13. September 2019

tbb fragt nach

Wahlprüfsteine 2019 - Antworten der Parteien zur Landtagswahl am 27. Oktober 2019

Mit den Antworten auf die folgenden 28 Fragen an die gegenwärtig im Landtag vertretenen Parteien positionieren sich diese Parteien. Die persönliche Entscheidung, an welcher Stelle jemand sein „Kreuzchen setzt“, soll damit erleichtert werden.

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Zum Aufwärmen

1. Nennen Sie bitte drei gute Gründe für einen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Thüringen, ihre Partei zu wählen.

CDU

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen können sich sicher sein, dass ihre Arbeit und ihr Engagement auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung aufrichtig wertgeschätzt wird. Die Zukunft unseres Landes hängt zu wesentlichen Teilen von einer leistungsfähigen und bürgernahen Landesverwaltung ab. Daher wollen wir die Herausforderungen gemeinsam mit den Beschäftigten angehen und uns eng mit ihnen über die richtige Aufstellung für die Zukunft abstimmen. Deshalb wollen wir eine moderne Arbeitsumgebung im öffentlichen Dienst entwickeln. Im Rahmen eines umfassenden und ressortübergreifenden Personalentwicklungskonzepts sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Chancen und Perspektiven in der Landesverwaltung erkennen können

Linke

Es gibt für alle in Thüringen lebenden Menschen gute Gründe die LINKE zu wählen. Speziell auf die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezogen, setzt sich die LINKE für bessere Mitbestimmung, gute und moderne Arbeitsbedingungen sowie ein Mehr an Familienfreundlichkeit ein.

SPD

Wir setzen uns verstärkt ein für:

  1. Eine weiterhin gleichmäßige Entwicklung von Besoldung und Tarifentlohnung im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten.
  2. Gesetzlich garantierte Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst und eine Stärkung der Betriebs- und Personalräte. Demokratie endet für uns nicht an der Bürotür.
  3. Bessere Aufstiegschancen für Frauen im öffentlichen Dienst.

AfD

Mit großer Sorge beobachtet die AfD Thüringen eine Erosion des Rechtsstaates. Eine Ursache für diesen Prozess ist in einer von der Politik betriebenen Politisierung des öffentlichen Dienstes zu sehen. Hierdurch wird die Neutralität der Verwaltung in Frage gestellt, ohne die der Rechtsstaat zum Gesinnungsstaat werden muss.  Für die AfD ist klar, dass der öffentliche Dienst im Rechtsstaat allein an Gesetz und Recht gebunden ist, nicht an politische Wünsche der Parteien oder vorgebliche moralische Werte. Die AfD steht daher für die Wahrung der politischen Neutralität des öffentlichen Dienstes.

In der Erfüllung seiner Aufgaben ist der öffentliche Dienst auf das Vertrauen und die „Rückendeckung“ der Politik bei der Umsetzung und Durchsetzung von Recht und Gesetz angewiesen.  Die AfD steht hinter einem professionellen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst und fordert, dass die Politik dem öffentlichen Dienst gegenüber ihre Fürsorgepflichten erfüllt. Dies gilt nicht zuletzt gegenüber der Polizei und den Ordnungsbehörden.

Die Thüringer AfD sieht es als eine wichtige Aufgabe, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht mit immer neuen und immer mehr Aufgaben zu belasten. Sinnvoll ist es jedoch eine Entlastungen beispielsweise durch Digitalisierung voranzutreiben. Auch dadurch kann hohen Ausfallzahlen in der Verwaltung begegnet werden. Insgesamt gilt es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, auch damit Thüringen im Wettbewerb der Bundesländer um guten Nachwuchs bestehen kann.

B90/Grüne

Drei gute Gründe, Grün zu wählen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die einzige Partei, die sich konsequent für Klimaschutz, den Schutz für zukünftige Generationen und den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen attraktiven Öffentlichen Dienst ein. Dazu zählen die Verbesserung des Lohngefüges, die Auflösung des Beförderungsstaus, wo er vorhanden ist, und bessere Arbeitsbedingungen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Digitalisierung der Verwaltung konsequent fortführen und so auch Effizienzpotentiale heben, um die Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst zu verbessern und die Beschäftigten von unnötiger Arbeit zu entlasten.

 

Allgemeine Fragen zum öffentlichen Dienst

2. Das Berufsbeamtentum ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit seinen hergebrachten Grundsätzen geregelt. Welche Position vertreten Sie gegenüber Sichtweisen, dass diese Regelungen angeblich ein Relikt aus dem Kaiserreich und nicht mehr zeitgemäß sind, demzufolge durch ein einheitliches Recht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abgelöst werden sollen?

CDU

Die CDU Thüringen bekennt sich zu den hergebrachten Grundsätzen des deutschen Berufsbeamtentums, wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wir schätzen das Engagement unserer Beamten und sehen uns mit ihnen gut für die künftigen Herausforderungen aufgestellt. Daher werden wir am Berufsbeamtentum festhalten.

Linke

Das Berufsbeamtentum ist nicht nur angeblich ein Relikt aus dem Kaiserreich, es wurde tatsächlich in absolutistischen und monarchistischen Obrigkeitsstaaten erschaffen und im wilhelminischen Kaiserreich und in der Weimarer Republik weiterentwickelt. Ein wesentliches Merkmal des modernen Beamtentums stammt aus dem 3. Jahrtausend vor Christus. Natürlich hat es seitdem viele Änderungen erfahren, brachte aber auch uneinheitliche und unsolidarische Entwicklungen für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen mit sich. Zum Beispiel in Mitbestimmungsfragen, bei der Absicherung im Alter, bei der Besoldungshöhe und bei der Lohnentwicklung. In einem langfristigen Prozess, der alle einbeziehen muss, gilt es, alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit gleichen Rechten und Pflichten auszustatten. Festgefahrene hierarchische Strukturen, welche Bürger_innennähe verhindern und einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes entgegenstehen, wollen wir überwinden und ein Dienstrecht entwickeln, dass die Beschäftigten mit Arbeits- und Lebensbedingungen ausstattet, die dem 21. Jahrhundert gerecht werden. Daher gilt es auch über staatliche Aufgaben zu diskutieren.

SPD

Die SPD hält es mit dem Grundgesetz, in dem festgelegt ist, dass hoheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse durch Beamte zu erfüllen sind. Polizei, Justiz und die Eingriffsverwaltung sind Bereiche, die ohne Beamte für die SPD nicht denkbar sind. Gerade das Gewaltmonopol des Staates kann nur durch Beamte, die auf die Grundsätze der Verfassung vereidigt sind und nach diesen handeln müssen, durchgesetzt werden.

AfD

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums haben sich insgesamt bewährt und dürften gerade angesichts einer sich weiter fragmentierenden Gesellschaft auch in Zukunft eine wichtige Stütze für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Staates bleiben. Ein Einheitsrecht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oder eine Abschaffung des Beamtentums steht für die AfD Thüringen nicht zur Debatte.

B90/Grüne

Das Berufsbeamtentum ist im Grundgesetz geregelt, so dass eine generelle Neuregelung dazu auf Landesebene nicht zur Debatte steht. In Thüringen haben wir die Möglichkeiten in der Vergangenheit im Rahmen unserer Befugnisse ausgeschöpft, indem wir beispielsweise die Lehrer*innen vom Angestelltenverhältnis in den Beamtenstatus überführt haben. Diese Maßnahme wurde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Wettbewerbsgründen im Bildungsbereich mit anderen Bundesländern mitgetragen, weil der Beamtenstatus innerhalb der Bundesrepublik ein Standortfaktor geworden ist.

3. Nach Auffassung des tbb sind alle diejenigen staatlichen Aufgaben, die hoheitliche Tätigkeiten beinhalten und demzufolge traditionell nach der Gründung der Bundesrepublik Beamten übertragen wurden, auch in Thüringen von Beamten auszuführen. Dies gilt z.B. auch für Landesvermesser, Lehrer, Gerichtsvollzieher u.v.a. Welche Position beziehen Sie dazu?

CDU

Die CDU Thüringen ist der Auffassung, dass Beamte für eine Übertragung staatlicher Aufgaben, die hoheitliche Tätigkeiten beinhalten, grundsätzlich prädestiniert sind. Die Aufgabenerfüllung durch Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes ist mit Blick auf die konkrete Tätigkeit zu bewerten. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die gegebenenfalls auch für eine Rückkehr zur Verbeamtung – wie zum Beispiel im Rechtsreferendariat – sprechen könnten.

Linke

Es gibt bestimmte Bereiche, in denen eine unbedingte Arbeitsfähigkeit zwingend erforderlich ist und welche dauerhaft und durchgängig ohne Unterbrechung gewährleistet sein müssen. Dafür schafft das Beamtentum die Voraussetzungen, das gilt insbesondere für konkrete hoheitliche Aufgaben im Bereich der Polizei, im Justizvollzug oder bei hauptamtlichen Feuerwehren. In anderen Bereichen halten wir eine Arbeitnehmersonderstellung nicht für erforderlich, sondern gegebenenfalls eine Regelung über besondere Dienstverhältnisse. Dennoch bewegt sich Thüringen in einem bundeseinheitlichen Verbund und wir verkennen auch nicht die Attraktivität, die vom Berufsbeamtentum für viele Menschen ausgeht. Dies ist auch ein Grund dafür gewesen, die Verbeamtung von Lehrer_innen als eine Teilmaßnahme wieder einzuführen, um dem zunehmenden Lehrermangel durch ein attraktives Jobangebot entgegenzuwirken.

SPD

Die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer wurde erst durch die Rot-Rot-Grüne Landesregierung wieder eingeführt. Entsprechend halten wir, auch mit Blick auf die anhaltende deutschlandweite Wettbewerbssituation um ausgebildete Lehrkräfte an diesem Punkt fest. Vollzugs- und Eingriffsbeamte sollen nach unserer Auffassung weiterhin verbeamtet werden. Für alle anderen Berufsgruppen ist von unserer Seite kein weiterer grundlegender Paradigmenwechsel geplant.

AfD

Die AfD steht zu den bewährten Strukturen des öffentlichen Dienstes. Dabei ist es zwar nicht per se zwingend, dass alle hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich Beamten übertragen werden müssten, doch ist für die AfD klar, dass etwa allein fiskalische Erwägungen keineswegs eine Zurückdrängung des Beamtentums rechtfertigen. So sind wir auch der Auffassung, dass sich die zeitweilige Abschaffung der Verbeamtung bei den Lehrern in Thüringen nicht bewährt hat.

B90/Grüne

Hoheitliche Aufgaben müssen selbstverständlich von Beamten durchgeführt werden. An diesen Grundsatz halten wir uns. Bei der Definition von hoheitlichen Aufgaben haben wir allerdings einen unterschiedlichen Ansatz und sehen beispielsweise bei Lehrer*innen keine hoheitlichen Tätigkeiten vorliegen. Trotzdem hat Thüringen die Verbeamtung von Lehrkräften zum 1. August 2018 wieder eingeführt. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen wir diese Maßnahme, da Thüringen im Wettbewerb der Länder möglichst attraktiv für angehende Lehrer*innen sein muss. Die Verbeamtung im Schulbereich trägt dazu bei.

4. In der aktuellen hessischen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und B90/Grüne ist u.a. formuliert: „Wir streben an, die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.“ In der bayerischen Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und Freien Wählern heißt es: „Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.“ Der tbb setzt sich dafür ein, eine vergleichbare Formulierung in einen Koalitionsvertrag für Thüringen aufzunehmen. Welche Auffassung vertreten Sie zu dieser Thematik?

CDU

Formulierungen in Koalitionsverträgen sind Ergebnis eines noch ausstehenden Verhandlungsprozesses. Wie in den vergangenen Jahren wird die CDU Thüringen die gegenwärtigen Rekordsteuereinnahmen und Haushaltsüberschüsse des Freistaats bei einer Entscheidung über die Übernahme von Tarifverhandlungsergebnissen auf die Beamtenbesoldung berücksichtigen und insoweit eine Übertragung anstreben.

Linke

DIE LINKE hat sich immer für eine zeitgleiche und wirkungsgleiche Übertragung eingesetzt. Eine reine Übertragung von Prozentzahlen führt zum Beispiel wegen der Unterschiedlichkeit bestehender Zusatzversorgungssystems zu einer ungleichen Entwicklung des Netto-Lohns. Wir müssen schon heute feststellen, dass dort, wo Beamte und Angestellte die gleiche Arbeit nebeneinander leisten, Beamte stärker bei einer inhalts- aber nicht wirklungsgleichen Übertragung gegenüber Tarifbeschäftigten profitieren.

SPD

Die Bedingungen unter denen Beamte und Tarifbeschäftigte arbeiten, sollten sich nicht grundlegend voneinander unterscheiden. Deshalb hat die SPD-Fraktion sich in der vergangenen Legislaturperiode immer für eine möglichst systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung ausgesprochen und diese mitgetragen. Das belegt die zuletzt beschlossene Anpassung der Besoldung im Juni-Plenum 2019. Wir werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass der verfassungsgerichtlich festgelegte Parameter über die Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung und der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst eingehalten wird.

AfD

Ergebnisse von Tarifverhandlungen stellen eine sinnvolle Orientierungsgröße für die Entwicklung der Beamtenbesoldung dar. Unter Berücksichtigung landespezifischer Verhältnisse sollte die Beamtenbesoldung auf Landesebene entsprechend angepasst sein.

B90/Grüne

Wir werden uns für eine Formulierung ähnlich „Wir streben an, die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldungsergebnisse zu übertragen“ in einem neuen Koalitionsvertrag einsetzen, da sie unsere Politik der vergangenen Regierungsjahre fortschreibt.

