25. Juni 2026

47. Plenarsitzung vom 24. Juni 2026 im Thüringer Landtag

Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 an den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) überwiesen - Online-Diskussionsforum des Landtags eingerichtet

Mit Spannung wurde die erste Beratung zum Thüringer Besoldungsgesetz 2026 - 2028 mit den Statements der Fraktionen im Thüringer Landtag erwartet. Der tbb war live vor Ort dabei.

In der Mediathek des Thüringer Landtags kann die gestrige Plenarsitzung (TOP 8 | Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung Besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) nachverfolgt werden. 

https://live.thltcloud.de/Veranstaltung/Plenarsitzung_2026_46-49/20260624

Einstimmig wurde das Thüringer Besoldungsgesetz federführend an den HuFa überwiesen. Die außerplanmäßige HuFa-Sitzung im Anschluss an die 47. Plenarsitzung beschloss, das sofortige Einrichten eines Online-Diskussionsforums zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 - Drucksache 8/3723.

Hier geht's zum Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags: 

Im Plenum erstreckten sich die inhaltlichen Punkte der fachlichen Stellungnahme des Thüringer Beamtenbundes (tbb) über die Aussagen aller Fraktionen, wenngleich das Gesetz unterschiedlich kritisch gewertet wird. Vor allem der Kreis der Berechtigten auf Nachzahlung der Unteralimentation in den Jahren 2008 - 2024 sowie die "Ausgleichsmaßnahmen" sind zentrale Knackpunkte der Fraktionen (und des tbb). Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur die Antwort zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.02.2026 TV-L auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger - es ist vielmehr die strukturelle Besoldungsanpassung der nicht amtsangemessenen Besoldung seiner Beamten in Thüringen der letzten Jahre, wenn nicht gleich Jahrzehnte. Der Gesetzentwurf von 180 Seiten ist ein "Brett", sehr kompliziert und für Beamten ohne Detailkenntnisse kaum nachvollziehbar. Die Gesamtheit der vorgesehenen Neuregelungen sowie die erhebliche Tragweite einzelner Regelungsaspekte dieses Gesetzentwurfs sind extrem umfangreich.

Der vorgelegte Gesetzentwurf wird grundsätzlich vom tbb begrüßt, da er die Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger überträgt und zugleich den Versuch unternimmt, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten neuen Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation umzusetzen. Auch werden erstmals die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für einen Anspruch auf Entgeltumwandlung eines Fahrradleasings im Beamtenbereich geschaffen. Dies trifft ebenso auf Zustimmung des tbb.

Gleichzeitig enthält der Besoldungsgesetzentwurf jedoch auch Kritikpunkte und erhebliche Defizite in Verfahrensfragen. Die größten Kritikpunkte des tbb sind:

  • Einteilung der Beamten in Gewinner und Verlierer (Nachzahlungsregelung des § 64 ThürBesG nur an Kläger oder aktive Widersprüche (der Rest geht leer aus)

  • u.a. die geplante Abschaffung des AZV-Tags als "Ausgleichsmaßnahme"

    (Warum benötigt es generell Ausgleichmaßnahmen zur Umsetzung eines höchst richterlichen Urteils?)

  • Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent. Der tbb fordert 5 Prozent

  • Gesetzentwurf "auf Kante genäht"

  • Steuerliche Behandlung von Nachzahlungen werden vermutlich zu erheblichen Nachteilen führen, da diese vollständig im aktuellen Steuerjahr berücksichtigt werden und dadurch zusätzliche steuerliche Belastungen entstehen, da dann die Progression im zufließenden Steuerjahr zuschlägt.

  • Ausschließliche Gewährung eines alimentativen Ergänzungszuschlags in Höhe von 450 Euro an verheiratete Paare mit Kind(ern).

  • strukturelle Fragen im Hinblick auf die horizontalen als auch vertikalen Abstände (Erfahrungsstufen / zwischen den Besoldungs-/Laufbahngruppen) wurden bislang nicht gelöst

     

Die Fraktionen äußerten sich zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 in der 47. Plenarsitzung wie folgt:

CDU-Fraktion | Ulrike Jary hob besonders die umfangreiche fachliche Stellungnahme des tbb hervor. Die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vom 14.02.2026 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ist ein erster Baustein im Thüringer Besoldungsgesetz. Die Übertragung soll systemgerecht schrittweise und linear erfolgen.

  • zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent *),
  • zum 1. März 2027 um 2 Prozent,
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent. 

*) Mindestanpassungsbetrages von 100 Euro. Anstatt den tarifvertraglichen 2,8 v. H. wird zum 1. April 2026 der Vom-Hundert-Satz herangezogen, der auch in der untersten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eine Mindestbezügeerhöhung von rund 100 EUR gewährleistet.

