23. Oktober 2026

Pressemeldung: Reaktion auf TA-Artikel vom 23. Oktober 2026 " Kein Geld für Nachzahlung"

Besoldung: Kein Geld für Nachzahlung? – Geld ist nicht das Problem

Nachdem wegen der Diskontinuität des Thüringer Landtages die ursprüngliche Zeitschiene für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 – 2028 verschoben werden musste, wurde sich diese Woche auf einen SonderHufa am 4. November 2026 und ein Sonderplenum am 11. November 2026 geeinigt. Der HuFa hat noch nicht getagt, eine Beschlussempfehlung liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund ist das Ergebnis noch offen. Aber das Thüringer Finanzministerium weiß angeblich bereits jetzt, dass kein Geld für eine verfassungsgemäße Nachzahlung vorhanden ist.

Der Beschluss ist noch nicht gefasst, da werden bereits fadenscheinige Gründe vorgetragen, warum eine verfassungsgemäße Besoldung nicht erfolgen kann. Diesmal ist es die Software.

Achtung. Der tbb hat am 24. Juni 2026 zum Plenum Besoldung die Ausführungen der Thüringer Finanzministerin Katja Wolf genau hingehört. Damals hieß es: “Bereits jetzt wurde die Bezügestelle angewiesen, erforderliche Vorzubereitungen zu treffen, um eine Auszahlung der Nachzahlung/Auszahlung mit den Novemberbezügen 2026 und die Jahressonderzahlung mit den Dezemberbezügen 2026 zu gewähren.”

Während das Thüringer Digitalministerium die digitale Modernisierung des Freistaats vorantreibt, scheitert das Finanzministerium offenbar weiterhin an den erforderlichen Softwareanpassungen in der Bezügestelle. Obwohl bereits im Juni 2026 entsprechende Systemvorbereitungen öffentlich suggeriert wurden, sollen die ursprünglich für Ende 2026 angekündigten Besoldungsnachzahlungen (laut Zeitungsbericht TA vom 23. Oktober 2026) nun aufgrund technischer Probleme erst 2027 erfolgen.

Dies wirft erhebliche Fragen zur administrativen Leistungsfähigkeit und zur Verlässlichkeit ministerieller Ankündigungen auf. Wie kann der Anspruch einer modernen, digital handlungsfähigen Landesverwaltung glaubwürdig vertreten werden, wenn selbst die fristgerechte Umsetzung finanziell bedeutsamer Maßnahmen an technischen und organisatorischen Schwierigkeiten zu scheitern droht? Das Finanzministerium schuldet den Betroffenen eine transparente Erklärung und einen verbindlichen Zeitplan.

Und jetzt auf der Zielgeraden werden vom Finanzministerium Steine in den Weg gelegt. Alle vorherigen Landesregierungen haben auf Kosten der Beamtenbesoldung ihre Haushalte saniert. Rücklagen wurden aufgebraucht, Vorsorge nicht getroffen. 

Die Steuereinnahmen steigen, Deutschland und auch Thüringen hat kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem. 

PM als PDF

TA Artikel vom 23.10.2026 / Finanzministerium: Rücklage reicht nicht für Nachzahlungen an alle Thüringer Beamten

 

Mehr Informationen:

Hürdenlauf um das Thüringer Besoldungsgesetz 

Hat sich der Freistaat finanziell übernommen? Frau Finanzministerin, soll sich das Landespersonal selbstständig machen?

47. Plenarsitzung vom 24. Juni 2026 im Thüringer Landtag

Hintergrund:

Das BVerfG hat im Urteil vom 17. September 2025 für die Besoldung in Berlin festgestellt, dass für 95 % der geprüften Besoldungsgruppen eine verfassungsgemäße Alimentation seit 2008 nicht gewährleistet ist. Polizisten, Justizvollzugsbeamte, Justizwachtmeister oder alle Verwaltungsbeamten im mittleren Dienst sind über mehr als einem Jahrzehnt von ihren Dienstherren nicht verfassungsgemäß besoldet worden. Die Länder sind daher gehalten, ihre jeweiligen Besoldungsgesetzte anzupassen. Der tbb weist seit vielen Jahren daraufhin, dass die Alimentation in Thüringen nicht verfassungsgemäß ist. 

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