5. Das Nebeneinander der unterschiedlichen Krankenversicherungssysteme von Tarifbeschäftigten, Selbständigen sowie Beamten hat sich grundsätzlich bewährt. Verbesserungen halten wir für beide Systeme für nötig, für den Zuständigkeitsbereich der Thüringer Landesregierung z.B. im Bereich Beihilfe. Einer Vereinheitlichung in Form der Bürgerversicherung stehen wir aber aus guten Gründen ablehnend gegenüber. Wie positionieren Sie sich dazu?

CDU

Die CDU Thüringen lehnt eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Krankenversicherungssysteme in Form einer Bürgerversicherung ab. Mögliche Verbesserungen sind in den jeweiligen Systemen zu prüfen, insbesondere wenn in ihnen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums zum Ausdruck kommen.

Linke

Die Linke tritt für eine moderne Bürgerversicherung ein, in die jeder aus jeder Einkommensart und ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlt. Das heißt abhängig Beschäftigte genauso wie Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Abgeordnete. Statt einer Zwei-Klassen-Medizin wollen wir perspektivisch eine faire und solidarische Gesundheitsversorgung, in die alle gleichermaßen einzahlen und aus der alle die gleichen Leistungen nach medizinischer Notwendigkeit erhalten. Gesundheit sollte nicht vom Geldbeutel oder der Kassenlage der öffentlichen Haushalte abhängig sein, DIE LINKE hat hierzu ein Konzept für eine solidarische Gesundheitsversicherung vorgelegt, nach welchem der Beitrag auf unter 12 Prozent sinken kann. Das entlastet zugleich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bietet die Möglichkeit für die Ausweitung des Leistungskatalogs, bei dem auch auf Rezeptgebühren und ähnliches verzichtet werden kann. In einem ersten Schritt wurde durch Rot-Rot-Grün 2019 ein Gesetz zur Einführung des Wahlrechts zwischen individueller und pauschaler Beihilfe auf den Weg gebracht.

SPD

Die Ansicht, das Nebeneinander der beiden System habe sich bewährt, teilen wir nicht. Die SPD hat das Ziel einer echten Bürgerversicherung, in die alle einzahlen. Nach unserem Willen sollen Privatversicherte in die Bürgerversicherung wechseln können. Neuversicherte sollen automatisch Mitglied sein. Ein Kompromiss auf dem Weg zu einer Bürgerversicherung ist eine Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten über das für sie jeweils beste Krankenversicherungsmodell im Vordergrund. Deshalb haben wir die Einführung des „Hamburger Modells“ in Thüringen unterstützt und halten auch zukünftig daran fest. Gerade Beamte der unteren Besoldungsgruppen, mit vielen Kindern oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bspw. Allergien, profitieren von den Vorteilen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Benefiz wollen wir den betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht vorenthalten.

AfD

Viele Aspekte einer einheitlichen Bürgerversicherung sind ungeklärt. Eine solche Bürgerversicherung wäre aus Perspektive der AfD generell nur sinnvoll, wenn sie auch tatsächlich Verbesserungen mit sich bringt, ohne Mehrkosten zu verursachen. Das ist momentan nicht abzusehen, so dass die Einführung einer solchen Versicherung für die Thüringer AfD nicht auf der Tagesordnung steht.

B90/Grüne

Die wachsenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt tragen in Deutschland vor allem die gesetzlich Versicherten mit kleinen oder mittleren Einkommen. Das gefährdet die Stabilität unseres Gesundheitswesens und führt zu steigenden Beiträgen. Das trifft auch privat Versicherte mit geringen Einkommen wie Rentner*innen, Pensionäre oder Selbstständige mit geringem Einkommen. Mit der Bürgerversicherung stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unser Gesundheitswesen auf ein breites, verlässliches und gerechtes Fundament: Die Stärken der gesetzlichen Krankenversicherung werden bewahrt, ihre Schwächen beseitigt. Ziele sind mehr Solidarität, stabilere Beiträge und eine gute Gesundheitsversorgung für alle. Starke stehen für Schwächere ein, Gesunde für weniger Gesunde und Junge für Alte – diese Prinzipien festigen wir.

6. Die Herausforderungen für die Alterssicherungssysteme wachsen insbesondere wegen der demographischen Entwicklung. Die gesetzliche Rente wird zu einem geringen Teil durch den Generationenvertrag finanziert. Der größere Anteil umfasst nach aktuellem Stand jährlich etwa 100 Milliarden Euro aus Steuermitteln und damit etwa ein Drittel des Bundeshaushalts. Auch wenn die Landespolitik dafür nicht zuständig ist, wie bewerten Sie die Vorstellung, durch Verlagerung von Zuständigkeiten die Rentenversicherung von rentenfremden Leistungen zu entlasten?

CDU

Sozialversicherungsrecht wird maßgeblich im Bund entschieden. Insoweit ist auch die Verlagerung von Zuständigkeiten der Rentenversicherung für rentenfremde Leistungen eine Frage der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Die CDU Thüringen sieht in der Finanzierung der Versorgungsbezüge der Landesbeamten eine vornehme Aufgabe des Freistaates, nach der engagierten Arbeit während der Dienstzeit eine angemessene Altersversorgung zu gewähren. Nicht das Alterssicherungssystem für Beamte ist insoweit zu hinterfragen, sondern die Nachhaltigkeit der Haushaltspolitik, um die künftigen Ausgaben zu finanzieren.

Linke

Die LINKE hat und wird sich weiterhin für eine umfassende und umlagefinanzierte Rentenversicherung einsetzen. Zu den in die Umlage Einzubeziehenden gehören neben Selbständigen auch Angehörige freier Berufe und Beamte sowie eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. Wir werden uns dafür einsetzen, die finanzielle Basis der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, indem z.B. sämtliche nicht beitragsgedeckte Leistungen aus Steuermitteln kompensiert werden und Förderungsbeträge zur privaten Rentenversicherung zukünftig zur Finanzierung der gRV umgeleitet werden.

SPD

Unser Ziel ist es, dass Menschen für ihre erbrachte Arbeitsleistung mit Rentenzahlungen, die ein Leben in Würde ermöglichen, rechnen können. Für die meisten Menschen – vor allem im Osten – sind die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter die einzige Einkommensquelle. Aufgrund der Einkommenssituation der Menschen in den letzten 30 Jahren ist eine gute Altersabsicherung nicht selbstverständlich. Es ist Aufgabe der Rentenversicherung auch für die Menschen ein gutes Leben im Alter sicherzustellen, die in ihrem Arbeitsleben sehr wenig verdient haben, aber auch wichtige Aufbauleistung für das Land erbracht haben. Aus diesem Grund fordert die SPD zum Beispiel die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Das sind Leistungen, die bislang nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt sind und die nicht einseitig durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erbracht werden sollen. Da es sich bei diesen Leistungen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, müssen hierfür aus unserer Sicht weiterhin auch Steuermittel genutzt werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil nur auf diesem Weg nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer sondern auch Unternehmen an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligt werden.

AfD

Die Entlastung der Deutschen Rentenversicherung von rentenfremden bzw. versicherungsfremden Leistungen ist dringend geboten. Diese Leistungen stellen die Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben dar und sind insofern auch aus Steuermitteln zu finanzieren. Im Übrigen: Es ist auch im aktuellen Bundeshaushalt möglich, dieses Vorhaben gegen zu finanzieren, wenn die Prioritäten wieder richtig gesetzt werden. Weniger Politik des Wunschdenkens und mehr Fokussierung auf das Wesentliche sind dazu notwendig.

B90/Grüne

Wir finden auch, dass versicherungsfremde Leistungen nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des Staates, z.B. durch entsprechende Bundeszuweisungen an die Sozialversicherungen, zu finanzieren sind. Bundeszuweisungen an die Sozialversicherungen sollten nach den Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen bemessen werden. Aber unser Rentensystem braucht eine weitergehende Reform. Deshalb setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Garantierente ein. Diese gewährleistet, dass alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Die Garantierente wertet die Renten innerhalb des gesetzlichen Rentenversicherungssystems auf und ist steuerfinanziert.

7. Im Gegensatz dazu sind für die Finanzierung der Versorgungsbezüge der Landesbeamtinnen und -beamten die Länder zuständig. Erfahrungsgemäß führen die dem Landtag vorzulegenden Versorgungsberichte häufig zu unberechtigter Kritik am Beamtenversorgungssystem, indem prognostiziert wird, dass die „Pensionsverpflichtungen“ ins Unermessliche wachsen werden und dem „Verbeamtungsunwesen“ ein Ende gesetzt werden müsse. Wie treten Sie dieser Argumentation entgegen? Werden Sie am Alterssicherungssystem für die Beamtinnen und Beamten uneingeschränkt festhalten?

CDU

Siehe Frage 6!

Linke

Der Bund ist mit der Rentenversicherung für die Altersabsicherung der Angestellten zuständig und die Länder tun dies für ihre Beamten. Steigende Ausgaben in beiden Systemen sind auf eine höhere Lebenserwartung der Bevölkerung zurück zu führen. Kritik hieran ist unangemessen. Dass das jetzige System auf ewig so bleibt, wie es ist, ist eher unwahrscheinlich. Änderungen, die zu Verbesserungen führen, muss es auch in Zukunft geben dürfen.

SPD

Das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell ist eine zentrale und jetzt durch Finanzministerin Heike umgesetzte Forderung der Thüringer SPD-Faktion. Daran werden wir zukünftig keine Abstriche zulassen. Dank festgelegter Tilgungsbeträge schaffen wir im Landeshaushalt die notwendigen Voraussetzungen, um auch zukünftig verbeamten zu können. Gleichzeitig entstehen dadurch die notwendigen Sicherheiten für die gesetzlich garantierte Versorgung der Beamtinnen und Beamten.

AfD

Die AfD Thüringen steht zum bewährten Beamtensystem und dementsprechend auch zur Verbeamtung. Das Beamtensystem erfordert jedoch nicht notwendigerweise das aktuelle Alterssicherungssystem. Am Beispiel Österreich kann studiert werden, dass andere Wege für „Neuverbeamtete“ möglich sind. Für uns ist jedoch klar: Ein Wechsel des Alterssicherungssystems darf für die Staatsdiener keine Nachteile mit sich bringen.

Ein „Verbeamtungsunwesen“ kann es im Übrigen nicht geben, wenn der Staat mit Augenmaß und unter Beachtung der aktuellen und späteren Ausgaben verbeamtet.

B90/Grüne

Das Alterssicherungssystem der Beamten in Thüringen ist garantiert und steht seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zur Diskussion. Sollte es auf Bundesebene eine Neuregelung, beispielsweise durch eine Bürgerversicherung, in die alle Arbeitnehmer* innen einzahlen, geben, werden diese Auswirkungen erst bei allen neu einzustellenden Beamten zum Tragen kommen.

Um den Landeshaushalt durch die Beamtenpensionen in Zukunft nicht zu überfordern, haben wir das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell eingeführt, auf dessen Grundlage wir Schulden abbauen, Zinsen sparen und dadurch mehr Flexibilität bei der Erfüllung unserer Verpflichtung gegenüber den Beamtenversorgungen behalten.

8. Die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells von Finanzministerin Taubert zeigt nach ihrer Aussage in den kommenden Jahren große Wirkung. Der tbb teilt diese Auffassung, hat im Interesse aller Thüringer dieses deutschlandweit einmalige Modell mitgetragen und von seiner ursprünglichen Forderung nach Schaffung eines neuen Vorsorgefonds Abstand genommen. Wie stehen Sie zur damit verbundenen Forderung des tbb, die Höhe der Tilgungen durch das Nachhaltigkeitsmodell sowie die Höhe der nicht mehr zu zahlenden Schuldzinsen im Versorgungsbericht verpflichtend auszuweisen?

CDU

Es ist zu prüfen, ob die Ausweisung der Höhe der Tilgungen durch das Nachhaltigkeitsmodell sowie der Höhe der nicht mehr zu zahlenden Schuldzinsen eine bessere Informationsgrundlage für das grundlegende Problem nachhaltiger Haushaltspolitik in Zeiten steigender Personalausgaben bietet. Wichtig ist, dass diese Haushaltsentlastung auch tatsächlich der Beamtenversorgung zugerechnet werden kann und nicht für Ausgabensteigerungen an sachfremder Stelle verzehrt wird.

Linke

Für die Beamten werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Dies führt zunächst zu einer Ersparnis während der aktiven Phase des Dienstverhältnisses, die Kosten für die öffentlichen Haushalte sind aber lediglich in die spätere Pensionszeit zeitlich verlagert. Um die daraus resultierenden finanziellen Belastungen der Zukunft besser im Haushalt stemmen zu können, hat die Koalition von LINKE, SPD und Grüne ein Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge verabschiedet. Damit werden je neuem Beamten und Jahr 5.500 Euro der Schuldentilgung zugeführt, um spätere Haushalte von übermäßigen Zinslasten zu befreien und die Zahlung der Pensionen aus dem laufenden Haushalt zu erleichtern. Die Ausweisung der nach dem Nachhaltigkeitsmodell gezahlten Zinsen gehört selbstverständlich zum Versorgungsbericht.

SPD

Siehe Frage 7!

AfD

Eine entsprechende Ausweisung kann als sinnvoll und der Transparenz förderlich angesehen werden.

B90/Grüne

Die Ausweisung der nicht mehr zu zahlenden Schuldzinsen, die auf die Höhe der Tilgungen durch das Nachhaltigkeitsmodell zurückgehen, kann aus unserer Sicht im Versorgungsbericht ausgewiesen werden.

