06. November 2025

Verfassungswidrig!

++Vorlagebeschluss zur Besoldung von Thüringer Richtern (und Thüringer Beamten) am VG Meiningen gefallen. Überweisung an das Bundesverfassungsgericht++

Seit Jahren ist der gewerkschaftliche Spitzenverband tbb beamtenbund und tarifunion thüringen der Auffassung, dass die Alimentation (Besoldung der Beamten in Thüringen) verfassungswidrig ist und somit Richter und Beamte unteralimentiert und nicht amtsangemessen besoldet werden. Die Initiative des tbb zum Aufruf - Widersprüche gegen die Alimentation gegenüber dem Dienstherrn einzureichen, folgten im Ergebnis 15.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter seit dem Jahr 2020. Über 1000 Klagen sind in den Verwaltungsgerichten anhängig.

Nunmehr wurde am 5. November 2025 am Verwaltungsgericht Meiningen in zwei Musterklagen der Richterbesoldung der Jahre 2020, 2021, 2022, 2024 zur Verfassungswidrigkeit verhandelt. Heute gab das VG Meiningen im Ergebnis die Entscheidung bekannt, dass Richterinnen und Richter im Freistaat Thüringen in den Jahren 2020 bis 2022 und 2024 verfassungswidrig zu niedrig besoldet worden.

Der Auslöser der Verfassungswidrigkeit war der Abstand zur Grundsicherung. Eine Musterfamilie muss bei Beamten in der niedrigsten Besoldungsgruppe 15 % über der Grundsicherung betragen,

Des Weiteren führte das VG Meiningen aus, dass im Jahr 2024 der Mindestabstand zur Grundsicherung bis zur Besoldungsgruppe A10 und gar fast noch bis zur Besoldungsgruppe A 11 nicht eingehalten wurde.  Bezüglich der Berechnungen und dem Vorgehen des Gesetzgebers hierzu wurde u.a. kritisiert, dass dies häufig einseitig und zugunsten des Freistaates Thüringens erfolgte (Beklagter und Dienstherr).

Die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation bedeutet, dass das ganze Besoldungsgefüge neu zu justieren wäre. Zudem hat dies aufgrund des Abstandsgebotes immer auch Auswirkungen auf die jeweils höheren Besoldungsgruppen und so auch auf die der Richter (R1 + R2). Wenn es unten hochgeht, pflanzt sich dies über alle Besoldungsgruppen mit dem vom Besoldungsgesetzgeber gewählten Algorithmus fort und hört eben nicht auf halber Strecke auf.

Der Auffassung des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen wurde mit der Entscheidung am 6. November 2025 Recht gegeben. Die Thüringer Richterinnen und Richter (R-Besoldung) sowie alle Beamtinnen und Beamte (A-Besoldung) und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (W-Besoldung) wurden in den betreffenden Jahren nicht dem Amte nach alimentiert.

Auch für das Jahr 2025 wird der tbb seinen Mitgliedern einen Musterwiderspruch für das Jahr 2025 zur haushaltsnahen Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation zur Verfügung stellen und empfehlen, Widerspruch einzulegen.

Ein Gesetz für das Jahr 2025 zur verfassungsgemäßen Alimentation liegt acht Wochen vor Jahresschluss bislang noch nicht vor.

Die Rechtsauffassung des VG Meiningen mit Entscheidung vom 6. November 2025 (Aktenzeichen: 1 K 1270/25 Me und 1 K 463/25 Me) wird nun an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.

Sollte sich die heutige Verfassungswidrigkeit auch beim Bundesverfassungsgericht bestätigen, muss für die Thüringer Beamtinnen und Beamten die Besoldung für die beklagten Jahre neu berechnet werden.

*Eine ausführliche Mitteilung zur Entscheidung des VG Meiningen zur R-Besoldung ergeht ausschließlich an die Vorsitzenden der jeweiligen Mitgliedsgewerkschaften. Als Mitglied wenden Sie sich bitte an Ihre Fachgewerkschaft.*

Mitteilung als PDF

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