Klage erheben! Jeder sollte sein Recht auf seine amtsangemessene Alimentation wahren!
ACHTUNG: Landesamt verschickt Widerspruchsbescheide 2020/21 – 1 Monatsfrist beginnt!
Nach uns vorliegenden Informationen versendet das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) die Widerspruchsbescheide zu den in 2020 und 2021 getätigten Widersprüchen auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation. Sichern Sie Ihre Rechte und erheben Sie Klage innerhalb eines Monats!
Die Feststellungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Es reicht die reine Klageerhebung (siehe Musterklage im Anhang), eine Begründung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Dazu werden wir später noch gesonderte Informationen auf der Homepage geben, so dass Sie auch ohne anwaltliche Vertretung den Weg gehen könnten.
Gewahrt wird die Klagefrist nur durch eine ordnungsgemäß erhobene Klage, die innerhalb der Frist zu einer sachlichen oder personellen Empfangsvorrichtung (z.B. [Nacht-]Briefkasten, Postfach) des Gerichts, d.h. in dessen Verfügungsgewalt, gelangt. Dies wird i.d.R. durch den Eingangsstempel des Gerichts bewiesen. Bei einer Übermittlung per Telefax ist der Empfang der gesendeten Signale durch das Telefaxgerät des Gerichts maßgeblich, nicht hingegen der Zeitpunkt des Ausdrucks.
Welches Gericht zuständig ist, können Sie hier einsehen:
Der tbb führt selbst Klagen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/
Alle Veröffentlichungen zur amtsangemessenen Alimentation finden Sie hier:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/