9. Durch welche konkreten Maßnahmen werden Sie dem bevorstehenden massiven Verlust von Erfahrungswissen und dem fortschreitenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst gezielt entgegenwirken?

CDU

Die Fachkräftegewinnung ist ein zentrales Thema für den Standort Thüringen. Dabei nimmt die duale Ausbildung einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist ein Grundpfeiler für den Erfolg und die hohe Qualität, die in Thüringen zu finden ist. Wir brauchen flächendeckende Angebote, die es ermöglicht, Fachkräfte in den Regionen zu binden. Deswegen darf sich der Staat nicht aus der Fläche zurückziehen. Vor diesem Hintergrund ist es für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung, dass dieser weiter über gute Bildungsangebote, medizinische Versorgung und kulturelle Einrichtungen verfügt. Dem öffentlichen Dienst kommt bei der Fachkräftesicherung eine zentrale Aufgabe zu. Tele- und Heimarbeit sind Möglichkeiten, um den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver zu gestalten. Des Weiteren ist die Arbeitsplatzsicherheit ein immer wichtiger werdendes Argument für den öffentlichen Dienst. Eine Umfrage des Beratungsunternehmens EY im Jahr 2018 ergab, dass 40 Prozent der befragten Studenten einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst aufgrund der Sicherheit für attraktiv halten.

Linke

Um dem Verlust von Erfahrungswissen und Fachkräftemangel zu begegnen, ist einerseits eine Verwaltungsreform sinnvoll, da bis 2025 rund 13.300 Landesbedienstete in Thüringen ausscheiden. Rot-Rot- Grün hat einen solchen ersten Schritt Ende 2018 auf den Weg gebracht und 19 Behörden, Anstalten, Einrichtungen und Landesbetriebe zu drei Landesoberbehörden zusammengefasst. In einem weiteren Schritt sollte die Zweistufigkeit der Verwaltung erreicht werden. Zugleich unterstützen wir die verstärkte Digitalisierung der Verwaltung und auch die interkulturelle Öffnung samt ausreichenden Möglichkeiten der Nachqualifizierung, aber auch offensive Werbung, wie z.B. die Lehrerkampagne in Thüringen. Es gilt Fachkräfte zu entwickeln und ausbilden, sowie gute Löhne zu zahlen und stabile Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auch „weiche Faktoren“ wie moderne Arbeitszeit umfassen. Wir wollen zudem Weiterbildungsangebote für Betriebs- und Personalräte und Unternehmensleitungen schaffen, um offene und interkulturelle Unternehmenskonzepte zu entwickeln. Auch für diesen Themenkomplex haben wir die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst deutlich gestärkt.

SPD

Der Öffentliche Dienst in Thüringen ist ein attraktiver Arbeitgeber, was die Gewinnung neuer Fachkräfte zunächst befördert. Gleichwohl bestehen unbestritten Engpässe aufgrund des bundesweit herrschenden Fachkräftemangels, u.a. bei Lehrern, Ingenieuren und technischen Spezialisten. Hier befindet sich Thüringen im direkten Konkurrenzkampf mit anderen Ländern und der Wirtschaft. Neben der weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen setzen wir gezielt auf die Steigerung der Lebensqualität im Freistaat. Für Alleinstehende, Familien und Senioren wollen wir gleichermaßen Sicherheit in wichtigen Lebensbereichen und für die Zukunft schaffen. Diese weichen Standortfaktoren ermöglichen gezielt die Anwerbung und das Halten von Fachkräften, auch für den Öffentlichen Dienst.

AfD

Der AfD ist es ein Anliegen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und des Beamtenberufs in Thüringen zu steigern (siehe oben zu Frage 1). Dies kann durch die Ausschöpfung von Entlastungspotentialen geschehen, muss aber auch durch finanzielle Anreize erfolgen. Hier ist über eine Flexibilisierung der Entgeltstruktur nachzudenken, etwa derart, dass eine Bewertung der Tarifentgelte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufgabenerfüllung erfolgen kann.

Einem Verlust an Erfahrungsmittel kann die Einführung der Möglichkeit entgegenwirken, einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Beamtenverhältnis für einen bestimmten definierten Zeitraum zwei Arbeitnehmer/Beamte zuzuordnen, um auf diese Weise einen verbesserten Wissenstransfer zu erreichen.

B90/Grüne

Um dem Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst entgegenzuwirken, ist die Verjüngung des Personalkörpers die beste Methode. Das bedeutet, dass wir vermehrt junge Menschen einstellen müssen. In dieser Legislaturperiode haben wir bereits in zahlreichen Bereichen damit angefangen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch Wege finden, um den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, damit wir im Wettbewerb um fähigen Nachwuchs mit der freien Wirtschaft bestehen können. Wirksame Mittel können hier die Schaffung besserer Arbeitsverhältnisse, flexiblere Arbeitszeiten und die Verbesserung des Lohngefüges sein. Die Verwaltungsreform muss zudem fortgesetzt werden, um das vorhandene Personal effektiver einsetzen zu können. Klar ist aber, dass wir davon wegkommen müssen, an einzelnen Stellschrauben zu drehen, und stattdessen ein ganzheitliches Konzept für die Entwicklung des Landespersonals entwickeln müssen.

10. Thüringen steht im Wettbewerb um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst. Der Bund hat in diesem Bereich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts einen Schritt zur Steigerung der Attraktivität im öffentlichen Dienst gestartet. Planen Sie in Thüringen eine Übernahme von Regelungen aus diesem Gesetz? Welche anderen Maßnahmen ergreifen Sie, um Thüringen im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen? Käme für Sie auch eine Senkung der Arbeitszeit auf 39 Wochenstunden in Betracht? Was halten Sie von einer Anhebung der Eingangsämter?

CDU

Die Beschäftigten der Landesverwaltung haben einen erheblichen Anteil an der Entwicklung unseres Freistaates. So wichtig effiziente Strukturen sind, so sind es letztendlich die Mitarbeiter, die sie mit Leben füllen. Während die Aufgaben und Anforderungen immer komplexer werden, können wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, nur mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal meistern. Notwendig ist daher eine echte Verwaltungsreform, die nur im engen Dialog mit den Mitarbeitern umgesetzt werden kann. Um ihnen eine zukunftssichere Perspektive zu geben, wollen wir ein ressortübergreifendes und verbindliches Personalentwicklungskonzept erarbeiten und auf ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement achten. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen zu Planstellen und Eingruppierungen anzusprechen. Dabei können auch die Ausgestaltung der Arbeitsplätze und ihrer Rahmenbedingungen wesentlichen Faktoren im Wettbewerb um die besten Köpfe sein.

Linke

Das Gesetzesvorhaben (BesStMG) hat zum Ziel, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und die Arbeit der BeamtInnen hinreichend wertzuschätzen. Positiv zu bewerten sind die Erhöhung der Beiträge des Familienzuschlags 2, der Wegfall der Besoldungsgruppe A 2 oder die Erhöhung einiger Zulagen. Allerdings bedarf es einer Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen, der Dynamisierung der Erschwerniszulagen und eines attraktiveren Laufbahnrechts. Dem Anspruch einer grundlegenden Modernisierung des Beamtenrechts im Sinne einer Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und einer langfristigen Bindung von qualifiziertem Personal genügt der Entwurf jedoch nicht.

Die LINKE steht dafür, gemeinsam mit den Gewerkschaften bundesweit die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen durchzusetzen.

DIE LINKE hatte die Anhebung des Eingangsamtes in einzelnen Bereichen wie für Polizeibeamte von A7 auf A8 für den Haushalt des Landes Thüringen 2020 entsprechend dem Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei unterstützt, konnte dafür jedoch keine Mehrheit gewinnen. Im Ergebnis konnte dennoch erreicht werden, dass durch eine auskömmliche Personalkostenausstattung sichergestellt wird, dass Polizeivollzugsbeamte nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit (in der Regel drei Jahre) und einer an den laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen orientierten Standzeit (bis zu zwei Jahren) in das erste Beförderungsamt (A 8) befördert werden können. Zudem haben wir die Obergrenzen für Beförderungsämter in der Besoldungsgruppe A9 des mittleren Polizeivollzugsdienstes aufgehoben. Insgesamt darf in Verwaltungen kein Ungleichgewicht zugunsten von Beamten entstehen.

SPD

Auch in Thüringen steht der öffentliche Dienst in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen um die besten Fachkräfte. Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Verbesserungen sowohl für die Beamtinnen und Beamten, als auch für die Angestellten im Dienst des Freistaates erreicht. Stellvertretend möchten wir hier nur die Verbesserung in der Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer nennen. Für die kommenden Jahre gilt es die zahlreichen Pilotversuche der vergangenen Jahre, wie den Wegfall der Kernarbeitszeit oder die Möglichkeit von Heimarbeit zu generalisieren und so vielen Beschäftigten, wie möglich zugänglich zu machen, um unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Wir stehen deshalb auch in Zukunft für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse auf die Beamtinnen und Beamten und Angleichungen bspw. bei der vollen Anrechnung von Dienstreisezeiten auf die Arbeitszeit. Überlegungen in zukünftigen Tarifverhandlungen und damit auch in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Beamtinnen und Beamten über die Reduzierung der Arbeitszeit zu verhandeln stehen wir offen gegenüber.

AfD

Die AfD Thüringen setzt sich dafür ein, alle Maßnahmen zu prüfen, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Arbeitnehmer in Thüringen verbessert. Dazu gehören auch die Schritte, die man auf Bundesebene eingeleitet hat.

Während wir für eine Arbeitszeitsenkung zur Zeit keinen Anlass sehen, könnte die Anhebung der Eingangsbesoldung ein Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Thüringer öffentlichen Dienstes sein.

B90/Grüne

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben in einer neuen Legislaturperiode eine generelle Reform des Besoldungsrechts an, bei dem alle Bereiche umfassend geprüft und ausgewogen neu ausgerichtet werden. Das weitere Drehen an kleinen Stellschrauben innerhalb des jetzigen Besoldungsrechts, beispielsweise durch die Anhebung von Eingangsämtern, Zulagen etc., fördert aus unserer Sicht kein Mehr an Gerechtigkeit. Damit eine Neuausrichtung des Besoldungsrechts gelingen kann und auch eine gesellschaftliche Akzeptanz erfährt, streben wir eine interfraktionelle Arbeitsgruppe und einen breiten Beteiligungsprozess mit allen Interessenverbänden an.

11. Wie stehen Sie zur Bereitstellung von ausreichend Dienstwagen für alle Bediensteten mit Außendiensttätigkeiten oder einer angemessenen Entschädigung auf Basis von tatsächlichen Kostenberechnungen z.B. die des ADAC?  

CDU

Siehe Frage 10!

Linke

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen dort, wo es ihre Arbeit verlangt, auch über geeignete Verkehrsmittel verfügen. Das können Dienstwagen, aber auch Dienstfahrräder sein. Eine angemessene Entschädigung – so auch für die Anreise mit dem Fahrrad – wird dabei von uns unterstützt und das seit 2019 in Baden-Württemberg praktizierte Modell, wonach Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ihr vom Arbeitgeber geleastes Dienstfahrrad auch privat nutzen können, findet ebenfalls unsere Unterstützung. Eine Überarbeitung des Reisekostenrechts wäre daher denkbar mit Blick auf eine Entschädigung pro km/Fahrrad bei Dienstgängen und Dienstreisen.

SPD

Für Dienstreisen sollen grundsätzlich ausreichend Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung stehen. Sollte es dennoch in Ausnahmefällen nötig sein auf Privat-Kfz von Bediensteten zurückgreifen zu müssen, soll eine angemessene Entschädigung gezahlt werden, die auch Abnutzungen und Verschleiß einbezieht. Grundsätzlich setzen wir uns jedoch dafür ein, dass Dienstreisen noch stärker als bisher, da wo es möglich ist, mit Angeboten des öffentlichen Personenverkehrs wahrgenommen werden. Eine stärkere Nutzung des ÖPNV schafft zudem freie Kapazitäten bei den Dienst-Kfz, um diese dort zu nutzen, wo es unvermeidlich ist und die Nutzung von Privat-Kfz auf ein Minimum zu verringern.

AfD

Dienstwagen müssen bedarfsorientiert zu Verfügung stehen.

B90/Grüne

Arbeitnehmer haben das Recht, die entstandenen Kosten vollumfänglich erstattet zu bekommen. Dies muss auf Basis einer unabhängigen Berechnung stattfinden.

12. Mit dem Personalentwicklungskonzept 2025 wurden mit dem Argument, zu „attraktiver Besoldung im Wettbewerb um gute Köpfe“ beizutragen, die Vorbereitungsdienste für einige Laufbahnen trotz gegenteiliger Argumentation des tbb und einschlägiger Fachverbände abgeschafft. Wie stehen Sie zum Ziel des tbb, diese Vorbereitungsdienste nach bundesdeutschem Standard wieder einzuführen, um auch in Zukunft in Thüringen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten und Berufseinsteigern dieser Bereiche bundesweite Einsatzmöglichkeiten zu bieten?

CDU

Wir halten die Änderungen der Vorbereitungsdienste in dieser Wahlperiode für keinen zukunftsfähigen Weg, hochqualifiziertes Personal für die Thüringer Landesverwaltung zu gewinnen. Dies gilt insbesondere für das Rechtsreferendariat wie auch für das technische Referendariat. Thüringen braucht attraktive Vorbereitungsdienste und muss sich durch gute Bedingungen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern durchsetzen. Daher wollen wir prüfen, wie wir zu den bewährten Vorbereitungsdiensten zurückkehren und sie zugleich modernisieren können.