Der zweite Baustein im Besoldungsgesetz ist die verfassungsgemäße Alimentation und die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025). Als dritten Modulbaustein des Besoldungsgesetzes dienstrechtliche Anpassungen aufgeführt. (Wegfall AZV-Tag, Teilzeitregelung mind. 75 Prozent, Anhebung Antragsaltersgrenze von 62 auf 63 Jahren.) MdL Jary verwies in diesem Zusammenhang auf das Berufsbeamtentum, welches auch mit der Zeit gehen sollte, gleichwohl das Berufsbeamtentum ein hoheitlicher (geschützter) Bereich bleibt.

Fraktion DIE LINKE | Sascha Bilay verlieh seine Verwunderung zum Besoldungsgesetz zum Ausdruck. Die Linke lehnen ein längeres Arbeiten von Beamten (im Übrigen auch bei Tarifbeschäftigten und in der Wirtschaft) generell ab. Eine Erhöhung der Antragsaltersgrenze auf 63 Jahren käme eine Pensionskürzung gleich. 

Bilay plädiert dafür, die unterste Besoldungsgruppe A6 abzuschaffen, denn diese entspreche einem Armutsgehalt. (Auch interessanter Querverweis: Staatssekretäre werden mit B9 besoldet und profitieren vom neuen Thüringer Besoldungsgesetz am meisten.) Die Linke fordern eine Nachzahlung der ausstehenden Besoldung/Alimentation für alle 33.000 Thüringer Beamte bis zum Jahr 2008 und nicht nur für rund 1.300 Beamte, die den Klageweg beschritten haben. Er moniert die unterschiedlichen Systeme im öffentlichen im Allgemeinen und stellt am Ende, das fehlende Streikrecht der Beamten in Frage. (tbb: Was in der Umsetzung einer Abschaffung des Berufsbeamtentums bedeuten würde.).

BSW-Fraktion | Alexander Kästner unterstützt den Gesetzentwurf und erwähnt die erhebliche Fortentwicklung der Berechnungsparameter des BVerfG. Entscheidend sei für ihn auch, das Berufsbeamtentum im Sinne sozialer Gerechtigkeit anzupassen.

AfD-Fraktion | Ringo Mühlmann lehnt den bisherigen Gesetzentwurf ab. Die bestätigte Verfassungswidrigkeit nur an 1.300 Thüringer Kläger auszuzahlen, damit deren Besoldung dann verfassungsgemäß umgesetzt wird, sei ein Novum. Allein durch die Existenz des nunmehr vorliegenden Thüringer Besoldungsgesetz mit der Umsetzung der Maßstäbe des BVerfG zeigt deutlich, dass die nicht verfassungsgemäße Alimentation / Besoldung alle Beamte (alle 33.000 Thüringer Beamten) betreffe. Aufgrund der Ausgeschlossenheit von 96 Prozent der Thüringer Beamten, bestraft das vorliegende Besoldungsgesetz all diejenigen, die keinen Widerspruch oder nur Widerspruch ohne Klage verfolgt haben. Die AfD-Fraktion fordert eine Nachzahlung für alle Beamten oder zumindest für all jene Widerspruchssteller, wonach die Absicht einer Unteralimentierung erkennbar war. 

SPD | Janine Merz betonte in ihren Ausführungen die enorme Kehrtwende des ursprünglich angedachten Besoldungsgesetzes nach dem Urteil des BVerfG, welches große Folgen für die Länderhaushalte bereithält. Den Ausgleich der drei dienstrechtlichen Regelungen verteidigte Frau Merz als zeitgemäß. Die frühzeitige Umsetzung des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028 stellte sie im Direktvergleich mit anderen Bundesländern lobend heraus.

Thüringer Finanzministerin | Katja Wolf verteidigt das vorliegende Besoldungsgesetz im Hinblick auf die Sorgfalt zur Rechtssicherheit als auch die haushälterische Notwendigkeit. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke und der AfD zur Nachzahlung der Alimentation für alle Beamten bis 2008 würde den Freistaat zusätzlich 400 Mio kosten.

Bereits jetzt wurde die Bezügestelle angewiesen, erforderliche Vorzubereitungen zu treffen, um eine Auszahlung der Nachzahlung/Auszahlung mit den Novemberbezügen 2026 und die Jahressonderzahlung mit den Dezemberbezügen 2026 zu gewähren.

Nun wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Besoldungsgesetz befassen. Im nächsten Schritt wird der tbb erneut angehört werden. Die Verbändeanhörung ist die letzte Gelegenheit für sachliche Argumente und einer möglichen Änderung des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028.

Der Gesetzgeber agiert nach haushälterischer Betrachtung, jedoch stehen Besoldungserhöhung und der garantierte Gesetzesanspruch aus Art. 33 Abs. 5 GG nicht nur 1.300 Klägern, sondern allen 33.000 Thüringer Beamten (oder zumindest für die rund 10.000 Widersprüchen als Wertung einer vereinfachten Abfrage von frühzeitigen Anspruchsmeldungen) zu - ohne die symbolträchtigen Ausgleichsmaßnahmen. Der Dienst für den Dienstherr wurde schließlich von allen Beamten geleistet. Die nicht amtsangemessene Alimentation der Vergangenheit hat der tbb seit vielen Jahren moniert.

zurück