Positionen der tbb Senioren

1.       Teilhabe im Alter schützen.

Die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel erfordern Anpassungen in der Stadtentwicklung und beim Wohnungsbau. Die Menschen wollen möglichst lange unabhängig und eigenverantwortlich in ihrer häuslichen Umgebung leben.

Notwendig ist generationengerechter Wohnraum, der den Alltagsbedürfnissen von Familien mit Kindern ebenso entspricht wie denen von Seniorinnen und Senioren. Bei der Schaffung entsprechenden Wohnraums ist beispielsweise die Barrierefreiheit ab Beginn der Planung von Bauvorhaben, sei es ein Neubau, sei es ein Umbau vorhandenen Wohnraums, zu bedenken. Förderprogramme für Wohnungsneubau sollten dies berücksichtigen.

Dem Wunsch der Menschen nach längerem Verbleib in der häuslichen Umgebung kann auch durch die Entwicklung und Verbreitung nutzungsfreundlicher und barrierefreier, technikunterstützter Assistenzsysteme Rechnung getragen werden. Konkret helfen wohnungsnahe Dienstleistungsangebote, aber auch technische Assistenzsysteme, wobei die Anwendung letzterer grundsätzlich freiwillig sein muss.

Daneben kann der längere Verbleib in der häuslichen Umgebung durch Modelle der Nachbarschaftshilfe oder neue Wohnformen wie beispielsweise das Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglicht werden.

Im Rahmen derartiger neuer Wohnformen und Wohnprojekte ist freiwilliges Engagement und Partizipation älterer Menschen nicht nur möglich, sondern gerade wünschenswert. Andererseits darf das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen und sollte auch nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern.

Entsprechendes gilt für wohnortnahe soziale und kulturelle Begegnungsorte, die ebenso notwendig sind, um eine aktive gesellschaftliche Teilhabe im Alter zu ermöglichen. In den Städten, aber insbesondere in ländlichen Regionen sind die hierfür erforderlichen Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote zu schaffen.

Im ländlichen Raum reichen die bekannten Liniensysteme nicht aus, sondern es müssen neue Modelle in Erwägung gezogen werden, wie Anrufbusse, Sammeltaxen oder kombinierte Personen- und Gütertransporte. Letztere könnten auch für mobile Dienstleistungsangebote genutzt werden. Digitale Informationssysteme wären ein weiterer Baustein.

Die zum unabhängigen, eigenverantwortlichen Leben gehörende Partizipation kann in verschiedenster Art erfolgen, so zum Beispiel in Seniorenbeiräten oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Hier seien außerdem genannt freiwillige Dienste, Bildungs-, Familien- und Sozialpatenschaften sowie Freizeitassistenzen für Menschen mit Behinderungen. Das freiwillige Engagement sollte nicht nur angemessen gewürdigt werden, sondern auch die Rahmenbedingungen wie Kostenerstattung, Versicherungsschutz oder Fortbildungsangebote sollten verbessert werden. Sinnvoll und hilfreich sind ferner die Initiierung und Unterstützung von Netzwerken, wie Freiwilligenzentren, Seniorenbüros oder Selbsthilfekontaktstellen. Auch Projekte mit kulturellen oder sozialen Zwecken bedürfen der Förderung. Förderung und/oder Unterstützung von freiwilligem Engagement und Partizipation müssen jedoch den engagierten Menschen ausreichend Handlungs- und Kreativitätsspielräume lassen.

Viele ältere Menschen leben mit – altersbedingten – Behinderungen. Daher ist auch für sie die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von essenzieller Bedeutung.

 

2.      Keine Einschnitte im Versorgungssystem.

Die Alterssicherungssysteme in Deutschland sind und bleiben mit den Herausforderungen des demografischen Wandels konfrontiert. Die Zahl derer, die aus ihrem Erwerbseinkommen den überwiegenden Anteil zu den Beitrags- und Steuereinnahmen leisten, verringert sich, während die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und -empfänger steigt. Viele Veränderungen und Weiterentwicklungen sind bereits durchgeführt und mit schmerzhaften Einschnitten sowie einer deutlichen Absenkung des Alterssicherungsniveaus insgesamt verbunden.

So unterliegt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten – meist im Nachvollzug gesetzlicher Maßnahmen in der Rente – seit Jahrzehnten Reformen, die Sparvorgaben dienen und das Leistungsniveau absenken. Gleichzeitig beinhalten einzelne Reformmaßnahmen aber auch notwendige und nachhaltige Weiterentwicklungen im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen und die damit einhergehenden Verengungen der finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hände. Die Erkenntnis, dass im Hinblick auf die langfristige Sicherheit und Finanzierbarkeit der Alterssicherung grundlegende Weichenstellungen erforderlich sind, ist schon lange vorhanden. Eine sich daraus ergebende konsequente Rücklagenbildung für die später anfallenden und vorhersehbaren Versorgungsausgaben ist in den weiter zurückliegenden Jahrzehnten weitgehend unterblieben. Umso mehr bestärkt die dbb bundesseniorenvertretung die Gesetzgeber in Bund und Ländern, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen und -fonds zusätzlich und nachhaltig abzusichern und gegen zweckfremde Zugriffe zu schützen.

 

3.      Gesetzliche Altersvorsorge erhalten und stabilisieren.

Die Rentenreformmaßnahmen der vergangenen Jahre dienten im Wesentlichen der Definition und der Sicherung bestimmter Beitragssatzziele, um die Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch in den kommenden Jahrzehnten in einem bestimmten Rahmen zu halten. Dabei ist das Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert worden. Die langjährigen Niveauabsenkungen in der Rente und der Versorgung der Beamtinnen und Beamten führen zu deutlich geringeren Alterssicherungsleistungen gegenüber dem damaligen Status Quo.

Die tbb Seniorenvertretung stellt sich diesen Herausforderungen. Sie wird sich aktiv beteiligen, ihre Kompetenz und Erfahrung einbringen und mit Augenmaß darauf achten, dass Überforderungen oder Benachteiligungen einzelner Gruppen vermieden werden.

 

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