Linke

Gemäß Personalentwicklungskonzept 2025 wurden die mit Anwärterbezügen ausgestatteten Vorbereitungsdienste dort abgeschafft, wo die wesentlichen Laufbahnvoraussetzungen außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben werden. Nach dem Eintritt in den öffentlichen Dienst sind erforderliche zusätzliche Qualifikationen berufsbegleitend durchzuführen. Dies berücksichtigend, wurden folgende verschiedene Vorbereitungsdienste identifiziert, die abgeschafft und für die daher spätestens ab dem Jahr 2020 keine Anwärter in Thüringen mehr eingestellt werden. Hierzu haben wir keine abweichende Auffassung. Darüber hinaus wurden mit der durch Rot-Rot-Grün im Jahr 2019 im Landtag eingebrachten Dienstrechtsänderung die Möglichkeit erweitert, den Vorbereitungsdienst in einem Ausbildungsverhältnis abzuleisten, sowie Klarstellungen darüber getroffen, dass ein Studium bereits dann inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entspricht, wenn die wesentlichen Inhalte in vergleichbarer Breite und Tiefe vermittelt werden.

SPD

Die Abschaffung der Vorbereitungsdienste in Thüringen für vereinzelte Berufsgruppen war ein richtiger Schritt, hin zu mehr Flexibilität bei der Gewinnung von Absolventen für einzelne Berufsfelder. Dadurch können insbesondere Hochschulabsolventen direkt bei vollem Gehalt eingestellt werden, was die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes für neue Fachkräfte erhöht. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte werden aus unserer Sicht vor dem Hintergrund des deutschlandweiten Fachkräftemangels zudem immer eine Chance auf dem bundeweiten Arbeitsmarkt haben.

AfD

Die Abschaffung des Vorbereitungsdienstes für einige Laufbahnen sehen wir aus fachlichen Gründen skeptisch; allerdings bleibt eine genauere Evaluierung der Folgen dieser Abschaffung abzuwarten.

B90/Grüne

Wir verweisen auf unsere Antwort zu 10. Eine Evaluation des Personalentwicklungskonzepts 2025 wird in diesem Zusammenhang insbesondere in Bezug auf den Personalabbau notwendig sein.

13. Was wollen sie tun, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu stärken und eine bürgernahe kommunale Verwaltung zu gewährleisten?

CDU

In finanziell handlungsfähigen Kommunen, einer bürgernahe Verwaltung, schnellem Internet, einer guten Verkehrsinfrastruktur, dem Erhalt von Betreuungseinrichtungen und einer funktionierenden Gesundheitsversorgung liegt der Schlüssel, um den ländlichen Raum Thüringens für zukünftige Generationen attraktiv zu halten. Die Stärkung der Kommunalfinanzen ist der Schlüssel für attraktive, handlungsfähige Dörfer und Gemeinden durch mehr Eigenverantwortung vor Ort. Staat und Verwaltung dürfen sich nicht aus dem ländlichen Raum zurückziehen, weshalb wir uns dafür einsetzen, neu zu schaffende Behörden im ländlichen Raum anzusiedeln. Bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform ist der ländliche Raum in Hinblick auf Behördenstandorte besonders zu berücksichtigen. Der ländliche Raum muss auch weiterhin durch Investitionen in Straßen, Ortsumgehungen und einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden. Auch kleinere Orte müssen durch flexible Nahverkehrsangebote erreichbar sein. Beim Schienenverkehr auf dem Land gilt es einem weiteren Rückzug der Bahn aus der Fläche entgegenzuwirken. Daher treten wir für den Erhalt von Bahnhöfen und Haltestellen in ländlichen Gebieten ein. Von neuen und verbesserten Fernverkehrsangeboten muss der Ländliche Raum durch optimale Verknüpfung aller Regionen gleichermaßen profitieren.

Linke

Die kommunale Verwaltung wird sich erheblich verändern. Wir dürfen nicht von den heutigen Standards ausgehen, sondern müssen technische Weiterentwicklungen im Blick haben und dementsprechend Bedienstete fit machen, so dass Dienstleistungen im Rahmen der Digitalisierung künftig vor Ort, aber auch von zuhause aus bewerkstelligt werden können. Dazu müssen Verwaltungen modernisiert werden. Es bedarf einer Ansprechbarkeit vor Ort durch die Schaffung von Bürgerservicebüros für eine flächendeckende Verwaltungsstruktur, wenn gleichwohl auch nicht jede Verwaltungstätigkeit vor Ort ausgeübt werden muss. Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung sollten wir ausschöpfen, haben dazu bereits ein erstes Digitalisierungs-Gesetz beschlossen und unterstützen Kommunen bis 2022 mit rund 80 Millionen Euro. Für einfache Verwaltungsauskünfte und eine Verbesserung der Abläufe setzen wir auf ein modernes Transparenzgesetz, damit in einem Transparenzportal Informationen proaktiv bereitgestellt und Synergieeffekte geschaffen werden.

SPD

Einen starken ländlichen Raum kann es nur mit starken Gemeinden geben. Durch die freiwillige Gemeindegebietsreform in der 6. Legislaturperiode haben wir zu einer Stärkung der kommunalen Verwaltungskraft beigetragen. Diese ist unerlässlich, um den Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsleistungen in hoher Qualität anbieten zu können. Diesen freiwilligen Weg zur Stärkung der Städte und Gemeinden wollen wir fortsetzen. Außerdem werden wir durch den Kommunalen Finanzausgleich weiterhin für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen und die Digitalisierung der Kommunalverwaltungen unterstützen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Landesbehörden, wo dies möglich ist, verstärkt im ländlichen Raum angesiedelt werden. Neben einer leistungsstarken Verwaltungsinfrastruktur setzen wir auf eine bürgernahe und bedarfsorientierte soziale Infrastruktur. Deshalb haben wir zu Beginn des Jahres das Landesprogramm Familie solidarisches Zusammenleben der Generationen in ganz Thüringen eingeführt. Hiermit werden die Kommunen bei der Erstellung von Sozialplänen und der Erfüllung von Bedarfen vor Ort finanziell unterstützt. Mit dem Landesprogramm werden die Angebote vor Ort bedarfsgerecht und zielgenau gestärkt bzw. überhaupt ermöglicht. Wir fördern außerdem ehrenamtliches Engagement und selbstorganisierte Hilfe stärker, um für Menschen jeden Alters eine Unterstützungs- und Sozialstruktur zu schaffen, die sich nicht nur auf Städte beschränkt, sondern explizit den ländlichen Raum in den Blick nimmt.

AfD

Der ländliche Raum darf nicht von der Entwicklung abgehängt werden, weshalb der AfD die Zukunft des ländlichen Raumes ein besonderes Anliegen ist. Die AfD steht dafür, dass allgemein die Infrastruktur im ländlichen Raum gesichert und gestärkt wird. Wir brauchen wohnortnahe Schulen und Kindergärten, eine gute Verkehrsanbindung, gesicherte medizinische Versorgung in der Fläche und auch eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Nach unserer Überzeugung kann mit Blick auf Bürgernähe eine sinnvoll gesteuerte Digitalisierung der Verwaltung hier vieles leisten (etwa: Formulare und Anträge online), kann und soll aber die Erreichbarkeit der Verwaltung vor Ort nicht ersetzen. Das Land muss die Kommunen wo immer möglich unterstützen und finanzielle Spielräume ermöglichen, damit die Kommunen notwendige Investitionen in die Verwaltung auch tatsächlich tätigen können.

B90/Grüne

Die Digitalisierung bietet in der Verwaltung viele Vorteile, wobei der Datenschutz natürlich immer sichergestellt sein muss. Fast alle Verwaltungsvorgänge können online effizient umgesetzt werden. Hier sind andere Länder schon viel weiter, es gibt deshalb aufzuholen, sowohl bei der Hardware, also der Breitbandanbindung, als auch bei der Software, also den Programmen, die deutlich nutzerfreundlicher werden können.

Die Schaffung größerer, effizienterer Gebietsstrukturen und damit auch die effizientere Verwaltung halten wir nach wie vor für sinnvoll. Um für alle Bürgerinnen und Bürger einen einfachen, niedrigschwelligen und wohnortnahen Zugang zur Verwaltung sicherzustellen, werden wir Bürgerbüros flächendeckend fördern.

Zu einer guten Infrastruktur gehören für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem sichere und direkte Radrouten für den Alltagsverkehr, ein Nahverkehr, der mindestens jede Stunde überall in Thüringen hinfährt, und die Stärkung der Ortszentren. Dies wollen wir mit einer guten Finanzausstattung der Kommunen, zielgerichteten Förderprogrammen und guter Beratung vor Ort erreichen.

14. Die Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie ist ein Kernthema in der modernen Gesellschaft. Welche Einzelmaßnahmen dazu streben Sie für den öffentlichen Dienst an?

CDU

Für Familien mit Kindern wollen wir die Betreuungsinfrastruktur beispielsweise durch flexiblere Öffnungszeiten in den Kindergärten verbessern und Betriebskindergärten unterstützen. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine Erweiterung des Ehegattensplittings um ein Familiensplitting einsetzen. Für pflegende Angehörige wollen wir eine bessere finanzielle Unterstützung für die Versorgung zu Hause und eine verbesserte Information über rechtliche Möglichkeiten. Insbesondere setzen wir uns für weniger bürokratische Vorgaben und mehr Unterstützung bei der Pflege von Dementen zu Hause ein. Die professionelle Unterstützung der Angehörigen muss durch ein dichtes Netz von Pflegediensten abgesichert werden, zum Beispiel durch den Ausbau der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Linke

Als Fundament benötigen wir ein fortgeschriebenes Personalentwicklungskonzept, dass den demografischen Entwicklung gerecht wird und zeitgleich progressive Anforderungen an Qualifizierung sowie Entwicklungschancen für Bedienstete und Beschäftigte, weiche Faktoren, Flexibilität bei der Integration von Seiteneinsteigerinnen und -steigern berücksichtigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst ausschließt. Auch setzen wir uns für Lebensarbeitszeitkonten, flexibilisierte Arbeitszeiten und, dort wo es möglich ist, für Telearbeit und familienfreundliche Arbeitsplätze ein. Um die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Kindern in der modernen Gesellschaft stärker zu thematisieren, haben wir als erstes Bundesland in Deutschland den Weltkindertag am 20. September zum arbeitsfreien Feiertag erklärt. mit diesem können 2019 erstmals auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mehr Zeit mit ihren Liebsten verbringen. Wir haben zudem mit dem neuen Landesprogramm „Familie“ die Familienförderung neu geregelt, so dass passgenau nach den Bedarfen vor Ort Generationen übergreifend Angebote vorgehalten werden können, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie zu erreichen. Mit dem Haushalt 2020 stellen wir nunmehr zwei Kindergartenjahre beitragsfrei, womit Familien um rund 3.000 € pro Kind entlastet werden. Unser Ziel ist es, in der neuen Wahlperiode auch das dritte Jahr beitragsfrei zu gestalten.

SPD

Das Thema der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie betrifft Menschen in allen Bereichen des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes sind hier bereits an vielen Stellen Vorreiter und Vorbild. Eine entscheidende Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ist zunächst eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung. Diese ist in Thüringen gegeben und wird zukünftig weiter ausgebaut. Außerdem braucht es soziale Angebote zur Unterstützung von Pflegebedarfen oder Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche. Hier sei auf die Ausführungen zum Landesprogramm in Frage 13 verwiesen. Die Aushandlung von Tarifverträgen mit guten Arbeits- und Gehaltsbedingungen, zu denen auch familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten gehören, ist auch Aufgabe der Tarifpartner. Auch Personal- und Betriebsräte sind Ansprechpartner, wenn es darum geht, Arbeitsbedingungen so zu verhandeln, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer– egal in welcher Branche – Familie und Beruf miteinander verbinden können. Die Politik schafft durch das Bereitstellen der entsprechenden sozialen Infrastruktur ihrerseits Rahmenbedingungen, wird aber auch selbst tätig. Auf Bundesebene sei exemplarisch an das Pflegezeitgesetz erinnert. Auf Landesebene bspw. an das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung.

AfD

Wie auch in der freien Wirtschaft halten wir etwa eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die Ausweitung der Möglichkeiten von Home-Office für zielführende Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege verbessern können.

B90/Grüne

Wir brauchen dringend Lösungen, die die Pflegetätigkeit angemessen würdigen – sowohl finanziell als auch gesellschaftlich, ob im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Der Vorschlag der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bietet eine Lösung, die in der Zukunft ausbaufähig ist und auf den demografischen Wandel reagiert: 3 Monate Pflegezeit Plus mit Lohnersatzleistung zur Organisation von Pflege und parallel dazu ein massiver Ausbau von Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige wie beispielsweise sehr viel bessere Beratung oder der Ausbau von Tages- und Kurzzeitbetreuung mit Hol- und Bringdienst. Für Situationen, in denen man kurzfristig für einen Pflegebedürftigen da sein muss, fordert die BÜNDNISGRÜNE Bundestagsfraktion zusätzlich eine Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes auf jährlich 10 Tage Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung. In Thüringen kann bei der Organisation der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege, Familie der deutliche Ausbau von Pflegeberatungsstellen helfen.

 

Schlaglichter aus den Bereichen…

Justiz und Innere Sicherheit

Im Thüringer Justizvollzug fehlen nach unserer Auffassung derzeit etwa 100 Bedienstete, in der Thüringer Polizei etwa 300. Auch Arbeitsschutz und Steuerverwaltung sind personell unzureichend ausgestattet. Bis zum Jahr 2025 werden zudem mehrere 100 Beschäftigte wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

15. Welche konkreten Maßnahmen halten Sie für zielführend, um den Widerspruch zwischen gesetzlichen Aufgaben einerseits und dem dafür zur Verfügung stehenden Personal andererseits aufzulösen?

