen die Pensionen als zu hoch?

Der Pensionsbericht weist für das Haushaltsjahr 2023 die Summe von 444.663.000 € Versorgungsausgaben für 16.050 Personen aus. Rein rechnerisch ergibt dies einen Durchschnittswert von 2.765,83 € pro Versorgungsempfänger in Thüringen. Laut Bundesamt für Statistik bezog in Thüringen im Jahr 2022 der Durchschnittspensionäre sogar nur 2.360 € Ruhegehalt (früheres Bundesgebiet 3460 €). Davon muss der Pensionär monatlich rund 300 € (alleinstehend) für Krankenversicherungskosten noch selbst aufbringen.

Dagegen steht hier in Thüringen eine Durchschnittsrente von 1.300 €, die vom Zahlenwert gerade einmal die Hälfte ausmacht. Ohne die Lebensleistungen schmälern zu wollen, muss an dieser Stelle jedoch gesagt werden, dass sich beide Zahlen so einfach nicht vergleichen lassen.  Beim Rentner zählen in diesem Durchschnittswert alle Rentenbezieher unabhängig von ihren Verdiensten, ehemaligen Arbeitszeitanteil und Erwerbsjahren hinzu. Der Beamte hatte jedoch keine sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien, keine Teilzeit unterhalb von 50% und im Minimum eine abgeschlossene Berufsausbildung (Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst). Setzt man bei einem Rentner 40 ununterbrochene Arbeitsjahre an, bei einem vergleichbaren Gehalt, so käme man bei 1,5 Beitragspunkten jährlich mit dem Rentenwert Ost 2022 (35,52 €) auf eine Bruttorente von 2.131,20 €.

Daneben besteht für alle Beschäftigten (nicht aber für Beamte) die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (sog. zweite Säule der Alterssicherung). Einem Bericht von „Sozialpolitik-Aktuell“ zufolge betrug in den alten Bundesländern im Jahr 2019 die durchschnittliche Höhe der Betriebsrenten 635 € (Männer) bzw. 244 € (Frauen). In Ostdeutschland hingegen liegt der Durchschnittswert der aktuell gezahlten Betriebsrenten bei 389 € (Männer) bzw. 172 € (Frauen).

Weniger Pension? Besser: Höhere Renten – aber wie?

Die Antwort auf geringere Pensionen wurde schon vor längerer Zeit vom Bundesverfassungsgericht gegeben: „Im Beamtenrecht können finanzielle Erwägungen und das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung angesehen werden.“ Wenn der Staat sparen muss, muss er es überall machen und nicht nur an seinem Personal. Das erscheint auch gerecht.

Wir als Gewerkschafter und auch Vertreter der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und der privatisierten Dienstleistungsbereiche sehen aber die Debatte, die aktuell durch den Pensionsbericht wieder angestoßen wurde, mit anderen Augen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass lebenslanges Arbeiten auch in einer auskömmliche Rente im Ruhestand münden muss.

Fakt ist, dass man auch in der Rente dafür u.a. über eine Veränderung der Beitragsbemessungsgrenzen nachdenken müsste, um höhere Renten durch eine größere Einnahmebasis zu ermöglichen.

Schlusswort

Pensionäre sind keine (Pensions-)Last, die Zahlungen an sie auch keine zusätzlichen Belastungen. Vielmehr sind die Pensionszahlungen im Alter Teil einer Entscheidung, die der jeweilige Dienstherr mit der Verbeamtung bereits getroffen hat. Auch sollte an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass gerade in Thüringen der öffentliche Dienst, der mit Abstand größte Arbeitgeber ist. Jeder 10. erwerbsfähige Thüringer arbeitet im öffentlichen Bundes-, Landes- oder Kommunaldienst. Als solcher hat der Staat eine Vorbildfunktion und ist Signalgeber für die freie Wirtschaft. Es wäre wünschenswert, wenn sich nicht nur der Freistaat dieser Rolle wieder stärker bewusst wird.

 

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