21. Dezember 2022

Amtsangemessene Alimentation

Neue Widerspruchsbescheide für gleiche Zeiträume?

In der letzten Woche meldeten sich zahlreiche Kolleg:innen bei uns, die erneut Widerspruchsbescheide für Jahre bekommen haben, für die Ihnen bereits ein Widerspruchsbescheid vorliegt. Was tun in diesem Fall?

Auf Nachfrage beim TFM erfuhren wir, dass für es zu Überschneidungen gekommen sein kann, da für zahlreiche Kolleg:innen, die in den letzten Jahren Widerspruch eingelegt hatten und die bereits Widerspruchsbescheide dazu erhalten haben (betrifft meist Jahre 2019/ 2020/ 2021), kein Nachweis über den Empfang bzw. die Zustellung des Widerspruchsbescheides beim Landesamt für Finanzen vorliegt. Um einen verbindlichen Nachweis über die Zustellung des Widerspruchsbescheides zu erhalten, wurden daher erneut Widerspruchsbescheide rausgesandt.

 

Zweite Chance für Klageerhebung

Für all diejenigen, die bislang noch nicht Klage erhoben haben, ergibt sich dadurch erneut die Chance eventuell bestehende Ansprüche durch Klageerhebung noch zu sichern. Mit der erneuten Zustellung beginnt wieder die Frist von 1 Monat, in der Klage erhoben werden kann. Wir haben dazu bereits ausführlich Informationen, warum wir Musterklagen führen https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/warum-der-tbb-musterklagen-fuehrt/und Klagemuster (Muster_Klageerhebung.docx) zusammengestellt.

 

Bereits Klagen anhängig?

Sie haben bereits eine Klage für den nun nochmal verbeschiedenen Zeitraum erhoben? Dann sollten Sie entsprechend eines Hinweises des VG Gera, der uns in einer unserer Musterklagen zu diesem Sachverhalt gegeben wurde, gegen den (neuen) Widerspruchsbescheid zunächst vorsorglich Klage erheben. Sodann ist abzuwarten, ob der Beklagte Sie als Kläger:in diesbezüglich klaglos stellt oder aber es sich bei dem Widerspruchsbescheid insgesamt und im Detail um eine sogenannte wiederholende Verfügung handelt und daher die Klage unzulässig wäre (und in der Konsequenz entweder abzuweisen oder zurückzunehmen); in beiden Fällen würde das Gericht dem Beklagten die Kosten auferlegen.

Das TFM teilte uns zwischenzeitlich mit, dass keine erneute Klageerhebung notwendig sei bei den Kolleg:innen, die bereits Klage erhoben haben und nunmehr einen identischen Widerspruchsbescheid erhielten.

Wir empfehlen in diesen Fällen genau darauf zu achten, ob der „alte“ Widerspruchsbescheid und der „neue“ Widerspruchsbescheid identisch ist.

Alle Informationen rund um das Thema Alimentation finden Sie hier https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/.

Mitteilung als PDF

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