CDU

Rot-Rot-Grün ist mit der Verwaltungsreform wie mit der Gebietsreform gescheitert; unter Stellenmehrung wurden lediglich koalitionsarithmetisch einzelne Behörden umstrukturiert. Eine wahrhafte Funktional- und Verwaltungsreform erfordert umfassende Aufgabenkritik, konsequente Digitalisierung und wertschätzendes Personalmanagement. Für den Bereich des Justizvollzuges ist nach jahrelangem Dementi der Landesregierung inzwischen gesichert, dass per Juli 2019 39 Stellen nicht besetzt sind. Zusätzlich fehlen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben 74 Stellen im Mittleren Dienst gänzlich. Die CDU-Fraktion fordert seit Inkrafttreten des Thüringer Justizvollzuggesetzbuches ein umfassendes Personalkonzept für den Justizvollzug sowie eine gründliche Evaluation der Vorgaben des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches. Beides werden wir durchführen und umsetzen, damit die Personalstärke wieder dem Aufgabenumfang entspricht.

Linke

Wird im Sachzusammenhang beantwortet:

Rot-Rot-Grün tritt mit dem Haushalt 2020 Altersabgängen entgegen und sorgt für eine Entlastung bei Bediensteten durch Personalaufstockungen. Mit dem Pakt für den Rechtstaat wurde im Januar 2019 vereinbart, 7.500 zusätzliche Polizeistellen zwischen 2017(!) und 2021 zu schaffen. Nach dem Königsteiner Schlüssel wären dies für Thüringen 199. Mit dem HH 2020 wurden 142 Stellen unmittelbar nach Unterzeichnung des Paktes neu geschaffen und mit der Festlegung der Polizeianwärterzahlen bis 2025 von insgesamt 1.460 die Voraussetzungen geschaffen, dass zusätzlich nochmal die Anzahl der Polizeibeamten ansteigt, wenngleich zwangsläufig auch erst nach erfolgter Ausbildung. Zudem werden damit bereits in 2020 59 notwendige Stellen für die Justiz geschaffen sowie neun Stellen im Verbraucherschutz (z.B. Seuchenschutz, Arzneiüberwachung, Arbeitsschutz) und neun Stellen im Bereich Strahlenschutz. Damit heben wir uns von der CDU deutlich ab, die im Bereich der öffentlichen Sicherheit einen Sparkurs verfolgte. Zudem haben wir die Änderungen unter Einhaltung der Schuldenbremse umgesetzt. In bestimmten Bereichen, wie z.B. der Polizei, halten wir eine stetige Aufgabenkritik und Reduktion von Doppelaufgaben für unerlässlich.

Für den Bereich Justizvollzug ist noch zu berücksichtigen, dass die CDU-Vorgängerregierungen aus der Ausbildung von Anwärtern für den Justizvollzugsdienst ausgestiegen sind – trotz sich abzeichnender „Pensionswelle“ und trotzt des Wissens darum, dass ein moderner Resozialisierungs– und Behandlungsvollzug – soll er langfristige Wirkungen für eine Erfolgreiche Wiedereingliederung ins Leben nach der Haft haben – erheblichen Personalbedarf und ein entsprechendes Ausbildungsniveau verlangt. Rot-Rot-Grün ist seit Beginn der Regierungsverantwortung wieder in die Ausbildung von Anwärtern eingestiegen und hat die Ausbildungsplatzzahlen seitdem auch erhöht. Alle Fachleute wissen, dass man Justizvollzugsbedienstete nicht einfach vom „normalen“ Arbeitsmarkt heraus einstellen kann, da die Tätigkeit spezielle Kenntnisse erfordert. Entsprechend längere Zeit ist notwendig, um frühere Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die LINKE ist der Ansicht, dass auf dem eingeschlagenen Weg die angesprochene derzeitige Situation wirksam und rechtzeitig bewältigt werden kann.

SPD

Thüringen belegt im bundesweiten Vergleich beim Thema Sicherheit einen Spitzenplatz. Damit das in einer unübersichtlich gewordenen Welt auch zukünftig so bleibt, setzten wir uns für eine personell aufgestockte und technisch bestmöglich ausgestattete Polizei und Justiz ein und wollen sämtliche Defizite spätestens bis zum Ende der kommenden Legislatur abbauen. Konkret werden wir daher die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter im Polizeibereich auf 350 pro Jahr erhöhen und verstetigen sowie deutlich mehr Stellen für Polizistinnen und Polizisten schaffen. Die Personallücke im allgemeinen Justizvollzugsdienst werden wir mit Neueinstellungen sowie einer Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes „Justizvollzug“ durch ausgezeichnete Arbeitsbedingungen, eine moderne Ausrüstung sowie gute Aufstiegsmöglichkeiten schließen.

AfD

Das angesprochene Problem ist besonders drängend in den Bereichen Polizei/innere Sicherheit, Schule und Justiz.

Die Polizei beispielsweise braucht neben mehr Personal auch eine effektive Entlastung von polizeifremden Tätigkeiten wie etwa die Begleitung von Schwerlasttransporten.

Im Bereich der Schulen beispielsweise ist es vordringlich, neue Lehrer einzustellen und Lehrernachwuchs zu gewinnen. Die Attraktivität des Lehrerberufes leidet darunter, dass die Lehrer mit der Inklusion und Integration immer mehr Aufgaben übernehmen sollen, die die eigentliche schulischen Lehre in den Hintergrund drängen und für die Lehrer oft nicht hinreichend ausgebildet sind. Hier gilt es dringend, Abhilfe zu schaffen.

B90/Grüne

Die öffentliche Verwaltung muss mit jeder Erweiterung oder Verschiebung ihrer gesetzlichen Aufgaben in die Lage versetzt werden, diese auch weiterhin zu erfüllen. Hierfür muss sowohl eine angemessene materielle wie auch personelle Ausstattung sichergestellt werden. Grundlage hierfür muss immer eine umfassende Bedarfsanalyse bilden (siehe auch Antwort zu Frage 10). Für den Thüringer Justizvollzug arbeitet das Thüringer Justizministerium in enger Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalt und den Personalvertretungen an einer aktuellen Personalbedarfsanalyse, auf die ein Personalentwicklungskonzept aufbauen wird. Ein festgestellter personeller Mehrbedarf muss dabei zu allererst durch kontinuierliche Ausbildung und die Besetzung derzeit unbesetzter Stellen dort erfolgen, wo der Bedarf festgestellt wird.

16. Wie gedenken Sie, einerseits den „Pakt für den Rechtsstaat“ im Haushalt 2020 und 2021 im Thüringer Stellenhaushalt umzusetzen, andererseits die Schuldenbremse einzuhalten?

CDU

Die Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“ im Landeshaushalt ist durch Schwerpunktsetzung sicherzustellen. Die Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Thüringer Landeshaushaltordnung geben den Auftrag für eine nachhaltige Haushaltspolitik. Sie gibt die Leitplanken für die staatliche Ausgabenpolitik vor und trägt der Generationengerechtigkeit Rechnung, denn unsere Kinder sollen auch dann noch über ausreichend Gestaltungsspielräume verfügen, wenn die demografische Entwicklung die Einnahmesituation des Staates vor große strukturelle Herausforderungen stellen wird.

Linke

Siehe Frage 15!

SPD

Mit der Schaffung von 142 neuen Stellen bei der Thüringer Polizei sowie 59 zusätzlichen Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Haushalt 2020 haben wir einen ersten Schritt zur Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat gemacht.

AfD

Die im Bereich der Migration gerade in Thüringen mangelhafte Umsetzung des geltenden Rechts sowie eine vielfach fehlgeleitete Politik kostet den Freistaat und damit die Thüringer Steuerzahler sehr viel Geld, das mithin an anderer Stelle fehlt. Die AfD steht für eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts und für die Streichung abwegiger politischer Projekte im Bereich der Migration. Hierdurch kann viel Geld frei werden, das dann etwa für notwendige Einstellungen bei Polizei, Lehrern und in der Justiz eingesetzt werden kann.

B90/Grüne

Die Schuldenbremse hat grundsätzlich keine beschränkende Wirkung auf die Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaats“. Mit dem verabschiedeten Haushalt 2020 haben wir die zu seiner Erfüllung noch fehlenden Stellen geschaffen, so dass diese innerhalb der vom Bund gesetzten Frist bis Ende 2021 mit qualifizierten Bewerber*innen besetzt werden können.

17. In der Thüringer Justiz wurde im Beamtenbereich der einfache Dienst abgeschafft, im mittleren Justizdienst angesiedelt und damit mindestens mit A6 besoldet. Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten unterliegt TdL-weit der Entgeltordnung des TV-L. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Bewertung entsprechender Aufgaben, solange keine übertariflichen Regelungen getroffen werden. Halten Sie eine angemessene übertarifliche Eingruppierung angestellter Gerichtsvollzieher für angemessen und möglich?

CDU

In Thüringen sind Gerichtsvollzieher nicht Angestellte, sondern Beamte mit dem Eingangsamt A8 (vgl. ThürBesG). Die Frage nach einer ggf. übertariflichen Eingruppierung angestellter Gerichtsvollzieher stellt sich mithin nicht. Das Thüringer Gerichtsvollzieherwesen ist durch eine anhaltende Personalunterdeckung geprägt, die sich spätestens seit 2015 abgezeichnet hat. So standen per Juni 2017 einen AKA-Soll von 119 lediglich 103,55 AKA gegenüber. Die Konsequenz sind Zuschlagungen auch über die Grenzen der LG-Bezirke hinaus und zahlreiche Abordnungen. Die damit einhergehende Überlastung schlägt sich in zunehmenden Überlastungsanzeigen und begründeten Dienstaufsichtsbeschwerden nieder. Nach der externen Öffnung der Laufbahn in 2018 muss Nachwuchs- und Personalgewinnung intensiviert werden. Beförderungsämter müssen ausgeschöpft werden.

Linke

Vorausgeschickt sei, dass die LINKE den unter der CDU-Regierung vollzogenen „Modellwechsel“ bei den Gerichtsvollziehern abgelehnt hat, der etwas plakativ als „Teilprivatisierung“ beschrieben werden kann. Derzeit ist es so, dass die Gerichtsvollzieher neben ihrer Besoldung noch eine zusätzliche Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung erhalten, da sie ihre Bürologistik samt zusätzlichem Personal grundsätzlich auf eigene Rechnung betreiben. Sollten sich hier nun Probleme hinsichtlich der Auskömmlichkeit der finanziellen Ausstattung / Absicherung der Gerichtsvollzieher auch als strukturelles Problem zeigen – wovor Fachleute bei den Diskussionen um den Modellwechsel gewarnt haben – ist nach Ansicht der LINKEN eine ganz grundsätzliche Problemdiskussion und –aufarbeitung nötig. Im Rahmen dieser Diskussion unter Beteiligung der Betroffenen ist dann die Frage der übertariflichen Bezahlung einer der Bausteine, aber auch die Sinnhaftigkeit des Modellwechsels als solcher sollte noch einmal in den Blick genommen werden.

SPD

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung von Stellenbewertungen sowie deren Eingruppierung bzw. Besoldung werden wir in der kommenden Legislatur die Situation der angestellten Gerichtsvollzieher einer zusätzlichen Bewertung unterziehen.

AfD

-

B90/Grüne

Es ist unzutreffend, dass Gerichtsvollzieher*innen in Thüringen im einfachen Dienst tätig waren. Die Besoldungsgruppen für Gerichtsvollzieher*innen bewegen sich im Bereich A8 und A9. Angestellte Gerichtsvollzieher*innen gibt es in Thüringen in der Regel nicht, da sich Beamte des mittleren Dienstes für die Laufbahn des Gerichtsvollziehers bewerben. Quereinsteiger*innen (z.B. Rechtsanwaltsgehilf*innen) werden nach bestandener Prüfung ebenfalls direkt verbeamtet. Zu prüfen ist allerdings, ob es sich bei der Tätigkeit von Gerichtsvollzieher*innen um eine hoheitliche Tätigkeit handelt oder ob aus Gründen des Wettbewerbs bzw. der Nachwuchsgewinnung eine Verbeamtung weiterhin aufrechterhalten werden sollte.

 

Arbeitsschutz und Technik

18. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsschutzbehörden in Thüringen langfristig sicherzustellen?

CDU

Die Sorge um den Menschen bei der Arbeit ist nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern auch ein soziales und aus unserer Sicht ein ethisch-humanes Anliegen. Es bedarf des ständigen Anstoßes, aber auch der Einhaltung und der Kontrolle. Die Grundlage für eine langfristig sichergestellte Arbeitsfähigkeit der Arbeitsschutzbehörden auch angesichts der demographischen Entwicklung wurde noch in der Regierungszeit der CDU mit der Bündelung der Kompetenzen in der Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz gelegt. Der Vollzug der Aufgaben in den Regionalinspektionen soll auch zukünftig den Arbeitsschutz in der Fläche gewährleisten.

Linke

Bereits in dem am 06.03.2019 im Plenum des Thüringer Landtages beschlossenen Antrag „Fachkräfteentwicklung in Thüringen: Beschäftigte halten, bilden und fördern“ von Rot-Rot-Grün haben wir die Verbesserung der Personalausstattung im Vollzug des Arbeitsschutzes und bei den innerbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren gefordert. Wir wollen auch in Zukunft dafür sorgen, dass für die Möglichkeiten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes die entsprechende Personalausstattung bereitsteht. Daher werden wir im Jahr 2020 neue Stellen für den Arbeitsschutz schaffen (Siehe 16).

SPD

Alle in den notwendigen Bereichen freiwerdenden Stellen werden gemäß des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) nachbesetzt. In bestimmten Bereichen haben wir das PEK ausgesetzt, um dynamisch auf die Bedarfe reagieren zu können. Im Haushalt 2020 sind neue Stellen für den Bereich des Arbeitsschutzes geschaffen worden.

AfD

Es wäre zunächst zu evaluieren, ob und inwieweit die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsschutzbehörden gefährdet ist, bevor hier Maßnahmen zu erwägen sind.

B90/Grüne

Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind die zentralen außerbetrieblichen Institutionen für den Arbeitsschutz. Sie erfüllen Überwachungsfunktionen und nehmen Beratungsaufgaben in Unternehmen und Dienststellen wahr, fungieren als Ansprechpartner für Betriebs- und Personalräte.

Nur in der Kooperation aller Beteiligten kann es gelingen, den notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassend in die Unternehmensorganisation einzubinden. Gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen, und sind auch betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Deshalb brauchen die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern eine ausreichende personelle Ausstattung.

19. Von einem Anwärter des mittleren Feuerwehrtechnischen Dienstes werden als Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst eine handwerkliche Berufsausbildung und eine Rettungsdienstliche Qualifikation und ein technisches/naturwissen­schaftliches Studium im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gefordert. Dies bringt mit sich, dass die Betroffenen oft bereits einige Jahre Berufserfahrung mitbringen. Da eine reine Vergütung mit Anwärterbezügen oft finanzielle Einschnitte bedeutet, scheuen jedoch viele Bewerber den Schritt in den Feuerwehrtechnischen Dienst. Wie stehen Sie dazu, den Anwärtern des feuerwehrtechnischen Dienstes bereits als Anwärter die A 5 oder A 6 zu zahlen (Eingangsamt A7)?

CDU

Die CDU spricht sich für bedarfsgerechte Anwärtersonderzuschläge nach § 52 des Thüringer Besoldungsgesetzes im Ermessen der jeweiligen Einstellungsbehörde aus.

Linke

Wir halten den Vorschlag für geeignet, um die Attraktivität für den feuerwehrtechnischen Dienst zu erhöhen, da hier in gesteigerter Form ein Fachkräftedefizit besteht. Wir haben bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die feuerwehrtechnisch Bediensteten an der Landesfeuer- und Katastrophenschutzschule (TLKFS) ebenso wie kommunale Beamte im Einsatzdienst die Feuerwehrzulage von 145 € erhalten. Zudem wollen wir die Ausbildungs- und Unterbringungsbedingungen an der TLKFS weiter verbessern. Durch eine Novellierung des Besoldungsgesetzes haben wir im Juni 2019 die Feuerwehrzulage auf alle Beamten und Anwärter des feuerwehrtechnischen Dienstes ausgeweitet, um den Feuerwehrdienst attraktiver zu machen.

SPD

Thüringen muss im Wettbewerb um Fachkräfte mit anderen Bundesländern Schritt halten können. Zu diesem Zweck müssen wir fortlaufend überprüfen, ob die Vergütung der Landesbediensteten noch wettbewerbsfähig ist oder ggf. nach oben angepasst werden muss. Dies gilt auch für Anwärterbezüge im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst.

AfD

Der genannte Vorschlag kann ein sinnvoller Weg sein, um entsprechende Anwärter zu gewinnen.

B90/Grüne

Diese Maßnahme kann sinnvoll sein. Wie bereits in der Antwort auf Frage 10 ausgeführt, verfolgen wir aber einen ganzheitlichen Ansatz.

 

Bildung und Schule

20. Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, um den bereits jetzt bekannten in den nächsten fünf Jahren stark wachsenden Bedarf an grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern zu decken?

CDU

Um den Generationenwechsel zu gestalten und dem Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern zu decken, wollen wir die Ausbildungskapazitäten an den Thüringer Universitäten und Studienseminaren entsprechend dem fachspezifischen Lehrerbedarf in den Schulen erhöhen. Wir hatten Rot-Rot-Grün in der vergangenen Legislatur beständig darauf hingewiesen, dass 500 Referendariatsplätze pro Jahr nicht ausreichen. Immerhin verlassen jährlich etwa 1000 Lehrerinnen und Lehrer den Schuldienst. Auch wollen wir Einstellungsverfahren beschleunigen und die Attraktivität des Lehrerberufs stärken. Speziell für Lehramtsstudierende in Mangelfächern und im Regelschul- und Berufsschulbereich wollen wir eine Einstellungsgarantie nach erfolgreich absolvierter zweiter Staatsprüfung.

Linke

Die Fraktion DIE LINKE bedauert, dass erst die jetzige Landesregierung auf Stellenabbau im Bereich der Lehrerschaft verzichtet hat und zu einer aktiven Einstellungspolitik zurückgekehrt ist. Dadurch sind uns mehrere Jahre verloren gegangen, in denen der Generationswechsel in den Lehrerzimmern hätte vorbereitet werden müssen. Unter Rot-Rot-Grün wurde das Problem einer für die Belange des Bildungswesens blinden Sparpolitik beendet. Dafür besteht jetzt das Hauptproblem für den Lehrermangel im Fehlen geeigneter Bewerber, vor allem mit bestimmten Fächern/Fachkombinationen. Um dem in den nächsten Jahren weiter wachsenden Bedarf an Pädagogen zu entsprechen, ist es notwendig, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Stärkung der Lehrerausbildung an den Thüringer Hochschulen
  • deutliche Erhöhung der Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst (mit dem Haushalt 2020 erfolgt)
  • Angebote für Quer- und Seiteneinsteiger zur berufsbegleitenden Qualifizierung, um Chancen auf Gleichstellung in der Besoldung zu erhalten
  • Fortführung der begonnenen Lehrergewinnungskampagne im öffentlichen Raum
  • Weitere Verbesserung der Einstellungsprozesse und Implementierung eines aktiven Bewerbermanagements an den Schulämtern
  • Ausbau von Möglichkeiten für Schulen, auf flexiblen Wegen auch ausgeschiedene Pädagogen stundenweise in die Unterrichtsabsicherung zu integrieren
  • Zu berücksichtigen ist, dass der Mangel an Lehrkräften ausgeprägten fächerspezifischen, aber auch regional spezifischen Charakter hat. Deswegen wollen wir, dass über weitere Maßnahmen, wie z.B. die Drittfachausbildung für bereits im Schuldienst befindliche Pädagoginnen und Pädagogen, ganz besonders den Focus auf die Fächer richten, in denen die Unterrichtsabsicherung stärker bedroht ist.

SPD

In den Fragen 20-22 werden sehr komplexe Sachverhalte angesprochen, die sich nicht ohne weiteres voneinander trennen lassen. Wir beantworten diese Fragen daher wie folgt zusammen:

Zentrale bildungspolitische Herausforderung in den kommenden Jahren ist die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls und des Lehrermangels an den Schulen. Nur so kann flächendeckend ein hochqualitativer Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen gewährleistet werden. Doch die Rahmenbedingungen dafür sind denkbar schwierig: Bis 2025 werden etwa 40 Prozent der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer altersbedingt ausscheiden. Zudem wächst entgegen aller früheren Prognosen die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Thüringen bis 2025 um deutlich über 6 Prozent. Das macht zusätzliche Lehrereinstellungen notwendig. Damit nicht genug: Auch andere Bundesländer stehen vor diesen Problemen. So hat sich ein harter bundesweiter Wettbewerb um Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Die erfolgreiche Bewältigung des anstehenden Generationswechsels in der Lehrerschaft hat daher für die unsere Bildungspolitik in den kommenden Jahren absolute Priorität.

Höchste Bedeutung im Schulbereich hat für die SPD die flächendeckende Absicherung des Unterrichts. Schulzeugnisse, bei denen Benotungen fehlen, weil in den betreffenden Fächern der Unterrichtsausfall zu groß war, darf es in Thüringen nicht länger geben. Der Schlüssel hierzu ist eine verlässliche Personalplanung. Wir werden sie optimieren: Neben der Ausweisung der landesweiten Personalbedarfe werden wir eine langfristige schulart- und fachspezifische Bedarfsausweisung auf den Weg bringen. Damit soll den Lehramtsstudierenden, den Hochschulen, den Studienseminaren und nicht zuletzt den Schulämtern Orientierung und Planungssicherheit gegeben werden.

Wir treten dafür ein, in den kommenden Jahren alle altersbedingt aus dem Thüringer Schuldienst ausscheidenden Pädagoginnen und Pädagogen 1:1 zu ersetzen. Das wird uns aber nur gelingen, wenn wir den Lehrerberuf im Freistaat noch attraktiver machen. Unser Ziel ist es deshalb, nach den Verbesserungen in den Regelschulen auch die Eingangsbesoldung der Grundschullehrerinnen und -lehrer schrittweise auf A 13 anzuheben.

Daneben werden wir weitere Maßnahmen angehen: Die bedarfsgerechte Fortentwicklung des Studienplatzangebotes, die Umsetzung der Reform des Lehramtsstudiengangs mit einer Orientierung nach Schulstufen statt Schularten, die Auflage eines Stipendienprogramms für Lehramtsstudierende in Mangelfächern und verbesserte Beförderungsmöglichkeiten im Schuldienst. Gleichzeitig werden wir die Ausbildungskapazitäten an den Studienseminaren schrittweise weiter erhöhen, die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für den Schuldienst entbürokratisieren und spürbar beschleunigen. Im Ergebnis sollen sich Studienbewerberinnen und -bewerber sicher sein: Wenn sie in Thüringen ein Lehramtsstudium aufnehmen und gute Leistungen zeigen, erhalten sie hier eine verlässliche und attraktive Perspektive. Aufgrund der angespannten Lage werden wir im Ausnahmefall die Einstellung von Seiteneinsteigern weiter ermöglichen und deren Qualifizierung optimieren. Und: Wir werden Anreize schaffen, dass sich junge Lehrer für eine Schule im ländlichen Raum entscheiden.

Gleichzeitig muss es uns im Hinblick auf steigende Schülerzahlen gelingen, das vorhandene pädagogische Personal noch effizienter einzusetzen. Nur so schaffen wir es, den Unterrichtsausfall besser als bisher zu bekämpfen. Wir werden das pädagogische Personal so weit wie möglich von nichtpädagogischen Aufgaben entlasten, damit es sich vollständig auf die pädagogische Arbeit – auch außerhalb des Unterrichts – konzentrieren kann. Beim Personaleinsatz gilt für uns folgende Prämisse: Erhalt wohnortnaher Schulstandorte bei gleichzeitiger Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungsqualität auch an kleinen Schulen. Das sind seit langem zentrale Zielsetzungen sozialdemokratischer Bildungspolitik in Thüringen.

Wir stellen kleine Schulstandorte daher nicht in Frage. Unser Ziel ist es, ihnen einen Ausweg aus dem Dilemma einer schülerzahlenbedingt niedrigen Personalausstattung und den damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Unterrichtsabdeckung sowie bei der konzeptionell-inhaltlichen Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dafür bieten wir zwei Lösungsmodelle an: die Thüringer Gemeinschaftsschule und die Bildung von Sprengelschulen. Beide Modelle sind geeignet, um insbesondere Grundschulen und Regelschulen im ländlichen Raum langfristig zu erhalten und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Bei der schulischen Inklusion gilt für die SPD: Thüringen hat sich auf den Weg gemacht, schrittweise ein inklusives Schulsystem zu realisieren, das den Prinzipien der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit verpflichtet ist. Es soll das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen bei bestmöglicher individueller Förderung ermöglichen. Konzeptionelle Ausgangsbasis und Richtschnur dieses Prozesses ist der bundesweit vorbildliche „Entwicklungsplan Inklusion“. Er ist für die kommenden Jahre fortzuschreiben und weiterhin regional differenziert umzusetzen. Das bedeutet aber vor allem, dass den Schulen die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen (Pflegekosten, Sachkosten sowie pädagogischer Aufwand) für eine gelingende Inklusion zur Verfügung gestellt werden und dass die Förderschule als Bestandteil des Bildungswesens in ihrer bisherigen Form so lange wie nötig erhalten bleibt. Die Letztentscheidung darüber, welchen Bildungsweg die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehen, obliegt auch weiterhin den Eltern. Wir wollen die notwendigen Ressourcen bereitstellen, damit Inklusion noch besser gelingen kann, denn Kinder mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht. Gemeinsame Bildung ist Bürgerrecht – für alle!

AfD

Nach wie vor ist das Einstellungsverfahren für Lehrer in Thüringen ineffektiv gestaltet. Bewerber erfahren zu spät, ob und wo sie in Thüringen eingestellt werden und sind dann oft bereits in andere Bundesländer abgewandert. Dieser Missstand ist kurzfristig zu beseitigen. Im Übrigen gilt es, die Lehrer von Aufgaben zu entlasten, für die sie nicht hinreichend ausgebildet sind und die die eigentliche Lehrtätigkeit zunehmend verdrängen. Schließlich muss der Lehrerberuf in Thüringen finanziell attraktiver werden.

B90/Grüne

Alle Länder werben derzeit um die besten Lehrer*innen. Der demografische Wandel und der Generationenwechsel stellen uns auch in Thüringen vor große Aufgaben. Daher werden wir schnellstmöglich ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Fachkräftegewinnung umsetzen, das als Bestandteile folgende Maßnahmen enthalten wird: Wir werden die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter bis zum Jahr 2025 auf die Stufe A13 für die beamteten Lehrer*innen und entsprechend für die angestellten Lehrer*innen angleichen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen gute Arbeitsbedingungen für alle in der Schule Tätigen und werden dazu ein Investitionsprogramm auflegen. Um dem Mangel in bestimmten Fächern etwas entgegenzusetzen, wollen wir durch ein Landesstipendium Anreize schaffen, ein Lehramtsstudium in einem Mangelfach aufzunehmen. Die Einstellungsverfahren werden zügiger ausgestaltet. Vakant werdende Stellen sollen frühzeitig transparent ausgeschrieben werden. Auch Vorverträge von Referendar*innen ohne bereits vorliegendes Abschlusszeugnis wollen wir ermöglichen. Lehrer*innen sollen auch während ihrer Tätigkeit die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzuentwickeln. Dazu werden wir die berufsbegleitende Lehrer*innenbildung ausbauen.

21. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern den Anschluss hergestellt in der Verbeamtung, in der Eingruppierung von Regel- und Förderschullehrern. Wir hinken nach wie vor hinterher im Bereich der Eingruppierung von Lehrern an berufsbildenden Schulen, Grundschulen und Gymnasien sowie Lehrerbildnern an Studienseminaren. Welche Konzeption haben Sie diesbezüglich für die kommende Legislaturperiode?

CDU

Wir wollen die Lehrerbesoldung, auch im Hinblick auf den Wettbewerb mit anderen Bundesländern um die besten Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder, evaluieren und hiernach etwaig erforderliche Anpassungen vornehmen. Unabhängig hiervon wollen wir ein Beförderungssystem im Thüringer Schuldienst etablieren, dass die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben belohnt und das Aufstiegsbeförderungen ermöglicht. Dies schließt die Schaffung zusätzlicher Beförderungsplanstellen für Fachleiter an allgemeinbildenden- und berufsbildenden Schulen ein.

Linke

Die Partei DIE LINKE in Thüringen wird sich in der kommenden Legislaturperiode im Feld der Besoldung im Bildungsbereich dafür einsetzen, den Weg der Heranführung der gering besoldeten Lehrergruppen an die allgemeine Entwicklung fortzuführen und insbesondere die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie die Fachpraxislehrer an den BBS an die Besoldung in den anderen Schulformen heranzuführen. Wir wollen diesen Schritt mit einer umfassenden Reform der Lehrerausbildung verbinden, in der sowohl didaktische, methodische und inklusive Kompetenzen gestärkt werden, als auch die Ausbildung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in der Wertigkeit angehoben wird.

Ein besonderes Anliegen ist uns die Stärkung der Studienseminare. Auf diese kommen im Zuge der berufsbegleitenden Drittfachausbildung von bereits beschäftigten Lehrkräften und der Qualifikation von Quer- und Seiteneinsteigern sowie der Aufstockung der Zahl der Referendare große Aufgaben zu. Von deren Bewältigung hängt viel für den Erfolg des ganzen Schulsystems ab. Dies betrifft auch Fragen der Eingruppierung von an Studienseminaren beschäftigten Fachleitern, vor allem aber die Frage der personellen und räumlichen Ausstattung der Studienseminare selber.

SPD

Siehe Frage 20!

AfD

Eine Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes mit dem Ziel, die infolge einer jahrelang fehlgeleiteten Schulpolitik dringend benötigten Lehrkräfte nach Thüringen zu holen bzw. hier zu halten, erfordert auch die Etablierung entsprechender finanzieller Anreize mittels des Eingruppierungssystems. Den hier bestehenden Nachholbedarf Thüringens werden wir angehen.

B90/Grüne

Siehe Frage 20

22. Die Schaffung von Voraussetzungen zur Umsetzung der Inklusion bzw. deren Reduzierung auf ein vertretbares Maß, die Schaffung von Funktionsstellen nach dem Vorbild anderer Bundesländer, die Erhöhung der Attraktivität des Erzieherberufs in den Horten, die Reduzierung von Unterrichtsausfall auf ein vertretbares Maß, die Zuständigkeiten der Schulträger oder des Landes für den Erhalt oder die Schließung von Schulen sind weitere Themenfelder, für die konstruktive Lösungen debattiert werden müssen. Welche Strategie verfolgen Sie zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens?

CDU

Die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs sind für uns von maßgeblicher Bedeutung, um dem herrschenden Lehrermangel und Unterrichtsausfall zu begegnen. Wir wollen nicht eine Schule für Alle, sondern individuelle Bildung für Jeden. Insoweit bekennen wir uns zu einem gegliederten und leistungsstarken Schulsystem. In diesem haben auch Förderschulen ihnen Platz. Inklusion erfordert Augenmaß und darf nicht zu Lasten der Kinder und des Elternwillens gehen. Der gemeinsame Unterricht, wie ihn das von Rot-Rot-Grün in diesem Jahr verabschiedete Schulgesetz vorsieht, ist weder sachlich noch personell untersetzt. Wir setzen auf die Wiederherstellung von Kontinuität und Stabilität in der gewachsenen Thüringer Schullandschaft.

Linke

Die von der LINKEN und der ganzen RotRotGrünen Koalition verfolgte Strategie für die Thüringer Schule bildet sich bereits sehr gut im gerade beschlossenen Schulgesetz ab:

  • Bei der Umsetzung der Inklusion setzen wir den Schwerpunkt auf die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in der Fläche. Dafür gehen wir den Weg über den Abschluss kommunaler Entwicklungspläne Inklusion. Diese sind vom Land (personal), vom Schulträger (Räume, sächliche Voraussetzungen) und vom Sozialhilfeträger (Unterstützungsleistungen) gemeinsam zu verhandeln. Zudem stärken wir das Mitentscheidungsrecht der Eltern, so dass sowohl eine Beschulung im inklusiven Unterricht, da, wo die Voraussetzungen bestehen (prioritär), als auch eine Beschulung in der Förderschule, wenn das gewünscht oder erforderlich ist, gewährleistet werden können. Die Entscheidung über den geeigneten Ort der Beschulung soll in jedem Fall nicht ohne die Beteiligung der Eltern getroffen werden! Ebenso wichtig ist die Verlässlichkeit durch die gesetzliche Grundlage der Erstellung der Gutachten. So steht es jetzt im Gesetz mit Gültigkeit ab 1.8.2020.
  • Zur Schaffung von Funktionsstellen bedarf es eines umfassenden Konzeptes und noch weiterer Vorbereitungszeit. Diesen Weg wollen wir aber in der nächsten Legislaturperiode konsequent gehen, wenn wir weiterhin den Auftrag zur Gestaltung erhalten.
  • Die Zuständigkeit für das Schulnetz an sich liegt nach wie vor vollkommen eindeutig beim Schulträger. Das Land macht im Interesse einer flächendeckenden landesweiten Versorgung mit Lehrkräften Vorgaben zu Klassengrößen, wie das in allen anderen Bundesländern auch erfolgt. Die Entscheidung über die einzelne Schule trifft der Schulträger. Allerdings bietet das neue Schulgesetz hinsichtlich der vorgegebenen Klassengrößen mit Abminderungsregelungen für Kinder mit Förderbedarf, mit der Möglichkeit einer zeitweisen Unterschreitung, mit Ausnahmeregelungen für ländliche Schulen oder befristeten Lösungen sowie vor allem mit den Möglichkeiten der Erfüllung der Vorgaben über die Kooperation mit anderen Schulen vielfältige Möglichkeiten, effektivere Strukturen zu finden, ohne eine Schule schließen zu müssen. Die konstruktiven konkreten Lösungen müssen in Abwägung aller Aspekte vor Ort getroffen werden.

SPD

Siehe Frage 20!

AfD

Die schulpolitische Strategie der Thüringer AfD verfolgt den Erhalt und die Stärkung unseres gegliederten und leistungsorientierten Schulsystems. Die erkennbaren Bestrebungen von politisch linker und grüner Seite, eine Einheitsschule und einen Einheitslehrer durchzusetzen, lehnen wir strikt ab. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um neue Lehrkräfte insbesondere auch für den ländlichen Raum zu gewinnen. Hier kann man etwa an Bonuszahlungen denken. Die AfD Thüringen steht außerdem für eine Inklusion mit Augenmaß und will daher auch die bewährten Förderschulen erhalten.

B90/Grüne

Die Weiterentwicklung des Schulwesens ist eine zentrale bildungspolitische Aufgabe der kommenden Jahre. Schließlich hat jeder Mensch ein Recht auf Bildung, auf Chancen und Perspektiven. Um Chancengerechtigkeit und umfassende gesellschaftliche Teilhabe für alle hier lebenden Menschen zu ermöglichen, setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit langem für ein diskriminierungsfreies, leistungsfähiges und demokratisches Schulwesen ein. Unser Ziel ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir den Strukturwandel und Generationenwechsel in den Klassenzimmern weiter aktiv begleiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, die Qualität der Bildungsarbeit an den Schulen zu verbessern, indem wir das Augenmerk wieder mehr auf Schulentwicklung legen. Demokratie und eine offene pluralistische Gesellschaft sind gesellschaftliche Errungenschaften, die immer wieder erlernt, erstritten und verteidigt werden müssen. Dieser Aufgabe stellen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wollen dazu die fachübergreifende menschenrechtsorientierte-historisch politische Bildungsarbeit in den Schulen stärken.

Wir geben uns nicht damit zufrieden, dass jedes Jahr etwa 8 Prozent der Schüler*innen die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Für schulabstinente Schüler*innen sollen verstärkt Angebote der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe entwickelt werden. Die Kapazitäten für Deutsch-als-Zweitsprache sollen ausgebaut werden. Ausgehend vom Recht auf gute und inklusive Bildung wollen wir die personellen, räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen in Thüringen Schritt für Schritt weiter verbessern. Keinesfalls darf Inklusion an der Kassenlage des Landes und dem damit verbundenen Personalmangel scheitern. Wir wollen zudem insgesamt mehr sonderpädagogische Förderung ermöglichen. Daher soll die Lehrer*innenausbildung inklusiv ausgerichtet sein, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen implementiert werden und der Entwicklungsplan Inklusion umgesetzt werden.

Um dem Problem der fehlenden flächendeckenden Versorgung mit Lehrer*innen adäquat zu begegnen und Schulstandorte verlässlich zu garantieren, befürworten wir angemessene Schulgrößenvorgaben. Schulstandorte sollen verstärkt Kooperationen eingehen und sich zu Sprengel-, Campus- und Filialschulen zusammenschließen. Wir sind uns sicher: Gemeinsam sind auch kleine Schulen stark! Schulschließungen wollen wir vermeiden.

Die Schüler*innenzahlen steigen bis zum Ende des Jahrzehnts. Solange dies so ist, werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vehement gegen einen Abbau von Lehrer*innenstellen eintreten. Für uns ist klar, jede frei werdende Stelle muss wieder besetzt werden! Um Krankheitsausfälle, Fortbildungen und Stellenvakanzen auszugleichen und Schulentwicklung zu ermöglichen, unterstützen wir die Forderungen der Lehrerverbände und Gewerkschaften, eine verbindliche 110-prozentige Personalausstattung zu schaffen. Außerdem stellen wir in Thüringen zügig auf die schulstufenbezogene Lehrer*innenbildung um, um zukünftig einen flexibleren Lehrer*inneneinsatz zu erzielen.

 

Umwelt

23. Wie soll es nach Ihrer Vorstellung bei ThüringenForst die künftige Finanzierung/ Personalausstattung aussehen?

CDU

Wir wollen die Landesforstanstalt finanziell so auszustatten, dass sie auch künftig alle ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben im vollen Umfang erfüllen kann. Das Tätigkeitsfeld der hoheitlichen Aufgaben darf dabei nicht aus dem Forstbetrieb quersubventioniert werden. Vielmehr muss das Land mit seiner Finanzzuführung an die Landesforstanstalt sicherstellen, dass neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und hoheitlichen Aufgaben im bisherigen Umfang wahrgenommen werden können.

Völlig unabhängig von der derzeitigen katastrophalen Situation in den Thüringer Wäldern hatte die Linkskoalition die Landesforstanstalt mit der Kürzung der Finanzzuführung sehenden Auges in eine Situation gebracht, in der sie ihre Aufgaben künftig entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann. Deshalb hatten wir uns dafür eingesetzt, dass die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 auf 30 Millionen Euro festgeschrieben wird. Daran halten wir fest.

Zudem wollen wir sicherstellen, dass angesichts der anhaltenden Katastrophensituation bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung, insbesondere zur Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Fördermittelverfahren einschließlich Umsetzung und Kontrolle sowie für die Arbeitsausführung zur Verfügung stehen.

Handlungsoptionen zur Schadensbeseitigung, zur Beschleunigung des Waldumbaus, zur Sicherung des Holzabsatzes und zur finanziellen Unterstützung aller Waldbesitzarten wollen wir auskömmlich finanzieren.

Linke

Wir sehen nach der Dürre im letzten Jahr und den Schäden durch Stürme und Borkenkäferkalamitäten (vorerst befristeten) Personalbedarf und die anhängige Finanzierung vor allem für den Waldumbau und Wiederaufbau.

SPD

Der Thüringer Landtag hat in der laufenden Legislaturperiode die Finanzierung der Forstanstalt bis zum Jahr 2025 beschlossen. Der kommende Landtag wird sich dann mit den Rahmenbedingungen nach 2025 auseinandersetzen müssen. Aufgrund der Dürre im Jahr 2018 sowie der derzeitigen Katastrophenlage in Thüringens Wäldern haben die Regierungsfraktionen mit einer erneuten Novellierung des Forsterrichtungsgesetzes im Juli 2019 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, zusätzliche Finanzzuführungen tätigen zu können. Wir wollen alles tun, damit die Forstanstalt personell und finanziell in die Lage versetzt wird, angesichts der aktuellen Katastrophe – nicht nur im eigenen Besitz, sondern auch im Privat- und Kommunalwald – angemessen agieren zu können.

AfD

Wir wollen ThüringenForst AöR wieder umfassend und ausreichend finanzieren und personell so ausstatten, dass die Landesforstanstalt ihren Auftrag vollständig selbst erfüllen kann. Hierzu wollen wir das im Jahr 2018 beschlossene Gesetz über die verringerten Landeszuweisungen wieder rückabwickeln und es der Landesforstanstalt ermöglichen, ihren eigenen Personalnachwuchs vollständig selbst auszubilden. Wir wollen die Standorte der Landesforstanstalt im ländlichen Raum personell wie finanziell stärken, die Zahl der Forstämter erhöhen und die Forstbediensteten durch Bürokratieabbau entlasten.

B90/Grüne

Die Finanzierung und die Personalausstattung bei ThüringenForst müssen deutlich erhöht werden. Im Errichtungsgesetz waren die Folgen des Klimawandels, des Fachkräftemangels und der Anforderungen der Gesellschaft an einen naturnahen Wald nicht genügend abgebildet. Dies führt zu zusätzlichem Personalbedarf, der über eine erhöhte Zuführung abgebildet werden muss.

24. Beabsichtigen Sie eine Trennung von Hoheit und Betrieb?

CDU

Thüringen hat den Ruf als „Grünes Herz Deutschlands“. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet eine funktionierende Forstwirtschaft in ihrer Einheit von Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion. Wir stehen zu ThüringenForst und dem Prinzip des Gemeinschaftsforstamtes: Die Bewirtschaftung des Staatswaldes sowie die Betreuung und Beratung der Kommunalwald- und Privatwaldbesitzer aus einer Hand liegen uns am Herzen. Alle Thüringer Forstämter unter dem Dach der Landesforstanstalt ThüringenForst funktionieren nach diesem Prinzip. Wir werden das Gemeinschaftsforstamt erhalten. Die Anzahl der Forstämter und der Reviere werden wir nicht reduzieren.

Linke

Nein.

SPD

Nein. Wir halten das Gemeinschaftsforstamt für eine Errungenschaft und auch für eine Notwendigkeit. Solange es möglich ist, d.h. Kartellamt oder Gerichte dies nicht unterbinden, halten wir daran fest.

AfD

Es ist aus Sicht der AfD problematisch, wenn sich staatliche Institutionen privatwirtschaftlich betätigen und mit klein- und mittelständischen Betrieben auf dem Markt in direkte Konkurrenz treten. Gerade auf einem so durchregulierten und von Umwelt-, Forst- und Jagdgesetzen beeinflussten Markt wie dem forstwirtschaftlichen sehen wir dies kritisch. Zumal staatliche Institutionen auch niemals frei von politischen Beeinflussungen sind und auch deshalb durch gezielte Eingriffe einen Markt massiv verzerren können. Daher streben wir eine gesunde Trennung von Hoheit und Betrieb bei ThüringenForst AöR an und wollen, dass der Tätigkeitsschwerpunkt auf die Erfüllung der hoheitlichen und naturfachlichen Aufgaben gelegt wird.

B90/Grüne

Die Form der AöR ist geeignet, die anstehenden Probleme zu lösen. Ein ausgeglichenes Ergebnis des Betriebs sollte allerdings nicht mehr die oberste Prämisse sein, da auch im Betrieb öffentliche Aufgaben eine zunehmende Rolle spielen, die sich nicht alleine durch hoheitliche Aufgaben beschreiben lassen.

25. Beabsichtigen Sie weitere Flächenstilllegungen von Wirtschaftswäldern? Werden Sie die Flächenstilllegungen am Possen rückabwickeln?

CDU

Die Einschränkung der nachhaltigen Forstwirtschaft vernichtet Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Thüringen. Deshalb planen wir keine weiteren Waldstilllegungen. Wir werden prüfen, ob wertvolle Wirtschaftswälder, wie beispielsweise am Possen, stillgelegt bleiben müssen oder wieder in Wert gesetzt werden können.

Linke

Nein.

SPD

Wir beabsichtigen keine weiteren Stilllegungen über die bisher bereits vereinbarten Flächen hinaus, die zum Teil erst bis Ende 2029 aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Wir stehen zu den getroffenen Festlegungen und werden die Flächenstilllegung am Possen nicht zurückabwickeln.

AfD

Eine weitere Flächenstilllegung von Wirtschaftswäldern lehnen wir ab. Weiterhin beabsichtigen wir, die Flächenstilllegung am Possen rückabzuwickeln. Dieser massive Eingriff war unseres Erachtens rein ideologisch bedingt und bietet Forstschädlingen (wie beispielsweise dem Borkenkäfer) einen Rückzugsraum, in dem er sich vor einer notwendigen Bekämpfung verstecken kann. Dies bringt den Thüringer Naturschutz nicht weiter und fügt der hiesigen Forstwirtschaft umso mehr Schaden zu.

B90/Grüne

Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 fünf Prozent der Wälder in Deutschland aus der waldwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, ist in Thüringen bereits erreicht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN planen deshalb keine weiteren Stilllegungen, aber auch keine Rückabwicklung von Naturwäldern.

Unser Ziel ist die naturnahe Bewirtschaftung aller Wälder in Thüringen. Dies wollen wir mit Förderprogrammen zusammen mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern umsetzen.

 

Finanzen

26. Welche Maßnahmen würden Sie zur Herstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und somit zur Steuergerechtigkeit auf Landesebene ergreifen?

CDU

Die Beschäftigten im Bereich der Finanzverwaltung haben einen erheblichen Anteil an der Entwicklung unseres Freistaates, indem sie einen messbaren Beitrag in Gestalt von Einnahmen für den Landeshaushalt leisten. Auch in der Finanzverwaltung werden Aufgaben und Anforderungen komplexer und erfordern daher gut ausgebildetes und motiviertes Personal, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und damit Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. Zugleich sind in der gesamten Landesverwaltung Strukturen effizienter zu gestalten und Aufgaben zu überprüfen. Notwendig ist daher eine echte Verwaltungsreform, die wir im engen Dialog mit den Beschäftigten umsetzen wollen. Eine zukunftssichere Perspektive setzt voraus, dass ein ressortübergreifendes und verbindliches Personalentwicklungskonzept erarbeitet wird. Dann können auch Fragen zur Personalausstattung angesprochen werden.

Linke

Die Aufrechterhaltung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedarf der kontinuierlichen Ausbildung in der Steuerverwaltung, um bei Ausscheiden von Bediensteten eine sofortige Nachbesetzung der Stellen vornehmen zu können. Des Weiteren ist die eingesetzte Technik regelmäßig zu erneuern und eine stets aktuelle Fortbildung zu gewährleisten.

SPD

Fragen 26 und 27 (im Block): Eine adäquate Ausstattung der Finanzverwaltungen Thüringens und des Finanzgerichts ist aus unserer Sicht die beste Möglichkeit, den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung umzusetzen. Bereits in der zu Ende gehenden Legislatur haben wir dafür gesorgt, dass die Ausbildungszahlen bei der Steuerverwaltung erhöht und mehr Nachwuchskräfte gewonnen werden konnten. Diesen eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung in den Finanzverwaltungen werden wir weiterhin kritisch im Auge behalten, um entstehende Fehlentwicklungen ggf. korrigieren zu können. Wir wollen den begonnen Prozess der Personalrekrutierung und -entwicklung zunächst reifen und wirken lassen.

AfD

Die Frage kann erst nach einer Bestandsaufnahme und der Erwägung von Zielvorgaben beantwortet werden.

B90/Grüne

In der Steuerpolitik besteht auf Landesebene nur ein sehr eingeschränkter Spielraum, weshalb wir aus Thüringer Sicht die Bundespolitik stärker in die Pflicht nehmen sollten. Wir müssen den Steuervollzug und das Steuerrecht konsequent auf allen Ebenen durchsetzen. Für mehr Steuergerechtigkeit könnten außerdem eine ausgeweitete Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer für große Vermögen oder die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer sorgen. Unökologische Steuerprivilegien, wie die Begünstigung von Hotelleistungen (Mövenpick-Steuer), sind abzubauen. Das sogenannte „country by country“-Reporting könnte eine Maßnahme sein, multinationale Unternehmen dort zu besteuern, wo der Gewinn erwirtschaftete wird. Ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) und die Stärkung der Finanzverwaltung sind ebenfalls geeignete Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit. Zu guter Letzt sind eine Schließung von sogenannten Steuerschlupflöchern und ein verschärftes Steuerstrafrecht beispielsweise bei Dividendenstripping (CUM-EX-Geschäften usw.), Share-Deals oder beim Umsatzsteuerbetrug angezeigt.

27. Mehr Personal im Bereich der Finanzverwaltung führt nachweislich zu erhöhten Einnahmen im Landeshaushalt. In welcher Höhe halten Sie eine entsprechende Personalaufstockung für wünschenswert bzw. für realisierbar?

CDU

Siehe Frage 26!

Linke

Eine Aufstockung des Personals wäre im Bereich Steuerfahndung sinnvoll. Mit bis zu 50 Prüfern zusätzlich könnte die Steuerverwaltung den Prüfungsturnus reduzieren und Mehreinnahmen für den Landeshaushalt generieren.

SPD

Siehe Frage 26!

AfD

Die Frage kann erst nach einer Bestandsaufnahme und der Erwägung von Zielvorgaben beantwortet werden.

B90/Grüne

Siehe Frage 26!

28. Welche Maßnahmen würden Sie auf bundespolitischer Ebene auf den Weg bringen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen?

CDU

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairer Steuerwettbewerb und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen bekämpft werden. Dazu müssen alle staatlichen Ebenen ihren Anteil an der Verantwortung für eine effektive Verfolgung übernehmen.

Linke

Wir wollen die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Ländern kündigen, die nicht die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: Umsetzung aller einschlägigen OECD-Standards und Selbstverpflichtung zur Schaffung funktionierender innerstaatlicher Mechanismen, die zur Erlangung der angefragten Informationen unerlässlich sind. Zudem wollen wir den automatischen Informationsaustausch als verbindlichen und unerlässlichen Standard festlegen. Zur Vermeidung von internationaler Doppelbesteuerung wollen wir konsequent von der Freistellungsauf die Anrechnungsmethode umstellen. Bankinstitute aus nicht kooperativen Staaten sollen vom inländischen Kapitalmarkt ausgeschlossen und die Quellensteuerbefreiung für Steuerausländerinnen und -ausländer aus diesen Staaten aufgehoben werden. Einem deutschen Kreditinstitut soll die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb versagt werden, wenn es Filialen in nicht kooperativen Staaten betreibt. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben, die von Deutschland in nicht kooperative Staaten fließen, wollen wir eine Quellensteuer in Höhe von 50 Prozent erheben. Zudem ist die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge sind zukünftig wieder dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen. Wir wollen die Personalausgaben der Länder für die Steuerverwaltung so im Rechenwerk des Länderfinanzausgleichs berücksichtigen, dass Länder mit planmäßiger Personalausstattung nicht noch für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksamere Durchsetzung der Steuergesetze benachteiligt werden. Die EU-Zinsrichtlinie ist anzupassen, so dass diese künftig alle Formen von Geldanlagen und Kapitalerträgen sowohl natürlicher als auch juristischer Personen umfasst sowie keine Ausnahmen beim automatischen Informationsaustausch mehr zulässt. Steuermissbrauch durch aggressive Steuergestaltungsmodelle sind zu unterbinden; abzuschaffen ist die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei bewusster Steuerhinterziehung.

SPD

Folgende Maßnahmen erscheinen aus unserer Sicht Unterstützens wert:

  1. Harte Sanktionen gegen die geschäftsmäßige Beihilfe zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Banken zu verhängen. Banken müssen mit Hilfe des Aufsichtsrechts zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihren Kunden bei Geldwäsche oder Steuerhinterziehung helfen.
  2. Steuerpflichtigen in Deutschland die Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, die auf der „schwarzen Liste“ der OECD stehen, unterhalten, erhöhte und sanktionsbewehrte Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber der deutschen Steuerverwaltung aufzuerlegen, insbesondere zu Beteiligungen an oder Beherrschung von Unternehmen.
  3. Finanzanlagen in Offshore-Gebieten zu verbieten und anonyme Finanzgeschäfte mit Offshore-Gebieten zu verhindern.

AfD

Eine wo benötigt effektivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung dürfte vor allem durch bessere personelle und sächliche Ausstattung der zuständigen Behörden erreicht werden. Für die AfD ist indes wichtiger, dass ein bedeutender Anreiz zur Steuerhinterziehung beseitigt wird, nämlich die im internationalen Vergleich viel zu hohe Steuer- und Abgabenbelastung der Bürger und der Unternehmen in Deutschland. Eine Senkung von Steuern und Abgaben einerseits und eine Politik, die zeigt, dass die öffentlichen Gelder zum Wohle des Volkes und nicht zur Umsetzung ideologischer Großprojekte ausgegeben werden, wird auch die Neigung zur Steuerhinterziehung deutlich reduzieren. Daher befürwortet die AfD beispielsweise die Abschaffung der Grundsteuer und eine generelle Absenkung der Mehrwertsteuer.

B90/Grüne

Siehe Frage 26

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